Rente: Wechsel freiwillig versichert zu pflichtversichert

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Moderator: Czauderna

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Caro
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Rente: Wechsel freiwillig versichert zu pflichtversichert

Beitrag von Caro » 08.03.2011, 10:05

Folgende Situation: Ich werde nur eine sehr geringe Rente bekommen, da ich die letzten 25 Jahre Hausfrau war. Mein Mann ist Beamter. Als wir geheiratet haben, blieb ich als freiwillig Versicherte bis jetzt in der GKV.

Nun zu meiner Frage: ich würde gerne ab Eintritt ins Rentenalter in den Status eines "Pflichtversicherten" wechseln. Grundvoraussetzung dafür ist ja, dass man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mind. 90% dieser Zeit in der GKV versichert war. Ich war zwar die ganzen Jahre bei der GKV versichert, ich frage mich aber: Trifft dies auf mich zu, denn ich habe ja für diese Zeit in dem Sinne kein "Erwerbsleben" gehabt, ich war ja nur Hausfrau? Gelten zudem noch andere Regeln, um wechseln zu dürfen? Was ist da noch zu beachten?

Weil ich eine sehr kleine gesetzliche Altersrente erhalten werde: Gilt dann für einen Pflichtversicherten ein Mindestbeitrag oder grundsätzlich der Beitrag, der sich aus Multiplikation von Rentenbetrag x Beitragssatz ergibt?

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage im voraus!

Rentner
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Beitrag von Rentner » 08.03.2011, 10:38

Hallo Caro,

sofern die Vorversicherungszeit von 90 % der zweiten Hälfte erfüllt wird, beginnt mit Rentenbeginn die Pflichtversicherung als Rentner. Das du vorher freiwillig versichert warst, spielt hierbei keine Rolle. Dein Erwerbsleben war eben Hausfrau - nicht so bescheiden sein.

Die Beiträge werden dann ab Rentenbeginn prozentual von der DRV abgezogen, d.h. es gibt keinen Mindestbeitrag - der wird nur bei einer freiwillingen Versicherung fällig.

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