Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

CDM
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Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von CDM » 13.02.2024, 13:37

Liebe Experten,

ich beziehe seit Februar 2022 eine Teilerwerbsminderungsrente (also die halbe Erwerbsminderungsrente).
Bis zum Ende 2022 habe ich weiter Teilzeit arbeiten können und bekomme seitdem und bis zum März 2024 ALG I.

Nach Aussage meiner Krankenkasse muss ich mich nach dem ALG I freiwillig versichern, da ich die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt habe (um ein paar Monate).

Ich kann nicht nachvollziehen, dass auch für einen solchen Fall der Tag der Rentenantragstellung für die Vorversicherungszeit relevant ist und nicht der gesamte Zeitraum in dem ich noch gearbeitet habe und über das ALG I gesetzlich pflichtversichert war.

Trotz längeren Recherchen habe ich keinen vergleichbaren Fall gefunden und bitte Sie hier um Stellungnahme.

Gilt die Definition des Vorversicherungszeiten wirklich auch für Bezieher von Teilerwerbsminderungsrenten?
Oder gibt es Ausnahmen oder ggf. andere Möglichkeiten in der Pflichtversicherung zu bleiben.

Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus und schöne Grüße,
Claudio

Czauderna
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Czauderna » 13.02.2024, 15:22

Hallo,
mir ist keine andere Möglichkeit bekannt.
Gruss
Czauderna

CDM
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von CDM » 14.02.2024, 09:54

Danke Czauderna!

Vielleicht hat ja sonst jemand noch weitere Ideen oder Informationen?

Fällt mir leider schwer, etwas zu akzeptieren, was ich nicht verstehe.
M.E. wäre es nachvollziehbar, wenn der komplette Zeitraum bis zum Ende der Pflichtversicherung zählen würde und nicht der Tag des Rentenantrags, da die teilweise Erwerbsminderungsrente ja so konzipiert ist, dass man weiter arbeitet und lediglich die Einbussen durch die verminderte Arbeitszeit etwas kompensieren kann - also so, dass man "ganz normal" weiter gesetzlich versichert ist.

Trotzdem nochmals Danke für die schnelle Antwort und herzliche Grüße,
Claudio

ratte1
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von ratte1 » 14.02.2024, 14:29

Hallo CDM,

die jetzige Rente erhältst du auf Grund der Beiträge, die du in der Zeit vor Beginn des Rentenantrags gezahlt hast. M.E. ist es völlig klar und auch gerecht, dass dabei zukünftige Zeiten nicht einfließen .

Wenn die EM-Teilrente befristet ist, wirst du für den Weiterbezug einen erneuten Antrag stellen müssen. Dann wird auch die Zeit zwischen dem alten und den neuen Antrag rentensteigernd berücksichtigt.

MfG

ratte1

CDM
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von CDM » 14.02.2024, 17:38

Hallo ratte1,

vielen Dank für die Antwort!

Bin nicht sicher, ob ich die Frage vielleicht missverständlich formuliert habe.
Die Höhe der Rente ist nicht der Punkt, um den es mir geht.

Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Zeiten, in denen ich noch als Pflichtversicherter in der Krankenkasse bin nicht für die Vorversicherungszeit angerechnet werden. Laut Gesetz gilt der Zeitpunkt des Rentenantrages und nicht der Zeitpunkt, an dem die Pflichtversicherung endet. Warum das so ist, ist mir leider schleierhaft.
So muss ich mich bald freiwillig versichern, was einige Nachteile für mich bedeutet.

Aber Danke trotzdem und schöne Grüße,
Claudio

heinrich
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von heinrich » 14.02.2024, 20:46

Warum hat das Nachteile für Dich.

Wenn Du uns dies schilderst, dann können wir uns evt noch besser in deinen Fall reindenken

CDM
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von CDM » 15.02.2024, 12:19

Hallo Heinrich,

Danke für die Nachfrage - habe ich vergessen, oben zu erläutern...

