Versicherungslücke, neue Bindungsfrist
Moderator: Czauderna
Versicherungslücke, neue Bindungsfrist
hallo,
ich habe schon einiges hier gelesen zu meinem Problem, aber alle afragen konnten nicht beantwortet werden.
mein letztes Arbeitsverhältnis endete am 31.Mai. Da ich noch Resturlaub hatte, entstand vom 1.6. bis 5.6. eine Versicherungslücke bei meiner KK.
Das wurde mir aber erst diese Woche mitgeteilt, nachdem ich der KK vor zwei Wochen mitgeteilt habe, dass ich kündigen möchte.
Nun meine Frage: was kann ich tun? Es ist für mich aus persönlichen Gründen wichtig, die Krankenkasse zu wechseln. Kann ich die Versicherungslücke nicht nachversichern und für die fünf Tage zahlen, so dass keine Lücke auftrat?
Ich habe gelesen, dies sei nur drei Monate im Nachhinein möglich. Nun aber die Frage: Wann beginnt diese drei-Monatsfrist? Ich habe irgendwo gelesen, dass sie erst nach der Unterrichtung der Lücke beginnt. Stimmt das? Da mir es nicht mitgeteilt wurde - und die Arbeitsagentur sagte, ich sei in dieser Zeit versichert, müsste sie ja erst jetzt in Kraft treten, wo ich in Kenntnis gesetzt wurde und ich kann noch nachzahlen, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe
ich habe schon einiges hier gelesen zu meinem Problem, aber alle afragen konnten nicht beantwortet werden.
mein letztes Arbeitsverhältnis endete am 31.Mai. Da ich noch Resturlaub hatte, entstand vom 1.6. bis 5.6. eine Versicherungslücke bei meiner KK.
Das wurde mir aber erst diese Woche mitgeteilt, nachdem ich der KK vor zwei Wochen mitgeteilt habe, dass ich kündigen möchte.
Nun meine Frage: was kann ich tun? Es ist für mich aus persönlichen Gründen wichtig, die Krankenkasse zu wechseln. Kann ich die Versicherungslücke nicht nachversichern und für die fünf Tage zahlen, so dass keine Lücke auftrat?
Ich habe gelesen, dies sei nur drei Monate im Nachhinein möglich. Nun aber die Frage: Wann beginnt diese drei-Monatsfrist? Ich habe irgendwo gelesen, dass sie erst nach der Unterrichtung der Lücke beginnt. Stimmt das? Da mir es nicht mitgeteilt wurde - und die Arbeitsagentur sagte, ich sei in dieser Zeit versichert, müsste sie ja erst jetzt in Kraft treten, wo ich in Kenntnis gesetzt wurde und ich kann noch nachzahlen, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Re: Versicherungslücke, neue Bindungsfrist
Grusstb57 hat geschrieben:hallo,
ich habe schon einiges hier gelesen zu meinem Problem, aber alle afragen konnten nicht beantwortet werden.
mein letztes Arbeitsverhältnis endete am 31.Mai. Da ich noch Resturlaub hatte, entstand vom 1.6. bis 5.6. eine Versicherungslücke bei meiner KK.
Wie geht das, wenn du den Urlaub abgenommen hast, dann musste die Abmeldung zum 5.6. erfolgen, wenn er ausgezahlt wurde, dann war der 31.5. richtig - so sehe ich das jedenfalls.
Das wurde mir aber erst diese Woche mitgeteilt, nachdem ich der KK vor zwei Wochen mitgeteilt habe, dass ich kündigen möchte.
Nun meine Frage: was kann ich tun? Es ist für mich aus persönlichen Gründen wichtig, die Krankenkasse zu wechseln. Kann ich die Versicherungslücke nicht nachversichern und für die fünf Tage zahlen, so dass keine Lücke auftrat?
