Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von Czauderna » 26.09.2019, 18:28

Hallo,
hier findest du auch den Link zu dem genannten Urteil des BSG - https://www.krankenkassenforum.de/pkv- ... 16669.html
Das Urteil ist von 2017, also noch nicht so alt - ich wuesste auch nicht, dass es seitdem eine Änderung in den gesetzlichen Grundlagen gegeben hätte.
Wenn du es gerne offiziell und schriftlich hättest, dann frage bitte konkret bei deiner Kasse nach, frei nach dem Motto - "was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen" - steht so ähnlich im Faust.
Gruss
Czauderna

MarcoHH
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von MarcoHH » 27.09.2019, 13:47

Hallo,

irgendwie steige ich gerade nicht ganz durch.

Die Wartezeit entällt, wenn durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung eine Versicherungspflicht in der GKV entsteht. In der Familienversicherung besteht die Wartezeit.

Aber bei mir (Heirat+Studiumsende) entsteht doch auch eine Versicherungspflicht in der GKV?!

Trifft das mit der Wartezeit bei mir zu oder nicht?

Wäre halt schlecht, wenn ich in der Zeit jetzt pflegebedürftig werde, weil ich nen Unfall habe, bevor ich einen Arbeitsplatz gefunden habe.

Dann müsste ich fragen, ob die private PFlegeversicherung bestehen bleiben kann.

Gruß

ps: Was wäre denn, wenn man nach dem Studium eine versicherungspflichtige Beschäftigung hat und nach 1/2 Jahr dort gekündigt wird? Hat man dann auch wieder keinen Anspruch auf die Pflegeleistungen für 1,5 Jahre oder bis man wieder einen neuen Job hat?

Czauderna
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von Czauderna » 27.09.2019, 14:39

Hallo,
nun, das Urteil steht und Versicherungspflicht in der GKV heisst wörtlich "Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung" - wir reden hier aber von der Pflegeversicherung und da hat der Gesetzgeber eben in diesem Fall (Familienversicherung) die Wartezeit vorgesehen.
Was deine Frage betrifft - Antwort ohne Gewähr, ich sehe die Sache so - wenn nach den 5 Monaten mit eigener Versicherungspflicht (Berschäftigung), dann die Familienversicherung eintritt und da die Plegebedürftigkeit kurfristig eintritt, dann sind nur 5 Monate von den 24 erforderllichen zurückgelegt, meine ich.
Gruss
Czauerna

MarcoHH
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von MarcoHH » 27.09.2019, 15:01

Hallo,

ja, so she ich das auch.

Die Aufnahmebescheinigung der GKV sagt ja, dass meine Versicherung alle Leistungen der KV UND Pflegeversicherung umfasst.
Bringt einem da etwas? Vor Gericht sicher nicht?!

Also frage ich nochmal schriftl. nach bei der GKV ob ich Anspruch auf Leistungen aus der gesetzl. Pflegeversicherung habe?!

Sollte ich diesen nicht haben oder mich nicht auf die Aussage der GKV verlassen wollen, müsste ich die private Pflegeversicherung bestehen lassen. Und das mind. für 24 Monate, um auf der sicheren Seite zu sein, richtig?

Fragt sich auch, ob die PKV die private Pflegeversicherung bestehen lässt, wenn die GKV auch eine Pflegeversicherung bescheinigt oder wenn man in den ersten 24 Monaten einen normalen Job hat.

Nicht so einfach alles .....

Gruß

MarcoHH
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von MarcoHH » 27.09.2019, 17:14

Achtung:

Wenn ich das richtig sehe hat es da zum 01.01.2019 eine Gesetzesänderung über das Versichertenentlastungsgesetz (VEG) gegeben und die Versicherungzeiten der privaten Pflegeversicherung werden auch bei ein Eintritt in die GKV Familienversicherung angerechnet.

Hier der Artikel:
https://sozialversicherung-kompetent.de ... ungen.html

Hier das Gesetz wo in Abs. 3 die "Familienversicherung" ergänzt wurde:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html

Pflegeversicherung sollte in meinem Fall dann kein Problem mehr sein und keine Wartezeit anfallen, oder wie seht Ihr das?

Bei dem o.g. Urteil gab es das Gesetz ja noch nicht.....

Gruß

Czauderna
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von Czauderna » 27.09.2019, 17:55

MarcoHH hat geschrieben:
27.09.2019, 17:14
Achtung:

Wenn ich das richtig sehe hat es da zum 01.01.2019 eine Gesetzesänderung über das Versichertenentlastungsgesetz (VEG) gegeben und die Versicherungzeiten der privaten Pflegeversicherung werden auch bei ein Eintritt in die GKV Familienversicherung angerechnet.

Hier der Artikel:
https://sozialversicherung-kompetent.de ... ungen.html

Hier das Gesetz wo in Abs. 3 die "Familienversicherung" ergänzt wurde:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html

Pflegeversicherung sollte in meinem Fall dann kein Problem mehr sein und keine Wartezeit anfallen, oder wie seht Ihr das?

Bei dem o.g. Urteil gab es das Gesetz ja noch nicht.....

Gruß
Hallo,
sehr gut und mein vollster Respekt . Tatsaechlich ist es so und das Urteil hat keinen Bestand mehr. Vorversicherungszeiten in der PV, die in einer PKV-Kasse zurückgelegt wurden, werden auch bei Familienversicherung in der GKV angerechnet. Ich hatte das tatsaechlich bisher nicht zur Kenntnis genommen und offenbar auch diverse andere Experten nicht - sorry dafür.
Gruss
Czauderna

MarcoHH
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von MarcoHH » 27.09.2019, 18:04

Hallo,

alles gut......Jeder hilft so gut er kann und durch die gemeinsame Diskussion und Recherche wird irgendwann ein Schuh draus :)

Ich denke, dass bei mir jetzt alles klar ist und nun seinen Lauf nimmt.
Muss nur noch bald ein passender Job her :D

LG und ggf. bis bald mal.

Walter62
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von Walter62 » 28.09.2019, 06:37

Hallo Marco und Czauderna,

das hilft auch mir weiter.
Marco vielen Dank für deine Recherchearbeit - top -.

Czauderna dir danke ich auch für deine Unterstützung.

Der Wert dieses Forums steht und fällt mit den Usern und ist sehr viel wert.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.
LG
Renate

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