Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

MarcoHH
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Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von MarcoHH » 31.07.2019, 15:49

Moin liebes Forum,

folgende Situation:

Meine Frau und ich werden heiraten.
Aktuell ist Sie in der GKV pflichtversichert und ich in der PKV, weil ich mich mal für das Studium von der GKV hab befreien lassen.
Ich selbst habe kein Einkommen, bis auf ein paar nicht nennenswerte Zinserträge.
Der PKV Beitrag wird vom Sparguthaben bezahlt.

Fragen:

Ich habe gelesen, dass ich mich bei meiner Frau nach der Heirat mitversichern könnte.
Gibt es da Fristen, die man einhalten muss bei der Beantragung einer "Familienversicherung" oder kann man dies jederzeit nach der Hochzeit bei der GKV beantragen?
Da ich kein Einkommen habe, mache ich auch keine Steuererklärung. Lt. dem Antrag zur Familienversicherung bei der GKV zählt dieser wohl als Einkommensnachweis für die Familienversicherung. Wie wird das von der GKV gehandhabt bei keinem Einkommen und keinem Steuerbescheid?

Würdet Ihr mir den Wechsel empfehlen (ist ja schon extrem viel billiger) oder würdet Ihr eher abraten, weil das ggf. nicht einfach so klappt?
Auf Stress mit der KV hab ich nämlich keine Lust.

Grüße und danke für Ratschläge.

Czauderna
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von Czauderna » 31.07.2019, 16:40

Hallo und willkommen im Forum,
grundsaetzlich hast du recht - durch die Heirat könntest du in die Familienversicherung, allerdings ist meines Wissens nach die Familienversicherung bei auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreiten Menschen nicht möglich - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html.
Da wird es keinen Stress geben weil nicht möglich als befreiter Student.
Gruss
Czauderna

MarcoHH
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von MarcoHH » 31.07.2019, 16:59

Hallo,

danke für die Info.

Wenn ich mich exmatrikulieren lasse, sollte doch die Fam.Vers. möglich sein, oder sehe ich das falsch?
Befreiung war ja ursprünglich für das Studium....

Gruß

Czauderna
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von Czauderna » 31.07.2019, 19:36

Hallo,
das ist richtig.
Gruss
Czauderna

MarcoHH
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von MarcoHH » 23.09.2019, 16:56

Hallo,

mittlerweile sind wir verhairatet :wink:
Die Exmatrikulation an der Uni ist zum Ende des Monats beantragt.

Lt. GKV kann ich den Wechsel von der GKV in die Fam.Vers. der GKV beantragen und dort bleiben, bis ich einen versicherungspflichtigen Job habe.
Stimmt doch, oder?!

Wie ist das richtige Vorgehen?
1) Antrag auf FamVers. bei der GKV stellen. Dazu Bankbescheinigungen über Kap.Einkünfte aus 2018 durch 12 teilen und als monatl. Einkommen angeben. Belege zu 2019 kommen ja erst Anfang 2020 von den Banken?!?!
Was sollte man noch beilegen oder geht das erst mal fristgerecht durch und es werden ggf. Belege nachgefordert?!?!
2) Genehmigung der Fam.Vers. bei der PKV vorlegen und damit dort kündigen. Gelten dann Kündigungsfristen oder einfach der Tag der Exmatrikulation?
3) Ggf. Zusatzversicherungen bei der PKV anschließen.

Sind da irgendwo Fallstricke drin oder noch was zu beachten?

LG und eine gute Woche

Czauderna
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von Czauderna » 23.09.2019, 20:20

MarcoHH hat geschrieben:
23.09.2019, 16:56
Hallo,

mittlerweile sind wir verhairatet :wink:
Die Exmatrikulation an der Uni ist zum Ende des Monats beantragt.

Lt. GKV kann ich den Wechsel von der GKV in die Fam.Vers. der GKV beantragen und dort bleiben, bis ich einen versicherungspflichtigen Job habe.
Stimmt doch, oder?!

