Urlaub und Arbeitsunfähigkeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Kurt08
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Urlaub und Arbeitsunfähigkeit

Beitrag von Kurt08 » 28.03.2011, 10:15

Liebes Forum,

ich mal eine Frage zur Arbeitsunfähigkeit und Urlaub. Ich war 4 Wochen krank geschrieben und bin jetzt zur Wiedereingliederung beginnend mit 4 Arbeitsstunden täglich auf Arbeit. Die Wiedereingliederung dauert insgesamt 2 Monate.
Ich beabsichtige in dieser Zeit meinen Jahresurlaub zu nehmen und will ins Ausland verreisen.
Muss ich meinen Arbeitgeber, die Krankenkasse oder meinen Arzt von meinem beabsichtigten Urlaub in Kenntnis setzen oder diese vorher um Genehmigung fragen?

Danke für die Anworten im voraus.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 28.03.2011, 19:27

Hallo,

das musst Du nicht nur beim Arbeitgeber, sondern auch bei der Kasse beantragen. Und ich prophezeie jetzt schon mal: Da spielt die Kasse nicht mit. Und muss sie auch nicht.

Das würde in diesem Fall auch jeglichem Sinn der Wiedereingliederung widersprechen, wenn sie für einen Urlaub unterbrochen wird. Wie soll eine kontinuierliche Steigerung stattfinden, wenn 2 Wochen nix ist?

Andere Möglichkeit: Gesund schreiben lassen und ganz normal in den Urlaub fahren.

Aber Klarheit wirst Du erst bekommen, wenn Du einen entsprechenden Antrag mit Attest bei der Kasse einreichst. Dann kriegst Du eine verbindliche Antwort.

Mal ne andere Frage, wann hast Du denn gebucht? Und warum hast Du das nicht früher mal mit der Kasse abgeklärt?

LG, Fee

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 11.04.2011, 13:10

Soweit mir bekannt ist, gab es Ende letzten Jahres eine Änderung insofern, dass der Urlaub während Krankengeldbezug nicht mehr durch die Krankenkasse genehmigt werden muss, sondern nur durch den Arbeitgeber.

Der Versicherte/ Beschäftige kann (egal ob Inlands- oder Auslandsreise) seinen Jahresurlaub beim Arbeitgeber ganz normal beantragen, für diese Zeit erhält er dann natürlich kein Krankengeld, sonder Arbeitsentgelt.

Der Krankengeldanspruch ruht für diese Zeit.
Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass der entsprechende Mitarbeiter den Urlaub nicht nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit in Anspruch nehmen kann.

Also einfach mit dem Arbeitgeber besprechen, ob es möglich ist den Urlaubsanspruch (vorausgesetzt natürlich es ist noch Urlaub vorhanden, aber das ist im April recht wahrscheinlich) im gewünschten Zeitraum zu nehmen.

Paule
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Beitrag von Paule » 11.04.2011, 15:51

Muss ich meinen Arbeitgeber...von meinem beabsichtigten Urlaub in Kenntnis setzen oder diese vorher um Genehmigung fragen?
Gibt es überhaupt einen Arbeitgeber, bei dem man Urlaub nicht vorher genehmigen lassen muss? Üblicherweise vor der Buchung...

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