von PKV zurück in die GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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russi
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von PKV zurück in die GKV

Beitrag von russi » 28.09.2021, 10:04

Hallo, ich bin jetzt 48 Jahre und war bisher privat versichert. Meine Selbständigkeit habe ich aufgegeben. Ich werde nun eine Teilzeitstelle annehmen. Damit komme ich wieder zurück in die GKV.
Dazu hätte ich ein paar Fragen:
Was ist die Mindeststundenzahl in dem Teilzeitjob um wieder gesetzlich versichert zu werden?
Was ist das Mindesteinkommen das ich in der Arbeit verdienen muss, um wieder gesetzlich versichert zu werden?
Wie lange muss ich das Teilzeitarbeitsverhältnis aufrecht erhalten, damit ich bei einer späteren Kündigung meinerseits, mich danach dauerhaft freiwillig versichern kann?

Czauderna
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Re: von PKV zurück in die GKV

Beitrag von Czauderna » 28.09.2021, 10:34

russi hat geschrieben:
28.09.2021, 10:04
Hallo, ich bin jetzt 48 Jahre und war bisher privat versichert. Meine Selbständigkeit habe ich aufgegeben. Ich werde nun eine Teilzeitstelle annehmen. Damit komme ich wieder zurück in die GKV.
Dazu hätte ich ein paar Fragen:
Was ist die Mindeststundenzahl in dem Teilzeitjob um wieder gesetzlich versichert zu werden?
Was ist das Mindesteinkommen das ich in der Arbeit verdienen muss, um wieder gesetzlich versichert zu werden?
Wie lange muss ich das Teilzeitarbeitsverhältnis aufrecht erhalten, damit ich bei einer späteren Kündigung meinerseits, mich danach dauerhaft freiwillig versichern kann?
Hallo,
nicht unbedingt die Arbeitszeit, sondern mehr das Arbeitsentgelt spielt hier eine wichtige Rolle. Mehr als 450,00 € müssen es Brutto monatlich sein, dann handelt es sich grundsätzlich um eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit. Wenn es sich nicht um eine "gefakte" Beschäftigung handelt, dann gilt grundsätzlich die Krankenversicherungspflicht. Die Krankenkasse sieht ja anhand deiner Angaben, denn sie wird dich fragen, wie und wo du vorher versichert warst - eine Kündigung deinerseits nach beispielsweise drei Wochen kann die Kasse schon auf den Gedanken bringen, dass da etwas faul sein könnte und das kann ggf. zur Stornierung führen.
Es gibt aber keine Mindestzeit, die mit Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung belegt sein muss um danach im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung weiter in der GKV verbleiben zu können.
Gruss
Czauderna

russi
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Re: von PKV zurück in die GKV

Beitrag von russi » 28.09.2021, 14:03

Es handelt sich um keine gefakte Beschäftigung. Nur halt nicht mehr Vollzeit.
Ich dachte immer, man muss mindestens 1 Jahr als Arbeitnehmer beschäftigt sein, damit man wieder voll in der GKV ist.

Czauderna
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Re: von PKV zurück in die GKV

Beitrag von Czauderna » 28.09.2021, 15:30

russi hat geschrieben:
28.09.2021, 14:03
Es handelt sich um keine gefakte Beschäftigung. Nur halt nicht mehr Vollzeit.
Ich dachte immer, man muss mindestens 1 Jahr als Arbeitnehmer beschäftigt sein, damit man wieder voll in der GKV ist.
Hallo,
das war einmal, aber seitdem die obligatorische Anschlussversicherung eingeführt wurde sind diese 12 Monate Geschichte.
Gruss
Czauderna

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