Ich bekomme eine private Berufsunfähigkeitsrente und als freiwillig Versicherter muss ich davon Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen. Nach Aussage meiner Krankenkasse müsste ich das nicht, wenn ich pflichtversichert wäre.

Das sind keine hohen Beträge, aber über die Zeit summiert es sich natürlich und in meiner Situation würde es mir helfen, wenn ich das nicht bezahlen müsste.

Nochmals Danke und viele Grüße,
Claudio

Czauderna
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Czauderna » 15.02.2024, 13:40

Hallo,
ja, das ist schön blöd - ich hatte zuerst an Kapitalerträge oder Mieteinnahmen gedacht, aber eine regelmäßige Rente, die keinen Versorgungsbezug darstellt, das ist für einen pflichtversicherten Rentner kein Problem.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Rossi » 15.02.2024, 14:23

Ist die Rente befristet bewilligt?

Wenn ja, dann ist mit dem Fortzahlungsantrag eine neue KVdR-Berechnung vorzunehmen. Dadurch ergibt sich eine andere Rahmenfrist und ggf. sind dann die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt!

CDM
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von CDM » 15.02.2024, 15:40

Zunächst nochmals Danke für die Antworten!

Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist nicht befristet (die private BU auch nicht).

Heute war ich beim Arzt und er meinte, dass ich aufgrund meines Krankheitsbildes einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen solle.
Das war aber unabhängig von der hier diskutierten Frage.

Dass für die Berechnung der Vorversicherungszeit nicht der Zeitraum bis zum Ende der Pflchtversichtenzeit zählt, sondern der Tag des Antrags der Rente, muss ich wohl so hinnehmen (auch wenn ich keine gute Begründung dafür finde) - oder?

Nochmals vielen Dank an alle, die hier geantwortet haben!
Ich finde die Erfahrung mit dem Portal hier sehr positiv!

Herzliche Grüße,
Claudio

Czauderna
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Czauderna » 15.02.2024, 16:23

Hallo,
ich hätte da vielleicht noch eine Begründung für deinen Fall - als du damals den Antrag auf "Teil"-Rente gestellt hast, warst du wahrscheinlich als Krankengeldempfänger vorrangig pflichtversichert als Arbeitnehmer. Demzufolge war die Erfüllung der Vorversicherungszeit für die KVdR. unerheblich. Die Beiträge für die Teilrente wurde, weil du eben pflichtversichert als Arbeitnehmer und/oder Krankengeldempfänger warst, durch die Rentenversicherung von deiner Rente einbehalten, um den Anteil der Rentenversicherung ergänzt und wie bei einem pflichtversicherten Rentner an die Krankenkasse abgeführt. Das war dann auch während der Zeit des ALG-1 Bezugs noch so. Erst danach lag keine Vorrangpflichtversicherung mehr vor, sondern nur noch der alleinige Rentenbezug, nun als Vollrente und jetzt war auch zu prüfen, ob die Vorversicherungszeit für die KVdR, erfüllt war - den Rest kennen wir.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Rossi » 15.02.2024, 17:26

Oh weia, Czauderna, damit wird man - meines Erachtens - keine Hering vom Teller ziehen.

Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V sind mehr als eindeutig, nämlich bis zur Stellung des Rentenantrages. Völlig richtig die KVdR wird während einer anderen Pflichtversicherung verdrängt (vgl. § 5 Abs. 8 SGB V). Liegt der Verdrängungstatbestand (anderer Pflichtversicherung) nicht mehr vor, dann lebt die KVdR auf. Es kann aber nichts aufleben, wenn nichts vorher vorhanden war.

Der Poster hat nur eine Chance, nämlich beim Übergang zur Altersrente. Dort muss die KVdR auch wieder neu berechnet werden. Das sollten mal auf der Pfanne haben. Will heißen, dass der Poster beim Übergang zur Altersrente bei der Kasse eine neue Anlage KVdR einreichen muss. Tut er das nicht, dann prüft die Kasse auch nicht!!!!

