Weiter AU-Bescheinigung trotz Aussteuerung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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Weiter AU-Bescheinigung trotz Aussteuerung

Beitrag von GKVfan » 08.04.2024, 15:05

Hallo,

wenn die 78 Wochen KrG-Zahlung auslaufen wird man ja üblicherweise ausgesteuert und wenn die AU fortdauert wird idR empfohlen
zur Arbeitsagentur zu gehen und die Nahtlosigkeitsregelung anzuwenden, d.h. statt KrG gibt es dann ALG1.

Was aber passiert, wenn der Patient einfach weiter AU-Bescheinigungen erhält, diese beim Arbeitgeber einreicht und sonst nichts
unternimmt, also nicht die Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch nimmt.

Angenommen die KrG-Zahlung endet Mitte Mai.

Wie lange ist der Patient dann noch ohne eigene Beiträge Krankenversichert ?
Ab wann muss er selbst seine Krankenversicherung zahlen ?
Wie hoch sind die Beiträge wenn er kein Einkommen hat ?
Kann der Arbeitgeber weiterhin die AU-Bescheinigungen bei der Kasse abrufen ?

Gruß,
GKVfan

Czauderna
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Re: Weiter AU-Bescheinigung trotz Aussteuerung

Beitrag von Czauderna » 08.04.2024, 16:06

Hallo,
hier ein Link, wo es gut beschrieben ist https://www.tk.de/firmenkunden/service ... ?tkcm=aaus
Wenn demnach direkt im Anschluss an das Leistungsende kein versicherungspflichtiger Tatbestand oder Anspruch auf Familienversicherung besteht, dann greift hier die obligatorische Anschlussversicherung und somit auch die sofortige Beitragspflicht des Versicherten.
Nur wenn innerhalb von einem Monat nach Ende des Krankengeldbezuges ( Ende der Versicherungspflicht) ein neuer, krankenversicherungspflichtiger Tatbestand eintritt, greift der nachgehende Leistungsanspruch mit der Beitragsfreiheit.
Gruss
Czauderna

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