Zugang zu KVdR bei Schwerbehinderung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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wolframpetsch
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Zugang zu KVdR bei Schwerbehinderung

Beitrag von wolframpetsch » 05.02.2019, 15:05

Antrag auf Wechsel von gesetzlicher freiwilliger Versicherung in die KVdR

Es geht um folgendes:

Der Sohn, 1974 geboren, von Anfang an verhaltensauffällig, weil Autismus/Asperger vorliegt, zu der Zeit durch keinen Arzt diagnostiziert.

Wohlbehütet aufgewachsen, ein Jahr später in die Schule, Abitur, Zivi, versuchtes Studium (1 Jahr), 1995 bis 1998 abgeschlossene Lehre. Intelligent, starke Beeinträchtigung jeglicher Kommunikation, alles mit Problemen, bis dahin stets durch Eltern gelöst.

Ende 1998 hatte er – inzwischen 24 – den dringenden Wunsch, das Elternhaus zu verlassen.

Keine Weiterversicherung nach dem Ende der Pflichtversicherung bis 1998 als Lehrling.

Ihm war es infolge seiner geradezu panischen Angstzustände, wohl resultierend aus seinem Vorleben und verstärkt und befördert durch die Erkrankung, vor Behörden – die bis heute anhalten – unfähig sein Leben zu organisieren, mithin gab es ca. ab 1999 keinerlei Versicherungen, keine Meldungen des Aufenthaltes in den Meldestellen, keine Meldungen wegen Arbeitslosigkeit etc.; darüber hinaus war er auch zum großen Teil wohnungslos mit unbekanntem Aufenthaltsort.

Hin und wieder gab es versicherungspflichtige Tätigkeiten, die aber durch den jeweiligen AG infolge Unmöglichkeit normaler Kommunikation beendet werden mussten.

2003 Übernahme durch Schwester, ihr gelang es 2010 einen Psychiater einzuschalten.

2010 sofortige EM-Rente, zunächst GdB 30, 2012 entfristet und GdB 50. Freiwilliges Mitglied AOK PLUS.

2014 Antrag auf Mitgliedschaft in der KVdR, 2017 Ablehnung durch SG, weil „Die Beklagte vermag weiterhin nicht einzuschätzen, ob der Kläger bereits vor 2010 geschäftsunfähig gewesen sein könnte.“(Zitat)

2018 LSG-Entscheidung, GdB 50 rückwirkend ab 28.03.2001(!).

GdB 70 rückwirkend ab 08/2009 infolge Gutachten beantragt.

Termin zur festgestellten Schwerbehinderung liegt deutlich vor dem Beginn der möglichen zweiten Hälfte des Erwerbslebens, mithin greift die 9/10-Regelung nicht.

Gemäß § 8 (1) 4., SGB V „… durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente …“ tritt Befreiung von der Versicherungspflicht ein.

Vorsichtige erneute Anfrage in AOK-Filiale führt zu nichts.

Ist Zugang zur KVdR mit rückwirkender Behinderung ab 2001 offen? Liege ich richtig?

Wolfram

Czauderna
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Re: Zugang zu KVdR bei Schwerbehinderung

Beitrag von Czauderna » 05.02.2019, 15:10

Hallo und willkommen im Forum.
nein, ist sie leider nicht - es kommt bei der KVdR auf Zeiten der Vorversicherung an - rückwirkende Anerkennung der MdE. ersetzt keine Versicherungszeit.
So, wie ich das damalige Urteil des SG. deute, ging es da um die Frage ob Anspruch auf Familienversicherung bestand vor 2010.
Wenn das der Fall gewesen wäre, dann haette dies ggf. Auswirkungen auf die Vorversicherungszeit gehabt.
Gruss
Czauderna

wolframpetsch
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Re: Zugang zu KVdR bei Schwerbehinderung

Beitrag von wolframpetsch » 05.02.2019, 18:02

Danke, aber wenig ermutigend. Schliesslich kann der Junge nichts dafür.

Herzliche Grüße

Wolfram

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