Geächteter hat geschrieben:Aha, das ist aber eine Doppelmoral.
Erst verlangt man mir eine Solidarität ab (Zwangsversicherung).
Ich schrieb nichts davon, dass du dich mit anderen solidarisch zeigen sollst, wenn du dich krankenversicherst. Sondern, dass es um deine Krankenversicherung geht und dass sie dir das wert sein sollte, da du alleine das enorme Kostenrisiko bei einer schwerwiegenden Erkrankung nicht tragen kannst.
Aber, wenn ich eben kein Einkommen habe un U25 bin und in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, dann endet es mit der Solidarität und die Kosten werden einfach umgewältzt.
Das ist also Fairness, Gerechtigkeit ?
Das ist eine Reaktion auf die von dir angesprochene "Nehmermentalität". Mit der Einführung von ALG2 entstand nämlich die Situation, dass plötzlich junge Leute einen eigenen Hausstand gründeten, auch wenn sie es sich nicht leisten konnten, und "die Allgemeinheit" dafür aufkommen musste. Also wurde zurückgerudert und die Altersgrenze, bei der ein eigener Anspruch entsteht, hochgesetzt. Einfach, weil es sonst nicht zu finanzieren war.
Versicherungspflicht? Die besteht doch automatisch bei jedem, ob man will oder nicht....das ist doch Wortklauberei genauso wie "freiwillige" Krankenversicherung.
Nein. Die Versicherungspflicht besteht nur dann, wenn keine freiwillige Mitgliedschaft begründet wird. Und auch nur dann, wenn die Krankenkasse die Versicherungspflicht feststellen kann. Was bedeutet, dass dies nur möglich ist, wenn du deiner Auskunftspflicht nachkommst.
Das würde bedeuten, dass mir ein Wechsel in eine kostengünstige PKV möglich ist?
Wenigstens wäre das etwas....
Ja. Und ob das was wäre, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich persönlich würde mir eher einen 401,-- €-Job suchen, meinem Arbeitgeber vorrechnen, dass ich ihn damit billiger komme als ein 400,--€-Jobber, meine Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen, das Netto-Einkommen von ca. 320,-- € einstreichen und mir dann in Ruhe einen gutbezahlten Job entsprechend meiner Ausbildung suchen. Kostenpunkt für die Krankenversicherung: 31,68 €.
Gibt es da Fristen?
Offiziell bin ich am 30.09. kein Student mehr, exmatrikuliert wurde ich am 3. November.
Du hast 3 Monate Zeit, um nach der Exmatrikulation die freiwillige Versicherung zu beantragen. Tust du dies nicht und kooperierst auch nicht bei der Frage nach der Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, hast du die von dir gewünschte Freiheit. Allerdings auch dann, wenn du krank wirst. Denn davon darf die Krankenkasse nichts erfahren, denn dann setzt sie die Versicherungspflicht fest.
Habe gelesen, dass man einen Monat hat sich anderweitig umzuschauen für eine "freiwillige" Krankenversicherung wechseln kann (also privat).
Wie geschrieben - 3 Monate. Für die freiwillige Versicherung. Die bei der GKV stattfindet. Etwas anderes ist die Privatversicherung. Die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V tritt erst dann ein, wenn wirklich keine andere Absicherung im Krankheitsfall vorliegt.
Was ist wenn ich wie jetzt einen Monat darüber liege? Bin ich dann automatisch bei der Versicherung meiner Mutter versichert und kann dort auch nicht so schnell wieder raus?
Nein, s. o. Allerdings kannst du, wenn die 3 Monate vorüber sind, keine freiwillige (dann Pflichtversicherung nach 5,1,13) bzw. private Versicherung begründen, ohne dass die Versicherung rückwirkend ab 03.11.09 beginnt bzw. in der PKV Strafbeiträge gezahlt werden müssen.
GKV