ich bin seit 1.Jan. 2012 arbeitslos und habe sowohl eine Sperrfrist bis Mitte Feb. (wegen Aufhebungsvertrag) und wahrscheinlich eine Ruhezeit bis Ende Feb. (wegen Abfindung und nicht Einhalten der Kündigungsfrist).
Bisher habe ich geglaubt, es gäbe für den ersten Monat der ALO eine Nachversicherungspflicht der GKV. Dies scheint aber bei zuvor freiwillig Versicherten nicht so zu sein ?! Ist das richtig so ?
Wer muss also für den ersten Monat bezahlen ?
* Das Arbeitsamt ?
* Die GKV ?
* Oder ich selber ?

Zusatzfrage: Was passiert eigentlich mit der Familienversicherung ?
D.h. ist meine Frau weiter über mich versichert (im ersten und in den Folgemonaten) oder benötigt sie eine eigene Versicherung ?
Danke für die Antworten !
Gruß, Tooni