Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

GVB1940
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Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von GVB1940 » 19.06.2023, 14:41

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 1995, im Alter von 55 Jahren, bin ich von der Ukraine nach Deutschland gezogen. Derzeit bin ich Rentner und seit 1995 bei der AOK versichert. Bis Februar 2005 war ich pflichtversichert. Im März 2005 begann ich als freiberuflicher Ingenieur zu arbeiten und wurde daher in die freiwillige Versicherung überführt. Daher beziehe ich seit Eintritt ins Rentenalter im August 2005 bis heute eine gesetzliche Altersrente, bin jedoch freiwillig (nicht pflicht-) krankenversichert, da meine Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist. Es ist für mich jedoch fraglich, wie meine Vorversicherungszeit erfüllt sein kann, wenn ich zum Zeitpunkt des Renteneintritts nur 10 Jahre lang in Deutschland war und 90% meiner zweiten Hälfte meiner Arbeitszeit 21,15 Jahre betragen hat.
Meine freiberufliche Tätigkeit wurde im Jahr 2019 beendet. Seitdem arbeite ich nicht mehr, meine Rente ist sehr gering (was natürlich für eine Arbeitszeit von 10 Jahren der Fall ist), und als freiwillig Krankenversicherter bin ich gezwungen, monatliche Beiträge zu zahlen, die nicht aufgrund meines tatsächlichen Einkommens, sondern aufgrund der Mindestbemessungsgrundlage berechnet werden, die mehrfach höher ist als mein tatsächliches Einkommen.
Meine Frage lautet: Gibt es eine Möglichkeit für mich, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner mit dem Status "pflichtversichert" zu werden?

Danke im Voraus

V.Goldstein

klaushei
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von klaushei » 19.06.2023, 19:09

Hallo

Ich versuche mal ne Antwort bin aber nicht so der Fachmann für KV-Probleme

ob du Pflicht oder freiwillig versichert bist da ist fast kein Unterschied bzw. die Einnahmen
machen den Unterschied spielt aber für uns Rentner die wir keine Extra Einnahmen haben keine
Rolle
Merke:
„Die beiden Formen unterscheiden sich nur in der Art der Beitragsberechnung. Die Leistungen sind gleich.“

Wichtig ist aber auch was du bei deiner Rentenantrag gesagt und getan hast
Beispiel:
Mir fehlen auch Vorversicherungszeiten um in die gesetz. versichert zu werden
also bleibt nur die Möglichkeit freiwillig versichert
Aber in meinem Rentenbescheid steht der schöne Satz:
Über ihren Antrag auf Zuschuss zur KV ……………………….erhalten Sie in kürze weitere Nachricht

In meinem Fall machen zwar beide KV und RV Fehler aber meine RV bezahlt jeden Monat den
hälftigen Beitrag als Zuschuss und den anderen hälftigen Beitrag erhalte ich von der RV abgezogen
von meiner Rente
Dafür erhalte ich von meiner AOK jeden zweiten Monat Mahnungen über fehlenden
Beiträge der letzten drei Jahre aber meine AOK ist da sehr glücklich mit mir letztes
Jahr haben Sie einen fünfstelligen Betrag für meine neuen Beißerchen bezahlt

Ich denke mal bei dir fehlt der hälftige Beitrag als Zuschuss der RV
Auch müsste man mal prüfen ob du das Recht auf den hälftigen Beitrag als Zuschuss der RV
hast.

Die Fachleute melden sich sicher noch später
Zuletzt geändert von klaushei am 19.06.2023, 19:29, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von Czauderna » 19.06.2023, 19:19

Hallo und willkommen im Forum
Du bist 1995 im Alter von 55 Jahren nach Deutschland gekommen. Du schreibst, dass du Rentner bist und wegen fehlender Vorversicherungszeit nicht in die Krankenversicherung der Rentner kannst.
Also, entscheidend war der Tag der Rentenantragstellung - das müsste bei Dir irgendwann im Jahre 2005 gewesen sein. Bereits da wurde geprüft ob die Vorversicherungszeit erfüllt war. Hier ein Link zur Erläuterung - https://sozialversicherung-kompetent.d ... ntner.html
Hier die Kurzfassung
Die Rahmenfrist beginnt mit der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit ( Auch wenn diese im Ausland war)
bis zum Tage der Rentenantragstellung.
Dieser Zeitraum wird genau in der Mitte "durchgeschnitten".
In der zweiten Hälfte dieses Zeitraums müssen9/10 der Zeit mit einer Versicherung in einer GKV-Kasse (Deutschland) nachgewiesen werden. Die drei Jahre pro Kind gab es damals noch nicht. Allerdings könnten die drei Jahre pro Kind evtl. noch rückwirkend angerechnet werden.

