NEUE BESTIMMUNGEN AB 01.01.07. FÜR RÜCKKEHR IN DIE GKV?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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kadz
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NEUE BESTIMMUNGEN AB 01.01.07. FÜR RÜCKKEHR IN DIE GKV?

Beitrag von kadz » 24.09.2006, 19:06

HALLO! EVENTUELL KANN MIR JEMAND DAZU WAS SAGEN:
HABE GEHÖRT DAS AB 01.01.07. DIE RÜCKKEHR IN DIE GKV EINFACHER WIRD; BZW "DIE WIEDER JEDEN NEHMEN MÜSSEN". AUCH LEUTE DIE SCHULDEN BEI DER GKV HATTEN/HABEN; ODER SELBSTSTÄNDIG IN DER PRIVATEN WAREN UND NICHT MEHR DIE VERSICHERUNGZEITEN DER GKV VORSCHRIFTEN ERFÜLLEN ETC. WER WEISS WAS DARÜBER; OB NEUE VORSCHRIFTEN FÜR DIE RÜCKKEHR IN DIE GKV KOMMEN; ODER WEISS WO ICHS NACHLESEN KANN... DANKE FÜR EURE HILFE! :roll: :wink:

jammi
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Beitrag von jammi » 24.09.2006, 22:46

zum 01.01.07 siehts schlecht aus.

und wenn dann wird es nur zur pkv gehen (jedenfalls nach jetzigem stand)
und dort nur in einen art basistarif.

in die gkv kann ich mir nicht vorstellen, jedenfalls nicht für schuldner, weil hier ansonsten das solidaritätsprinzip nicht mehr funktionieren würde (keinen anreiz mehr zu zahlen, wenn die GEFAHR des nichtversichert sein wegfällt.

wenn dann nur eine aufnahme für personen die bestimmte voraussetzungen wie gesetzliche zeiten nicht erfüllen und noch nie wegen zahlungsverzug rausgeflogen sind.

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