Neues Gesetz 2018 rückwirkend?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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farbensammler
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Neues Gesetz 2018 rückwirkend?

Beitrag von farbensammler » 16.05.2019, 21:56

Hallo,

eine kurze Frage. Seit dem 01.2018 ist es ja so, dass wenn ein Einkommenssteuerbescheid nicht nach drei Jahren eingereicht wird, rückwirkend vom Höchstbetrag ausgegangen wird.

Also angenommen jemand gibt den 2018 Bescheid erst nach dem 31.12.2021 ab, wird für 2018 rückwirkend jeden Monat der Höchstbetrag gefordert.

Gilt das jetzt auch Rückwirkend? Ich habe nämlich keinen Beweis, dass ich den Bescheid 2016 oder sogar 2015 zu meiner KK geschickt habe. Passierte alles per Brief ohne Einschreiben.

Danke

heinrich
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Re: Neues Gesetz 2018 rückwirkend?

Beitrag von heinrich » 17.05.2019, 07:18

ich hatte Dir ja schon ausführlich geantwortet.

Du sagtest doch, dass Du erst ab 2018 selbstständig bist
Ich unterstelle dabei, dass die freiwillige Versicherung auch erst ab 2018 begann

Ich schrieb Dir genau was Du jetzt antworten sollst und den 2017er Einkommensteuerbescheid (ESTB)
beifügen sollst.

Wenn Du diesen jetzt beifügst, warum soll die KK (Krankenkasse) denn noch ältere ESTB haben wollen.

Die KK sind verpflichtet die Nahtlosigkeit der ESTB zu verlangen.

Wenn Du jetzt also (wie von mir geraten) den 2017er ESTB beifügst, und die KK hatte den 2015, dann wird sie noch den 2016er fordern.
Dann reichst Du diesen dann eben halt nach.

zu der Frage: wann nach dem 31.12.2021 denn der Höchstbeitrag für 2018 festgesetzt wird.
Wahrscheinlich kurz danach, beginnend ab Januar 2020.

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