Nachzahlung der Beiträge rechtens?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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CaMi
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Nachzahlung der Beiträge rechtens?

Beitrag von CaMi » 04.10.2021, 17:58

Hallo zusammen,
ich schildere das folgende Problem für meine Freundin:
Sie ist 23, Studentin und über ihre Mutter familienversichert. Sie hat vom 31. August 2020 bis Mitte Februar 2021 an einer Sprachschule in Deutschland als Lehrerin gearbeitet und musste für diesen Zeitraum Selbstständigkeit anmelden. Für das Jahr 2020 kam dabei ein Lohn von etwa 5400 Euro zusammen, für 2021 etwa ein Lohn von 1800 Euro.
Nun fordert die Krankenkasse für diesen Zeitraum eine Nachzahlung von 7 mal 110 Euro, da der durchschnittliche Lohn bei 1100 Euro mtl. liege und sie deswegen nicht mehr über die Familienversicherung laufen könne.

Dabei stellen sich mir einige Frage.
1. Ich dachte immer man dürfe als „Minijobber“ 5400 Euro im Jahr verdienen ohne dass man aus der Fam-Versicherung fliegt?
2. Was ist mit den Semesterferien, darf man in dieser Zeit auch als familienversicherte Person nicht mehr als 450 Euro verdienen? (das beträfe August, September und Februar)
3. Was ist mit dem August, an dem ja durch einen Arbeitstag nur 200 Euro verdient wurden. Ist dafür wirklich eine Nachzahlung rechtens?
Die Angaben der Krankenkasse sind zum Teil etwas verwirrend und ich traue der Kasse nicht so recht; es handelt sich um eine sehr kleine Krankenkasse.

Nachtrag: Es ist natürlich vollkommen in Ordnung KV zu zahlen, nur finde ich es sehr intransparent und wenig nachvollziehbar, warum die vollen 7 Monate nachgezahlt werden müssen. Gibt es irgendwelche Rechte und Möglichkeiten, in einigen der Monate anteilig oder keine Beiträge nachzahlen zu müssen?

Ich wäre über jede Antwort von Experten dankbar 😊

Liebe Grüße

Mirco

Czauderna
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Re: Nachzahlung der Beiträge rechtens?

Beitrag von Czauderna » 04.10.2021, 19:58

Hallo und willkommen im Forum,
CaMi hat geschrieben:
04.10.2021, 17:58
Hallo zusammen,
ich schildere das folgende Problem für meine Freundin:
Sie ist 23, Studentin und über ihre Mutter familienversichert. Sie hat vom 31. August 2020 bis Mitte Februar 2021 an einer Sprachschule in Deutschland als Lehrerin gearbeitet und musste für diesen Zeitraum Selbstständigkeit anmelden. Für das Jahr 2020 kam dabei ein Lohn von etwa 5400 Euro zusammen, für 2021 etwa ein Lohn von 1800 Euro.
Nun fordert die Krankenkasse für diesen Zeitraum eine Nachzahlung von 7 mal 110 Euro, da der durchschnittliche Lohn bei 1100 Euro mtl. liege und sie deswegen nicht mehr über die Familienversicherung laufen könne.

Dabei stellen sich mir einige Frage.
1. Ich dachte immer man dürfe als „Minijobber“ 5400 Euro im Jahr verdienen ohne dass man aus der Fam-Versicherung fliegt?
Eine selbständige Tätigkeit ist kein Mini-Job, wenn die für die Familienversicherung gültigen Grenzen überschritten werden, endet diese und man muss sich selbst versichern
2. Was ist mit den Semesterferien, darf man in dieser Zeit auch als familienversicherte Person nicht mehr als 450 Euro verdienen? (das beträfe August, September und Februar)
richtig, wenn regelmäßige Einnahmen über 450,00 € vorliegen und regelmäßig ist an mehr als zwei aufeinanderfolgen Monaten, dann endet die Familienversicherung
3. Was ist mit dem August, an dem ja durch einen Arbeitstag nur 200 Euro verdient wurden. Ist dafür wirklich eine Nachzahlung rechtens?
Die Angaben der Krankenkasse sind zum Teil etwas verwirrend und ich traue der Kasse nicht so recht; es handelt sich um eine sehr kleine Krankenkasse.
Da könnte man, wenn man das als Selbständige nachweisen kann, ggf. noch etwas erreichen, allerdings, da es in der Regel nicht möglich ist, Arbeitseinkommen (selbständige) Zeitgenau zuzuordnen, wird das Gesamteinkommen auf die entsprechenden Kalendermonate verteilt
Die Größe einer Kasse spielt übrigens keine Rolle und es gelten die Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes für alle Krankenkassen

Nachtrag: Es ist natürlich vollkommen in Ordnung KV zu zahlen, nur finde ich es sehr intransparent und wenig nachvollziehbar, warum die vollen 7 Monate nachgezahlt werden müssen. Gibt es irgendwelche Rechte und Möglichkeiten, in einigen der Monate anteilig oder keine Beiträge nachzahlen zu müssen?
Entscheidend ist hier, von wann bis wann genau die Selbstständigkeit vorlag und wenn das die 7 Monate waren und in den sieben Monaten im Durchschnitt die 450,00 € (Freigrenze der Familienversicherung) nachweislich belegt sind, dann erfolgt die freiwillige Versicherung zu Recht und da dann auch als Folge die Mindestbeitragsbemessungsgrenze, selbst wenn am Ende sich nur monatlich 600,00 € ergeben sollten.

Ich wäre über jede Antwort von Experten dankbar 😊

Liebe Grüße

Mirco
Gruss
Czauderna

vikingz
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Re: Nachzahlung der Beiträge rechtens?

Beitrag von vikingz » 07.10.2021, 19:33

Hallo,

ich möchte noch Folgendes hinzufügen:

Seit einer Weile liegt die Grenze für eine kurzfristige Beschäftigung - und damit eine unregelmäßige Einkommensüberschreitung für die Familienversicherung - bei drei Monaten pro Kalenderjahr. Aktuell liegt sie auch noch höher, ich bin da im Pandemieverlauf nicht immer auf dem Laufenden geblieben. Für selbstständige Tätigkeiten sind die Geringfügigkeitsrichtlinien ebenfalls sinngemäß anzuwenden (vgl. § 8 Abs. 3 SGB IV).


Demzufolge kann auch ein/e Selbstständige/r unter Umständen familienversichert bleiben, wenn eine "gelegentliche Überschreitung" vorliegt.
Der Fragestellung nach wäre das Einkommen sogar nach alter Regelung eventuell unregelmäßig.

Ich würde mit der Kasse ins Gespräch gehen und sagen, dass eine unregelmäßige Einkommensüberschreitung vorliegt und der Anspruch auf Familienversicherung gar nicht entfällt. Das müsste man konkret mit Nachweisen belegen - BWA, GuV, Rechnungen, Zeitprotokolle - was man eben hat.

Ergänzt: Bei einer kleinen Kasse versichert zu sein, ist weiß Gott kein Nachteil. Die Mitarbeiter von großen Kassen geben sich bei der Beurteilung von schwierigen Sachverhalten ungefähr so viel oder so wenig Mühe wie die Mitarbeiter von kleinen Kassen. Die Fachkompetenz dürfte vergleichbar sein. Die haben ja schließlich alle ihren Beruf gelernt.

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