Nicht vorhandener Steuerbescheid

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Neuling001
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Nicht vorhandener Steuerbescheid

Beitrag von Neuling001 » 07.12.2021, 19:59

Hallo zusammen!

Soweit mir bekannt, muss der freiwillig gesetzlich Krankenversicherte im Normalfall innerhalb von 36 Monaten nach Ende eines Kalenderjahres den entsprechenden Bescheid zur Einkommensteuer zwecks Darstellung der Einkommensverhältnisse vorlegen.

Wie verhält es sich nun aber bei Versicherten, die in einem oder mehreren Kalenderjahren nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet gewesen sind und dementsprechend auf keine(n) Steuerbescheid(e) zwecks Vorlage zurückgreifen können?

Für Einschätzungen wäre ich der Community sehr dankbar.

Viele Grüße

Czauderna
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Re: Nicht vorhandener Steuerbescheid

Beitrag von Czauderna » 08.12.2021, 10:15

Hallo und willkommen im Forum
wenn es keinen Einkommensteuerbescheid gibt, dann müssen freiwillig Versicherte Ihr mittels anderer Unterlagen, z.B. Kontoauszügen oder sonstigen Einkommensnachweisen darlegen. Wenn dies nicht geschieht, dann wird die Kasse in der Regel ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze festlegen. Wenn man dem nicht zustimmen mag, weil das Einkommen eben niedriger ist, dann muss man dies der Kasse auch belegen können
Gruss
Czauderna

Neuling001
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Re: Nicht vorhandener Steuerbescheid

Beitrag von Neuling001 » 08.12.2021, 13:27

Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung!

Kann ein nicht existenter Steuerbescheid denn nicht der beste Nachweis überhaupt sein?

Für die fehlende Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung kann es mehrere, unterschiedlich gelagerte Gründe geben, gehen wir folgend einmal von einem sehr einfachen Szenario aus:

Der Gesamtbetrag der Einkünfte eines Versicherten liegt im Kalenderjahr unterhalb des Grundfreibetrags. Aufgrund dessen ist der Versicherte gesetzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Folglich hat er innerhalb der 36 Monate nach Ende des Kalenderjahrs keine Steuererklärung abgegeben und vom Finanzamt keinen Steuerbescheid ausgestellt bekommen.

Sofern ein Versicherter ein derart geringes Einkommen hat, dass er noch nicht einmal eine Steuererklärung abgeben musste, kann doch eine bürokratische Verfahrensregel (=Pflicht zur Vorlage eines Steuerbescheids innerhalb von 36 Monaten) nicht dazu führen, dass dieser rückwirkend mit dem Höchstbetrag belastet wird?

Ebenso, warum wäre der Krankenkasse hier noch irgendetwas separat / gesondert nachzuweisen?

Wie ist Eure Einschätzung?

Lieben danke und viele Grüße

Czauderna
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Re: Nicht vorhandener Steuerbescheid

Beitrag von Czauderna » 08.12.2021, 13:38

Hallo,
die gesetzliche Grundlage findest du hier -https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp - genau steht es da im § 6
wenn sich deine Krankenkasse allein mit dem Fragebogen zufrieden gibt, dann ist es auch okay.
Gruss
Czauderna

GKVfan
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Re: Nicht vorhandener Steuerbescheid

Beitrag von GKVfan » 14.12.2021, 22:11

Da möchte ich gerne anknüpfen und fragen, wie man Kapitalerträge nachweisen kann bzw. muss, sofern entweder kein Steuerbescheid existiert, oder diese dort nicht aufgeführt sind ?

Czauderna
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Re: Nicht vorhandener Steuerbescheid

Beitrag von Czauderna » 15.12.2021, 09:02

GKVfan hat geschrieben:
14.12.2021, 22:11
Da möchte ich gerne anknüpfen und fragen, wie man Kapitalerträge nachweisen kann bzw. muss, sofern entweder kein Steuerbescheid existiert, oder diese dort nicht aufgeführt sind ?
Hallo,
ich gehe jetzt nicht davon aus, dass Kapitalerträge bar auf die Hand ausgezahlt werden. Wir haben in solchen Fällen Bankauszüge eingesehen.
Gruss
Czauderna

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