Wechsel Familienversicherung in freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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MarcelLinz
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Wechsel Familienversicherung in freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Beitrag von MarcelLinz » 03.12.2019, 19:47

Hallo Forum:)

Mein Mann möchte sich gerne am 09.12.2019 selbstständig machen bzw. das Gewerbe anmelden. Zurzeit ist er bei mir mit familienversichert aufgrund eines Nebenjobs den er ausübt.

Wenn mein Mann am 09.12 sein Gewerbe (Einzelunternehmer) anmeldet und er diesen Monat bereits Geld verdient, endet dann die Familienversicherung am Tag des Geldeingangs (bei überschreiten der Einkommensgrenze), am Tag der Gewerbeanmeldung (Hauptberuflich), oder erst am 01.01.2020 bzw. 31.12.2019?
Wie berechnen sich die monatlichen Beiträge bzw. ab wann muss er den "normalen" Beitragssatz bezahlen (weil keine Familienversicherung mehr besteht)?

Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt und die beiden Fragen sind verständlich.
Dankeschön.

Czauderna
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Re: Wechsel Familienversicherung in freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Beitrag von Czauderna » 03.12.2019, 22:20

Hallo und willkommen im Forum,
mit dem Tag der Gewerbeanmeldung beginnt auch die hauptberufliche Selbständigkeit und damit endet auch die Familienversicherung.
Die Frage ist allerdings ob die Kasse diesen genauen Tag, also den 09.12.2019 nachgewiesen haben will oder ob sie auch eine Erklärung akzeptiert wonach sich dein Ehemann zum 01.01.2020 selbständig macht. Der Geldeingang spielt keine Rolle.
Zum Beginn einer hauptberuflichen Selbständigkeit basiert die Einstufung auf einer Schätzung des Versicherten wobei die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 1061,67 € (2020) zu berücksichtigen ist. Behält er seinen 450,00 € Job weiter bei, dann zählen diese Einkünfte nicht als beitragspflichtig (ausgenommen Pflegeversicherung), da dafür ja schon der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag entrichtet.
Gruss
Czauderna

MarcelLinz
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Re: Wechsel Familienversicherung in freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Beitrag von MarcelLinz » 03.12.2019, 23:28

Super, danke!

Nach der ersten Einkommensteuererklärung wird dann der "richtige" Beitrag bemessen und dann kommt es ggf. zu einer Nachzahlung?
Muss der Krankenkasse die Selbstständigkeit direkt mitgeteilt werden, oder sieht die Krankenkasse das selbst?

Czauderna
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Re: Wechsel Familienversicherung in freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Beitrag von Czauderna » 04.12.2019, 11:40

Hallo,
das muss schon mitgeteilt werden - dieser Hinweis steht auch auf dem Fragebogen zur Prüfung der Familienversicherung, also sinngemäss müssen alle persönlichen Änderungen der Kasse sofort mitgeteilt werden.
Ja, richtig - aufgrund des Einkommensteuerbescheides wird die Einstufung ggf. rückwirkend geändert und je nach dem, was geschätzt wurde kann es dann zu Nachzahlungen aber auch zu Rückzahlungen kommen oder es bleibt beim bisher gezahlten Beitrag.
Gruss
Czauderna

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