CDM
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von CDM » 15.02.2024, 19:57

Hallo zusammen,

zunächst einmal wiederhole ich mich gerne und spreche allen meinen Dank für die interessanten Informationen aus!

Der Hinweis zum "Übergang zur Altersrente" ist sehr hilfreich, Danke Rossi!
Bis dahin dauert es zwar noch einige Jahre, aber ich habe es mir notiert und werde es bestimmt nicht vergessen.

Eine Frage noch (ich hoffe, das wird euch nicht zu viel).
Czauderna, Du schreibst:
"Das war dann auch während der Zeit des ALG-1 Bezugs noch so. Erst danach lag keine Vorrangpflichtversicherung mehr vor, sondern nur noch der alleinige Rentenbezug, nun als Vollrente und jetzt war auch zu prüfen, ob die Vorversicherungszeit für die KVdR, erfüllt war."

Der ALG-1 Bezug läuft noch bis April, die Prüfung zur Vorversicherungszeit ist aber bereits Anfang 2022 erfolgt.
Könnte ich "einfach" eine erneute Prüfung beantragen mit der Begründung, dass ab Mai "nur noch der alleinige Rentenbezug" vorliegt?

Nochmals vielen Dank - ich bin wirklich begeistert über die Kommunikation in diesem Forum!!!

Herzliche Grüße,
Claudio

Czauderna
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Czauderna » 15.02.2024, 20:18

Hallo,
na ja, probieren kannst Du es schon, nur bringen wird es nix, denn mit der Antragstellung wurde wahrscheinlich seitens der Kasse die Vorversicherungszeit bereits geprüft und dabei festgestellt, dass sie eben nicht erfüllt wurde. Dass es deshalb nicht zur KVdR kam, lag eben daran, dass nicht nur die Voraussetzungen für diese KVdR nicht erfüllt waren, sondern auch noch eine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer und/oder Krankengeldbezieher vorlag, die ohnehin eine KVdR nicht möglich gemacht hat. Jetzt ist es aber so, dass für die Teilrente trotzdem Beitragspflicht bestand und da ist es dann so, wenn ein Rentner anderweitig krankenversicherungspflichtig ist, z.B. als Arbeitnehmer oder als-ALG-1 Empfänger, dass dann der Rentenversicherungsträger die Beiträge für eben diese Rente (Versichertenanteil zzgl. Anteil der Rentenversicherung) an die Krankenkasse abführt. Diese Art der Beitragszahlung für die Rente (da gilt übrigens für beide Einkünfte, also Arbeitsentgelt und Rente, die Beitragsbemessungsgrenze, was bedeutet, dass bei deren Überschreitung eine Beitragsrückzahlung durch die Krankenkasse auf Antrag erfolgt) endet zusammen mit dem Ende der anderweitigen Krankenversicherungspflicht und dann beginnt eben die freiwillige Versicherung, weil die Vorversicherungszeit, ausgehend vom Tag der Rentenantragstellung, nicht erfüllt ist.
Sollte in Deinem Fall die Krankenkasse die Vorversicherungszeit wider Erwarten bisher noch nicht geprüft haben, was ich nicht glaube, dann wird sie dies jetzt tun müssen, wird aber auch den Tag der Rentenantragstellung als Ende der maßgebenden 2. Hälfte hernehmen.
Noch einmal zusammengefasst - der Einbehalt der Beiträge während des Beschäftigungsverhältnisses und der ALG-1 Zeit bedeutet nicht, dass die Krankenversicherungspflicht als Rentner in der KVdR erfüllt war.
Gruss
Czauderna

CDM
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Re: Vorversicherungszeit Krankenkasse bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Beitrag von CDM » 15.02.2024, 21:38

Damit wäre meine Frage geklärt, nochmals vielen Dank an alle!
Tolles Forum!

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