Rausgeflogen, nicht versichert und nun doch?? HILFE

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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KKK
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Beitrag von KKK » 03.07.2007, 18:14

Ich würde einfach der Barmer eine Kündigung schreiben.

Siehe auch § 175 Abs.4 S.3 SGB V

Dort Steht:

Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen.

Somit wäre das Problem schonmal gelöst.

Kolibrine
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Beitrag von Kolibrine » 09.07.2007, 10:43

Es ist ein Trauerspiel.

Die BEK will uns ab 1.4 rückversichern, sprich Beiträge haben!!
Und dies, obwohl wir 3mal in der Zeit um Weiterversicherung gebeten haben und die nicht geantwortet haben.

Und nun MUSS ich zum Arzt.......tolle Wurst, denn mein Mann ist ja ab 1.7 Angestellter und pflichtversichert, aber wann es Versichertenkarten gibt, weiß keiner. Familienversicherung ist noch nicht beantragt, da mein Mann ja noch nicht mal aufgenommen ist.
:?

Muss man sich eigentlich ALLES gefallen lassen??

Kolibrine
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Beitrag von Kolibrine » 10.07.2007, 15:07

So, jetzt hab ich erstmal "Behandlungsausweise" sprich Krankenscheine von der Barmer erhalten, da wir ja noch keine Karten haben.
Dazu haben die uns Anträge mitgeschickt.

Und zwar:
Änderungsmeldung/Antrag auf Weiterversicherung
dort haben die einfach bei bisheriges Versicherungsverhältnis bis zum 30.6. und versichert als §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert geschrieben!! Gleiches für den Antrag auf Familienversicherung. Dort erscheint ein Kreuzchen bei 16.3 bis 31.3.07 nicht gesetzlich versichert.

Wenn mein Mann dies unterzeichnet, bestätigt er doch diese Angaben, obwohl dies erstmal noch geklärt werden muss und ich auf ein Schreiben von der Barmer warte.

Kann man da "Unter Vorbehalt bis zur Klärung" oder so schreiben?

Den Antrag kriegen die dann gleichzeitig mit einer Kündigung zurück.
:evil:

Kolibrine
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Beitrag von Kolibrine » 01.08.2007, 12:03

Huhu,

die Unterlagen zur Erfassung der Anstellung meines Mannes sind bei der BEK eingegangen, ebenso die Kündigung.

Nun kommt der Witz! Eben gerade ein Anruf von der BEK. Unsere alte Versicherungstante meldet sich. Sonst ist nämlich seit einiger Zeit jemand ganz anderes zuständig.
Großes Blahblah und diese Zwangsversicherung.

Endlich nun erklärt mir jemand, dass die Zeit von 1.4 an, mein Mann in einer Privaten Versicherung hätte sein müssen! Dann würde man diese Zwangsversicherung zur BEK NICHT haben.
Tolle Wurst......das hat uns niemand gesagt und erklärt.
Also, kriegt man nur falsche Auskünfte und nun dürfen wir auch noch Beiträge zu der Zeit rückwirkend zahlen. :evil:

Ja, und ob wir nicht die Kündigung zurückziehen wollen. DIE BEK biete ja sooooooooo viel........

Wir wollten aber zur BIG.........

Kolibrine
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Beitrag von Kolibrine » 16.08.2007, 09:31

Ob man es glaubt oder nicht, bis jetzt haben wir keine neuen Karten, obwohl mein Mann ab 1.7. wieder angestellt ist und Meldung an die BEK erfolgte.

Die Kündigung ist auch gleichzeitig raus. Mitteilung der BEK......18 Monate Bindungsfrist!! :evil:


Nach so vielen Ungereimtheiten hab ich mit dem Bundesversicherungsamt telefoniert. Dort wurde mir gesagt, dass die Kündigungsfrist 2 Monate beträgt und die Sache mit der Selbständigkeit ist tatsächlich noch in der Schwebe und noch nicht abschließend geklärt.

Nun kriegt das Bundesversicherungsamt den Vorgang und kann sich drum kümmern.

Jansenak
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Beitrag von Jansenak » 20.01.2008, 10:14

Hallo Kolibrine
Das war eine interessante Geschichte. Haben Sie sich mit der Barmer geeignet?
Oder haben mussten Sie ab dem 1.4.07 zwangsversichert werden und damit die Beiträge seit dem 1.4. rückwirkend bezahlen?
Eine Frage: Was bedeutet BEK?
Danke für Ihre Information

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