Fazit - damals hast Du offensichtlich die Vorversicherungszeit nicht erfüllt. Wenn du Kinder hast, dann solltest Du Dich an Deine Krankenkasse wenden und eine Überprüfung beantragen.
Klar, wäre das beitragsmäßig interessant, denn wie du richtig schreibst, als freiwillig Versicherter musst Du nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze deinen Beitrag entrichten und bekommst aber nur ca. 7,6 % Deiner Rente als Beitragszuschuss von der Rentenversicherung. Wenn du aber pflichtversichert wärest und, sagen wir mal nur 600,00 € Rente hättest, dann würdest du auch nur nach 600 € zahlen und dann auch nur die Hälfte, weil die andere Hälfte die Rentenversicherung zahlen würde.
Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von klaushei » 19.06.2023, 19:41

Mal das noch als Erklärung und das ein paar Zahlen genannt werden


Für 2023 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte rund 1.132 Euro. Ist Dein tatsächliches Einkommen geringer, stuft Dich die Kran­ken­kas­se so ein, als würdest Du knapp 1.132 Euro pro Monat verdienen. Das ergibt bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent mit Krankengeldanspruch einen Monatsbeitrag von rund 165 Euro. Hinzu kommt aber noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse und der Beitrag für die Pfle­ge­ver­si­che­rung.

Czauderna
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von Czauderna » 19.06.2023, 20:32

klaushei hat geschrieben:
19.06.2023, 19:41
Mal das noch als Erklärung und das ein paar Zahlen genannt werden


Für 2023 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte rund 1.132 Euro. Ist Dein tatsächliches Einkommen geringer, stuft Dich die Kran­ken­kas­se so ein, als würdest Du knapp 1.132 Euro pro Monat verdienen. Das ergibt bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent mit Krankengeldanspruch einen Monatsbeitrag von rund 165 Euro. Hinzu kommt aber noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse und der Beitrag für die Pfle­ge­ver­si­che­rung.
Hallo,
hier geht es um einen freiwillig versicherten Rentner, da passt der Beitragssatz mit Krankengeldanspruch leider nicht - siehe auch diese Erläuterung https://www.bundesgesundheitsministeriu ... raege.html
Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von klaushei » 19.06.2023, 21:20

Hallo

Mein Fehler das ist den Dingen von copy and paste
Einen Satz zu viel kopiert

Eigentlich wollte ich ja nur die von dir angesprochene Mindestbeitragsbemessungsgrenze
mit Zahlen nennen da kann er sich das selber ausrechnen falls er nicht mehr in die gesetz.
reinkommt


Da nach seinen Angaben die Rente sehr gering ist und ich verstehe das
er keine weiteren Einkünfte hat frage ich mich ob da die Grundsicherung
nicht noch ein Wörtchen mitredet


Gruß

GVB1940
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von GVB1940 » 02.07.2023, 20:55

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und die Antworten.
Ich werde versuchen, meine Situation etwas genauer zu erklären.

1.Nein, ich habe kein Anrecht auf Grundversorgung, da mein Vermögen, das ich während meiner 68-jährigen Berufstätigkeit angesammelt habe, die festgelegten Grenzwerte überschreitet.
2.Ich kenne die grundlegenden Bestimmungen des Gesetzes, nach denen ich bei Renteneintritt (2005) den Status einer freiwilligen (nicht pflicht-) Krankenversicherung erhalten habe. Meine Frage war jedoch, ob es rechtliche oder andere Möglichkeiten gibt, gegen diese offensichtliche Ungerechtigkeit vorzugehen, bei der ich trotz eines monatlichen Einkommens von 300 EUR einen Beitrag von 210 EUR pro Monat zahlen muss.
Zumindest auf der Grundlage, dass ich zur Zeit seit 28 Jahren in Deutschland lebe und in all diesen Jahren bei der AOK versichert war.

MfG
Valery

Czauderna
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von Czauderna » 02.07.2023, 21:39

Hallo,
was genau findest du ungerecht - der Umstand, dass du damals bei Beantragung einer Rente die notwendige Vorversicherungszeit nicht erfüllt hattest?
Wenn ja, da ist der Zug leider abgefahren, es sei denn, du hast Kinder - da könnte rückwirkend ggf. etwas verändert werden - pro Kind 3 Jahre für die Vorversicherungszeit - theoretisch wäre da etwas zu machen.
Findest du dagegen ungerecht, dass du als freiwillig Versicherter deinen Beitrag nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze zahlen musst, dann müsstest du gegen das Gesetz (SGB V) klagen, aber das bringt meiner Meinung nach nichts, denn das ist in der Vergangenheit schon geschehen und immer ohne Erfolg.
Mit deiner derzeitigen Krankenkasse hat das direkt nichts zu tun. Alle Krankenkassen sind an die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden.
Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von klaushei » 17.07.2023, 00:32

Czauderna hat geschrieben:
02.07.2023, 21:39
pro Kind 3 Jahre für die Vorversicherungszeit - theoretisch wäre da etwas zu machen.