Wie ist das richtige Vorgehen?
1) Antrag auf FamVers. bei der GKV stellen. Dazu Bankbescheinigungen über Kap.Einkünfte aus 2018 durch 12 teilen und als monatl. Einkommen angeben. Belege zu 2019 kommen ja erst Anfang 2020 von den Banken?!?!
ja, genügt erst mal - wenn die Kasse mehr haben will, soll sie sagen, was genau sie haben will
Was sollte man noch beilegen oder geht das erst mal fristgerecht durch und es werden ggf. Belege nachgefordert?!?!
siehe oben
2) Genehmigung der Fam.Vers. bei der PKV vorlegen und damit dort kündigen. Gelten dann Kündigungsfristen oder einfach der Tag der Exmatrikulation?
richtig, die Bestätigung der Kasse über bestehenden Anspruch auf Familienversicherung der PKV vorlegen - meines Wissens nach gibt es dann eine verkürze Kündigungsfrist (Monatsende ?!)
3) Ggf. Zusatzversicherungen bei der PKV anschließen.
wenn du meinst, du musst eine haben, dann mach das.

Sind da irgendwo Fallstricke drin oder noch was zu beachten?
seitens der GKV nicht - wenn du wahrheitsgemäss deine Einkommenserklärung bei der Kasse machst und dann familienversichert wirst, dann bist du in der GKV versichert und kannst da auch bleiben wenn mal die Familienversicherung wegfallen sollte.

LG und eine gute Woche
Gruss
Czauderna

MarcoHH
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von MarcoHH » 24.09.2019, 11:12

Danke für die Hilfe!!!

Noch eine Frage zu den Kündigungsfristen bei der PKV.

Ich kündige ja mit einer Sonderkündigung wegen einem Anspruch auf eine GKV-Familienversicherung.
Muss ich dann rückwirkkend zum Hochzeitstermin kündigen (Anfang Sept.) oder zum Datum der Exmatrikulation an der Uni (30.09.)???

Die Familienversicherung wurde zum 01.10. beantragt, aber da gibt es noch keine Rückmeldung.....
Müsste die ab Hochzeitstag rückwirkend beantragt werden?

Das steht bei der PKV:

Kündigung wegen Eintritts von Versicherungspflicht

Sie können eine Krankheitskostenvoll- und Krankentagegeldversicherung
oder eine dafür bestehenden Anwartschaftsversicherung
wegen Eintritts gesetzlicher Krankenversicherungspflicht zum Eintritt
der Versicherungspflicht kündigen, wenn die Kündigung binnen drei
Monaten ab diesem Zeitpunkt erfolgt, sonst zum Ende des Monats, in
dem die Versicherungspflicht nachgewiesen wird. Die Kündigung ist
unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer den Eintritt der Versicherungspflicht
nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem
der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn,
der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu
vertreten.
Der Versicherungspflicht steht gleich der gesetzliche Anspruch auf
Familienversicherung sowie der nicht nur vorübergehende Anspruch
auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen
Dienstverhältnis (§ 13 Abs. 3 AVB/NLT 2013, MB/KK 2009, MB/PSKV
2009, MB/BT 2009, MB/ST 2009 MB/KT 2009).

Czauderna
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von Czauderna » 24.09.2019, 12:20

Hallo,
die Bedingungen für die Kündigungsfrist wegen Eintritt der Krankenversicherungspflicht werden auch auf den Anspruch auf Familienversicherung angewandt, steht klar so drinnen wie du es wiedergegeben hast.
Bei der GKV ist es so, dass der Anspruch auf Familienversicherung festgestellt wird und das kann natürlich auch rückwirkend sein - wir hatten in der Praxis schon Fälle von mehreren Jahren gehabt.
In deinem Fall ist der Anspruch mit dem Tag der Eheschliessung eingetreten sofern es keine Ausschlussgründe gibt, z.B. Einkommenshöhe oder eigene Pflichtversicherung.
Gruss
Czauderna

MarcoHH
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von MarcoHH » 24.09.2019, 12:41

OK.