Was ist ab dem 6.6. 2014 ? - neues Beschäftigungsverhältnis oder ALG-1 Bezug ? - Wie auch immer, die bisherige Kasse muss dich ab dem 01.6.2014 versichern, weil du keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz (z.B. Familienversicherung) ab diesem Tag nachweisen kannst. Und weil dem so ist, kann du dann ab dem 6.6. auch nicht die Kasse wechseln sondern musst die Kündigungsfrist einhalten - eune neue Bindungsfrist (18 Monate) tritt in diesem Falle nicht ein, weil die Mitgliedschaft ja nicht unterbrochen war.
Ich habe gelesen, dies sei nur drei Monate im Nachhinein möglich. Nun aber die Frage: Wann beginnt diese drei-Monatsfrist? Ich habe irgendwo gelesen, dass sie erst nach der Unterrichtung der Lücke beginnt. Stimmt das? Da mir es nicht mitgeteilt wurde - und die Arbeitsagentur sagte, ich sei in dieser Zeit versichert, müsste sie ja erst jetzt in Kraft treten, wo ich in Kenntnis gesetzt wurde und ich kann noch nachzahlen, oder?
Die 3-Monatsfrist spielt in deinem Fall meiner Meinung nach keeine Rolle,
die dich die Kasse hier von sich aus versichern muss. Grundsätzlich beginnt die 3-Monatsfrist mit dem Tag nach Ende der Versicherungspflicht bzw. Familienversicherung bzw. mit dem Tag der Bekanntgabe (z.B. wenn die Kasse rückwirkend auf das Ende der Versicherungspflicht entscheidet.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Czauderna
Hallo zusammen,
tb57 hatte mit dem erneuten Eintritt von Versicherungspflicht am 06.06.2014 ein neues Wahlrecht, von dem er offensichtlich keinen Gebrauch gemacht hat. Dies wird von seiner KK als "passive Wahl" gewertet, so dass die 18-monatige Bindungsfrist am 06.06.2014 neu beginnt.
Hier in der Region arbeiten alle Krankenkasse so. Leider ergeben sich dann gerade zwischen Arbeitgeberwechseln neue Bindungsfristen.
Gruß
Delian
Das sehe ich etwas anders. Für die 5 Tage besteht der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 SGB V.Wie auch immer, die bisherige Kasse muss dich ab dem 01.6.2014 versichern, weil du keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz (z.B. Familienversicherung) ab diesem Tag nachweisen kannst.
tb57 hatte mit dem erneuten Eintritt von Versicherungspflicht am 06.06.2014 ein neues Wahlrecht, von dem er offensichtlich keinen Gebrauch gemacht hat. Dies wird von seiner KK als "passive Wahl" gewertet, so dass die 18-monatige Bindungsfrist am 06.06.2014 neu beginnt.
Hier in der Region arbeiten alle Krankenkasse so. Leider ergeben sich dann gerade zwischen Arbeitgeberwechseln neue Bindungsfristen.
Gruß
Delian
Hallo,
ja, das ist richtig, aber nur, wenn auch ab 6.6. tatsächlich wieder Krankenversicherungspflicht eintritt und die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Krankenversicherungspflicht ausgestellt wurde. Wir haben heute den 11.09.2014 - alles ein bisschen spät, wenn es denn so war mit der erneuten Krankenversicherungspflicht.
Gruss
Czauderna
ja, das ist richtig, aber nur, wenn auch ab 6.6. tatsächlich wieder Krankenversicherungspflicht eintritt und die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Krankenversicherungspflicht ausgestellt wurde. Wir haben heute den 11.09.2014 - alles ein bisschen spät, wenn es denn so war mit der erneuten Krankenversicherungspflicht.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
Fazit: Neue Bindungsfrist beginnt am 06.06.2014.
