Vorauszahlung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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Vorauszahlung

Beitrag von GKVfan » 05.03.2021, 16:16

Guten Tag,

ich habe im Jahre 2020 eine Vorauszahlung für 36 Monate getätigt bei meiner GKV.

Ich hätte nun erwartet, dass man mir den Vorauszahlungsbetrag aufgeschlüsselt bestätigt
für die Krankenversicherungsbeiträge und für die Pflegeversicherungsbeiträge, so dass
dies bei der Steuererklärung nachweislich angegeben werden kann.

Wie wird dies üblicherweise gehandhabt ?

Czauderna
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Re: Vorauszahlung

Beitrag von Czauderna » 05.03.2021, 19:57

GKVfan hat geschrieben:
05.03.2021, 16:16
Guten Tag,

ich habe im Jahre 2020 eine Vorauszahlung für 36 Monate getätigt bei meiner GKV.

Ich hätte nun erwartet, dass man mir den Vorauszahlungsbetrag aufgeschlüsselt bestätigt
für die Krankenversicherungsbeiträge und für die Pflegeversicherungsbeiträge, so dass
dies bei der Steuererklärung nachweislich angegeben werden kann.

Wie wird dies üblicherweise gehandhabt ?
Hallo,
das ist eine Sache für unsere aktiven Experten. Ich persönlich kann dazu nichts beitragen, da ich in meiner Praxis einen solchen Fall noch nicht hatte, und das waren immerhin 48 Jahre. Also, warten auf die Experten
Gruss
Czauderna

GKVfan
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Re: Vorauszahlung

Beitrag von GKVfan » 05.03.2021, 21:41

Dann würde ich mich über die Einschätzung der Experten sehr freuen.

Die Vorauszahlung für Krankenversicherung und Pflegeversicherung muss in der Anlage Vorsorgeaufwendungen, Zeilen 16/18,
eingetragen werden. Ich könnte mir vorstellen, dass das FA eine Bescheinigung der GKV über diese ZAhlungen benötigt, daher
wäre es sehr interessant zu wissen wie das üblicherweise abläuft und was die Bescheinigung enthält.

https://www.steuerklassen.com/content/a ... d_2020.pdf

D-S-E
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Re: Vorauszahlung

Beitrag von D-S-E » 07.03.2021, 07:12

Hallo,

da würde ich einfach die Kasse bitten, dir so etwas auszustellen. Aber schriftlich, denn wenn du dort anrufst, hast du vielleicht einen Mitarbeiter am Telefon, der nicht weiß was genau benötigt wird und das dann falsch weitergibt. Ich habe in diesem Bereich gearbeietet und hatte so etwas noch nie...

Viele Grüße
D-S-E

GS
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Re: Vorauszahlung

Beitrag von GS » 16.03.2021, 16:20

Hallo GKVfan,

hattest du die Vorauszahlung vorab mit der Kasse und - wenn Arbeitnehmer - mit dem Arbeitgeber abgestimmt? Vermutlich jeweils ja, denn so ohne weiteres funktioniert das ja nicht:
1) Die Kasse kann, muss aber nicht sich auf die Vorauszahlung einlassen, da es Mehraufwand verursacht - Nachführen fälliger Beiträge in den Folgejahren wegen geänderter Beitragssätze und/oder BBG
2) dito beim Arbeitgeber, falls die KV- und PV-Beiträge über ihn laufen, die Beitragszuschüsse ohnehin.

Wie auch immer - noch ist der März ja nicht vorbei, und es kommt noch eine spezifizierte, nach KV und PV aufgeschlüsselte Aufstellung.

Wie schon bei Czauderna und D-S-E angeklungen, scheint die steuermotivierte Beitragsvorauszahlung für die Kassen nicht gerade eine Routineangelegenheit zu sein. Kann ja noch so kommen.

Grüße
von GS

GKVfan
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Re: Vorauszahlung

Beitrag von GKVfan » 12.04.2022, 15:07

Hallo,

ein Kumpel hat ein ähhnliches Problem, wie ich letztes Jahr.

Kasse mehrfach gebeten die Bescheinigung auszustellen, keine Reaktion

Wie sieht das eigentlich aus, wenn die Kasse trotz geleisteter und abgestimmter Vorauszahlung keine Bescheinigung für die Steuer ausstellt, das Finanzamt eine solche Bescheinigung aber braucht, um sie zu berücksichtigen.

Gibt es eine Rechtsgrundlage auf die man sich berufen kann bzw. wie wäre der weitere Weg, um Nachteile zu verhindern ?

Im Prinzip wird hier eine Beitragsbescheinigung bzgl. der Beiträge einer freiwillige Versicherung verweigert.

GKVfan
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Re: Vorauszahlung

Beitrag von GKVfan » 12.04.2022, 15:46

GKVfan hat geschrieben:
12.04.2022, 15:07
Hallo,

ein Kumpel hat ein ähhnliches Problem, wie ich letztes Jahr.

Kasse mehrfach gebeten die Bescheinigung auszustellen, keine Reaktion

Wie sieht das eigentlich aus, wenn die Kasse trotz geleisteter und abgestimmter Vorauszahlung keine Bescheinigung für die Steuer ausstellt, das Finanzamt eine solche Bescheinigung aber braucht, um sie zu berücksichtigen.

Gibt es eine Rechtsgrundlage auf die man sich berufen kann bzw. wie wäre der weitere Weg, um Nachteile zu verhindern ?

Im Prinzip wird hier durch Schweigen seitens der GKV eine Beitragsbescheinigung bzgl. der Beiträge einer freiwillige Versicherung verweigert.

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