Hallo

Interessant... interessiert mich auch

habe das im Netz gefunden


„Die drei Zusatzjahre werden auch anerkannt, wenn ein Kind vor Erreichen des dritten Geburtstags verstorben ist.“

ist dem so?

Danke

Gruß

Czauderna
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von Czauderna » 17.07.2023, 10:40

Hallo,
ja, meines Wissens und Erinnerung nach werden die drei Jahre auch in solchen, traurigen Fällen angesetzt.
Ich lasse mich da aber auch korrigieren, wen dem nicht (mehr) so wäre.
Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von klaushei » 17.07.2023, 11:58

Hallo

Danke für die Auskunft
Du ich frage noch nicht mal für mich

ein guter Bekannter der 1 ½ Jahre vor mir die Rente beantragt hat
dem fehlen auch ca. 4 ½ Jahre um in die Pflichtversicherung rein zukommen
er hat Jahre lang im Ausland gelebt und als seine Ehe zu Bruch ging ist er nach
Deutschland zurück und hat hier bis Rentenanfang gearbeitet.
Er hat zwei Kinder eins ist bei der Geburt gestorben und das zweite ist ok
die beiden haben auch einen regen Kontakt soviel ich weis sind beide (Kinder) auch
niemals in Deutschland registriert wurden.
.
2 Kinder das sind 6 Jahre das würde ja reichen
nur wie sage ich es ihm??
ist ja ne traurige Scheixxe (Entschuldige bitte meine Ausdrucksweise)
soll ich es ihm sagen.............?
.
muss da mal mir ein paar Infos einholen wie groß die Ersparnis währe
von der freiwilligen zurück in die Pflichtversicherung ich glaube er erhält
knapp Euro 1000 als Rente ist ja auch nicht die Welt
für nen 5 macht er das aber bestimmt nicht..................
.
andere frage falls er das nach meldet (zwei Kinder) bei seiner Krankenkasse
wie läuft das ? 4 -5 Jahre bezieht er jetzt Rente berechnet die Krankenkasse
die letzten 4-5 Jahre neu gibt es da Fristen?

Gruß

Czauderna
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von Czauderna » 17.07.2023, 13:33

Hallo,
ob Totgeburten berücksichtigt werden, das glaube ich jetzt weniger, aber glauben heißt ja auch oft, nichts wissen.
Mein Rat, er wendet sich an seine Krankenkasse für eine verbindliche Entscheidung. Sicher wird er nachweisen müssen, dass es seine Kinder
sind. Wenn es dazu kommen würde, dass er rückwirkend zum Tag der Rentenantragstellung die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt hätte, dann würde auch rückwirkend die Pflichtversicherung zustande kommen.
Ob sich das finanziell lohnt - das bleibt die Frage.
Als freiwillig versicherter Rentner muss er nicht nur die Beiträge für seine Bruttorente zahlen, für die er allerdings auch den Zuschuss von ca. 7,6% erhält von der Rentenversicherung, sondern er muss auch ggf. für andere, regelmäßige Einkünfte, wie z.B. Vermietung/Verpachtung oder Kapitalerträge zahlen, was bei der Pflichtversicherung nicht der Fall wäre. Bei der Pflichtversicherung gilt auch nicht die Mindestbeitragsbemessungsgrenze (2023 = 1.131,67 €).
Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von klaushei » 17.07.2023, 16:49

Hallo

Danke für"s lesen

Nebeneinkünfte oder sonstiges hat er nicht
und falls da nichts bei rumkommt da kann er es auch lassen
ist ja nur ne Idee (Spinnerei) von mir
ich werde die Tage mal ne kleine Rechnung hier einstellen
schaust mal bitte drüber


Gruß

klaushei
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von klaushei » 19.07.2023, 12:34

Hallo

Rente KV PV KV PV gesamt
Euro 900,00 16,40% 3,4% 147,60 30,60 178,64

Aufstockungs 15,80% 3,4% 36,60 7,87 44,47
betrag 231,67

so falls ich jetzt richtig gerechnet habe würde ein Rentner
der eine Rente von 900,00 erhält 223,11 an die KV bezahlen
und ist freiwillig versichert

nun die nächsten Tage versuche ich mich mal an die gesetzliche

Gruß

Czauderna
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Re: Vorversicherungszeit ist nicht erfüllt

Beitrag von Czauderna » 19.07.2023, 13:15

Hallo
das ist mir zu kompliziert gerechnet. Einfacher ist es so

A - Rentner in der GKV pflichtversichert und 900,00 € Bruttorente zahlt exakt nach diesen 900,00 € seinen Beitrag.

B - Rentner in der GKV freiwillig versichert und 900,00 € Bruttorente zahlt nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze (2023) 1131,67 €

fertig

Gruss
Czauderna

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