Völlig korrekt. Hab ich in meinem Post einfach unterstellt, aber du hast natürlich Recht, geht aus dem Post von tb57 nicht hervor.ja, das ist richtig, aber nur, wenn auch ab 6.6. tatsächlich wieder Krankenversicherungspflicht eintritt
Richtig. tb57 hätte jedoch die Möglichkeit gehabt eine neue KK zu wählen. Dies hat er nicht gemacht. Ich unterstelle jetzt mal eine neue Beschäftigung ab 06.06.2014: Es wurde vermutlich die alte Krankenkasse angegeben und der Arbeitgeber hat die Anmeldung entsprechend abgesetzt.die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Krankenversicherungspflicht ausgestellt wurde. Wir haben heute den 11.09.2014 - alles ein bisschen spät, wenn es denn so war mit der erneuten Krankenversicherungspflicht.
Fazit: Neue Bindungsfrist beginnt am 06.06.2014.
Mir ist das auch mal passiert, dass ein AG mir in der Krankheit gekündigt hat und den Resturlaub hinten dran gesetzt hat. Meine Krankenkassen hat sich Monate später gemeldet, dass ich nicht versichert war für 13 Tage. Ich hatte aber damals Glück im Unglück, ich war noch keine 23 Jahre alt und damit konnte ich rückwirkend über meine Eltern Familienversichert werden.
Das ist jetzt schon über 23 Jahre her, doch ich weiß noch, dass ich eine kurze Zeit arbeitslos war, als ich dann einen neuen Job angetreten bin, habe ich die Krankenkasse gewechselt. Ich bin seit dieser Zeit auch bei dieser Krankenkasse und eigentlich auch zufrieden.
Das ist jetzt schon über 23 Jahre her, doch ich weiß noch, dass ich eine kurze Zeit arbeitslos war, als ich dann einen neuen Job angetreten bin, habe ich die Krankenkasse gewechselt. Ich bin seit dieser Zeit auch bei dieser Krankenkasse und eigentlich auch zufrieden.
Hallo,
MfG
ratt1
Sorry, aber die Regelungen, die vor 22 Jahren gegolten haben, gelten nun wirklich nicht mehr. Daher erschließt sich mir der Sinn deines Beitrags nicht. Was hat das mit dem jetzigen Sachverhalt zu tun?merida hat geschrieben:Mir ist das auch mal passiert, dass ein AG mir in der Krankheit gekündigt hat und den Resturlaub hinten dran gesetzt hat. Meine Krankenkassen hat sich Monate später gemeldet, dass ich nicht versichert war für 13 Tage. Ich hatte aber damals Glück im Unglück, ich war noch keine 23 Jahre alt und damit konnte ich rückwirkend über meine Eltern Familienversichert werden.
Das ist jetzt schon über 23 Jahre her, doch ich weiß noch, dass ich eine kurze Zeit arbeitslos war, als ich dann einen neuen Job angetreten bin, habe ich die Krankenkasse gewechselt. Ich bin seit dieser Zeit auch bei dieser Krankenkasse und eigentlich auch zufrieden.
MfG
ratt1
Hallo,merida hat geschrieben:Es tut mir leid, mir war das nicht bewusst. Ich werde beim nächsten mal darauf verzichten aus meiner Erfahrung zu berichten, wenn sie älter ist. Ich bin noch neu hier und kenne die Begebenheiten noch nicht so gut.
macht doch nix, das wird sich sehr schnell ändern. Gerade in der Sozialversicherung ändern sich die Dinge oftmals sehr schnell, und weil das so ist, gibt es Foren wie dieses hier, dass Ratsuchenden hilft, in dem Experten sich in ihrer Freizeit zur Verfügung stellen um Fragen zu beantworten und auch aus der eigenen Praxis zu berichten. Erfreulich ist es auch immer dann (jedenfalls für mich), wenn es ein entsprechendes Feedback gibt, aus dem man entnehmen kann, dass die Hilfe hier erfolgreich war - da ist dann die Sahne auf der Torte.
Du wirst sehen, wenn du mal ein paar Wochen hier unterwegs bist, dann passt das schon.
Gruss
Czauderna