Dann kündige ich am besten die PKV zum Hochzeitstag rückwirkend und muss bei der GKV nochmal anfragen, dass die die Familienversicherung auch ab diesem Datum bescheinigen und nicht erst ab 01.10., wie wir es beantragt haben.
Oder kann es sein, dass die GKV automatisch ab Hochzeitsdatum bescheinigt?

Alternativ kann ich lt. den Bedingungen ja auch zum 30. September kündigen (Ende des Monats in dem die VersPflicht nachgewiesen wird)?!

Erstmal abwarten was die GKV auf den Antrag sagt. Hoffe, es dauert nicht so lange.

DANKE

ratte1
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von ratte1 » 24.09.2019, 17:07

Hallo,

m.E. sind die Voraussetzungen für die Familienversicherung erst zum 01.10.19 (wegen der Imma noch bis zum 30.09.19) erfüllt. Damit ist die PKV auch erst zum 30.09.19 kündbar.

MfG

ratte1

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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von Czauderna » 24.09.2019, 17:11

Hallo,
ja, wird so sein, hatte ich ja auch geschrieben.
Gruss
Czauderna

MarcoHH
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von MarcoHH » 26.09.2019, 10:29

Zur Info:

Die GKV hat mich problemlos aufgenommen zum 01.10..

Hoffe, die Kündigung der PKV geht auch so problemlos zum 01.10..

Gibt es irgendwelche Fristen, in denen man nach der Kündigung bei der PKV eine Zusatzversicherung bei denen ohne Gesundheitsprüfungen / Wartezeiten beantragen kann? Oder muss man das direkt bei der schriftl. Kündigung angeben?

Es gibt ja auch noch diese Anwartschaften.....Die machen aber wohl nur Sinn, wenn ein Beamtenstatus mal kommen sollte?!

Die private Pflegepflichtverscherung muss ich sicher auch extra kündigen oder ist die autom. mit der Krankenversicherung auch gekündigt?

DANKE nochmal für die Unterstützung.

Walter62
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von Walter62 » 26.09.2019, 15:04

Hallo Marco,
ich hatte in einem anderen Beitrag genau diese Frage gestellt.
Kann man die PKV kündigen und die Pflegeversicherung weiter bestehen lassen.

Diese Frage hat sich gestellt, da bei einem Wechsel von der PKV in die Familienversicherung der GKV bei der Pflegeversicherung eine Wartezeit von 2 Jahren anfällt. D.h. für die Dauer von 2 Jahren erhält man keine Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Bis dato habe ich keine Antwort auf diese Frage erhalten.


LG
Renate

MarcoHH
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von MarcoHH » 26.09.2019, 15:10

Hallo Renate,

bist Du sicher mit den 2 Jahren Wartezeit?

In der Versicherungsbestätigung der GKV-Familienversicherung steht: "Die Versicherung umfasst alle Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung."

Gruß

Walter62
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Re: Wechsel PKV -> GKV : Fragen

Beitrag von Walter62 » 26.09.2019, 18:03

Hallo,

ich bin mir sicher, da es ein Urteil des BSG gibt.

Es ging um einen Mann der, bereits schwer krank, von der PKV in die GKV famielienversicherung seiner Frau wechselte.
Er ist einige Zeit später verstorben und die Frau wollte die Pflegekosten von ihrer KV erstattet haben.
Diese lehnte ab, mit dem Hinweis auf die 2 JAhre Wartezeit.
Die Frau klagte und bekam zunächst vor dem LSG recht.
Woraufhin die KV bis vor das BSG zog und hier bekam die KV recht, es wurde bestätigt, dass die 2 Jahre Wartezeit rechtens sind. Die Kosten wurden der Frau nicht erstattet.
Anders verhält es sich wenn gleich eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, dann entfällt die 2-jährige Wartezeit.

LG Renate

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