Neue Bindungsfrist bei Wahl von 14,6% statt 14,0%?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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basti007
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Neue Bindungsfrist bei Wahl von 14,6% statt 14,0%?

Beitrag von basti007 » 03.03.2017, 00:42

Ich bin im Februar von der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer (bzw. kurzzeitig pflichtversichert über die AA) durch Selbstständigkeit freiwillig in die GKV gewechselt. Dabei habe ich keinen Wahltarif ausgesucht, aber den Basisschutz mit 14,6% gewählt, damit das Krankengeld erhalten bleibt.

Nun teilt mir meine Kasse mit, dass durch die Wahl des Basisschutzes zum 43. Tag mit Krankengeld wieder eine 36-monatige Bindungsfrist entstanden sei, obwohl ich bei der Aufnahme explizit darum gebeten habe, nichts abzuschließen, was meine Bindungsfrist erhöht (weil parallel noch weitere KV-Varianten, u.a. PKV, geprüft werden).

Ich ging fest davon aus, dass der "Beibehalt" der 14,6% nicht zu einer neuen Bindungsfrist führt und bin leicht irritiert. Ist es wirklich so, dass die Bindungsfrist sich nur dann nicht erweitert, wenn man als Freiwilliger die 14,0% wählt und auf Krankengeld verzichtet?
Oder gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6% als ein "Wahltarif" (die meine Krankenkasse als Krankengeld-Wahltarife ebenfalls angeboten hat, allerdings mit anderen Tagen, daher ging ich davon aus, dass es sich nur hierbei um Wahltarife handelt)?

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