vorsorgeuntersuchungen im ausland

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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blubb
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vorsorgeuntersuchungen im ausland

Beitrag von blubb » 03.03.2008, 11:46

Hallo

Ich würde mich freuen, wennn mir jemand bei meiner Frage weiterhelen könnte

Ich werde mich die nächsten drei Monate in Barcelona aufhalten, während ich hier ein Praktikum absolviere. Da ich Schwanger bin, möchte ich meine Vorsorgeuntersuchungen hier bei einem Gynäkologen fortführen. Meine Krankenkasse in Deutschland hat mir zugesichert, dass ich über meine Karte (auch ohne zusätzliche Auslandsranenversicherung) hier auch für Vorsorgeuntersuchengen, Geburtsvorbereitung, Hebamme etc. abgesichert bin - nicht etwa nur in Notfallsituationen.
Meine Frage ist nun, ob ich mir einen Arzt frei wählen kann. Viele Ärzte, die ich in den Paginas Amarillas (Gelbe Seiten) gefunden habe, haben zum Beispiel den Hinweis Consulta Privada (Privatpraxis). Bin ich über meine deutsche Kasse bei desen Ärzten abgesichert? Oder zu welchen Ärzten kann ich gehen? Verständigungsprobleme bestehen weniger, da ich Castellano spreche.
Eine weitere Frage bezieht sich auf die Kosten der erbrachten Leistunegn. Meine Kasse übernimmt die Behandlungskosten natürlich nur in dem Umfang, wie sie auch in Deutschland stattfinden würden. Daher meine Frage, ob ich irgendwie überprüfen kann, ob der Arzt in angemessener Form abrechnet und nicht vielleicht etwa mehr, weil ich Ausländer bin - davor hatte meine Kasse mich gewarnt. Wo kann man ggf. einsehen, was eine Vorsorgeuntersuchung ohne spezielle Massnahmen üblicheweise zu kosten hat?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen, bzw. vielleicht weiss jemand, wer die richtigen Ansprechpartner wären.
Danke!
connie
Zuletzt geändert von blubb am 05.03.2008, 23:26, insgesamt 1-mal geändert.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 03.03.2008, 19:10

Hallo,

also ich sehe das so, dass sich der Leistungsanspruch bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland nach den Vorschriften des Auslandes richtet. Und ich glaube kaum, dass Spanien so ein ausgeklügeltes Untersuchungsangebot wie Deutschland hat. Andere Länder - andere Sitten.
Du kannst bei den staatlichen Stellen unter Vorlage Deiner Karte ärztliche Leistungen erhalten (Ambulanzen). Was man Dir da anbieten wird - keine Ahnung. Bei Privatärzten gehst Du in Vorleistung und bekommst es nach spanischen Sätzen (fragt die Kasse von Deutschland aus in Spanien an) erstattet. Du wirst Dich wundern, welche Gewinnspanne diese Ärzte habenund auf welchen Kosten Du sitzen bleiben wirst.

Ich würde mich an Deiner Stelle bei der Deutschen Verbindungsstelle erkundigen, ob die den Leistungsumfang von Spanien kennen. Ansonsten musst Du das Sparschwein wohl schlachten.

LG, Fee

blubb
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Beitrag von blubb » 04.03.2008, 13:16

danke fee, für deine antwort.
was meinst du mit Leistungsumfang? die durchgeführten untersuchungen oder deren kosten?
ich habe bei meinem gynäkologen in deutschland eine auflistung der kosten für die üblichen untersuchungen angefordert. hier beim arzt wollte ich dann zuerst nachfragen was mir abgerechnet wird und mit den deutschen kosten vergleichen, und dann entscheiden, ob ich bei dem arzt bleibe. somit müsste ich doch auf der sicheren seite sein, was die rückerstattung durch meine kasse angeht, oder??
generell sollen spanische ärzte wohl günstiger sein, aber bei ausländern gerne mal mehr abrechnen...

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 04.03.2008, 20:49

Hallo,

vielleicht sieht man in Spanien ja Ultraschall als Kuxus an und macht da nichts? Oder den Wehenschreiber schliesst man nur 1x an. Keine Ahnung. Mit Leistungsumfang meine ich das, was das spanische Recht als möglich definiert. Das geht von Eigenanteilen üder Untersuchungen usw.

Ich gehe leider davon aus, dass es keine sichere Seite gibt. Die deutsche Kasse wird die von Dir eingereichten Rechnungen nach Spanien schicken und eine Mitteilung über den Kassensatz verlangen. Das kann in Spanien dauern ... Du kannst aber auch Glück haben, dass Du unter Vorlage der Europäischen Krankenversichertenkarte kaum was bezahlen musst bzw. nur die Eigenanteile.

Du gehst ein Risiko ein, selbst bei genauester Recherche wird Dir vorher niemand was zu der Kostenübernahme konkret sagen.

LG, Fee

blubb
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Beitrag von blubb » 05.03.2008, 22:56

habe jetzt im WWW die Gebührenordnung für Ärzte gefunden (http://e-bis.de/goae/defaultFrame.htm). weiss jemand, ob und wo es so etwas auch für spanische Ärzte gibt? damit ich überprüfen kann, dass mich der arzt nicht abzockt

die deutsche goä kann ich zumindest schonmal als anhaltspunkt verwenden. wenn die spanischen preise die dort genannten nicht übersteigen, müsste meine kasse die kosten ja komplett zurück erstatten.
und was die durchführung von leistungen angeht: ich weiss ja, was mein deutscher arzt bei mir gemacht hat. und was in der jeweiligen schwangerschaftswoche in deutschland üblich ist, lässt sich ja auch einfach herausfinden.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 06.03.2008, 19:50

Hallo,

ehrlich: Keine Ahnung.
Viel wichtiger fände ich, dass Du Dir von Deiner Kasse mal schriftlich geben lässt, wie das mit der Erstattungshöhe genau ist. Ansonsten gibts nachher auch böse Überraschungen.

LG, Fee

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