Von freiwillig GKV zu Pflicht-GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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tuw59
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Von freiwillig GKV zu Pflicht-GKV

Beitrag von tuw59 » 27.01.2022, 20:22

Guten Abend,
ich habe einige dringende Fragen zum Thema GKV und hoffe sehr auf eine hilfreiche Antwort.
Ich bin angestellt und privat krankenversichert. Meine Frau ist ebenfalls angestellt und freiwillig gesetzlich versichert (Einkommen über Versicherungspflichtgrenze). Seit letzten Jahr befindet sich meine Frau in Elternzeit (und bezieht aktuell nur Elterngeld), was dazu führt, dass Ihr Beitrag für die GKV anhand des Haushaltseinkommens (mein Einkommen + Elterngeldeinkommen) berechnet wird, was zu einem recht hohen Monatsbeitrag führt. In zwei Monaten plant meine Frau in Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten (ca. 25h/Woche). Dazu haben wir folgende Fragen:
1. Wenn sie in Teilzeit in Elternzeit arbeitet fällt ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze. Führt das dazu, dass sie automatisch wieder GKV-Pflichtmitglied wird und ihre Beiträge wieder anhand ihres Einkommen berechnet werden und nicht mehr am Haushaltseinkommen?
2. Gibt es eine "Mindestarbeitszeit" oder einen Mindestverdienst um wieder Pflichtmitglied in der GKV zu werden?
3. Wie lange muss sie arbeiten um wieder Pflichtmitglied zu werden? Könnte sie theoretisch wieder nach einem Monat arbeiten in Elternzeit gehen und würde dann Pflichtmitglied bleiben und entsprechend ohne Einkommen nur den Mindestbeitrag in der GKV zahlen?

Ganz vielen Dank für eure Hilfe!!!

Czauderna
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Re: Von freiwillig GKV zu Pflicht-GKV

Beitrag von Czauderna » 27.01.2022, 20:40

Hallo und willkommen im Forum
wenn sie die Tätigkeit wieder aufnimmt und ihr Bruttoentgelt unter der Krankenversicherungspflichtgrenze liegt, wird sie krankenversicherungspflichtig und ihr Arbeitgeber wird sie dementsprechend bei der GKV-Kasse anmelden. Als Arbeitnehmer/in aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden beim gleichen Arbeitgeber kann man nur zum Kalenderjahresende, in dem die lfd. aber auch die nächste jährige Krankenversicherungspflichtgrenze überschritten wird - auch das stellt der Arbeitgeber fest und macht die entsprechenden Meldungen.
Das bedeutet, dass die Krankenversicherungsbeiträge nach dem Arbeitsentgelt berechnet werden und dein Einkommen keine Rolle mehr spielt.
Nur als Anmerkung - wenn das Kind bzw. die Kinder bisher bei deiner Ehefrau versichert waren, weil sie über das höhere Einkommen verfügte, so würde dies mit Aufnahme der Tätigkeit grundsätzlich nicht mehr gehen und das Kind bzw. die Kinder müssten selbst versichert werden.
Die Dauer der Pflichtversicherung spielt keine Rolle.
Sicher meldet sich dazu auch noch der eine oder die andere Expertin zu Wort
Gruss
Czauderna

ratte1
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Re: Von freiwillig GKV zu Pflicht-GKV

Beitrag von ratte1 » 28.01.2022, 10:38

Hallo,

ergänzend zu Punkt 3:
Die Versicherungspflicht bleibt solange bestehen, wie sie die entsprechenden Verdienstgrenzen nicht überschreitet. Wenn sie dann nicht mehr oder nur geringfügig arbeitet fällt die Versicherungspflicht weg. Sie verlängert sich auch durch die Elternzeit nicht. Vielmehr sind dann wieder Beiträge aus dem Familieneinkommen zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
ratte1

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