zurück in GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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soey
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zurück in GKV

Beitrag von soey » 18.10.2007, 14:05

Folgendes Problem:
Meine Mutter (57) ist verbeamtete Lehrerin und somit privat versichert und über die Beihilfe. Nun hat sie eigentlich keine Lust mehr auf ihre Arbeit, da ihr alles zu stressig wird. Da mein Vater gut verdient, sind sie auf ihr Gehalt nicht wirklich angewiesen und von daher wäre eine Kündigung nicht tragisch. Mein Vater ist selbständig und ebenfalls privat versichert.
Hat meine Mutter eine Chance in die GKV zurückzukommen und ist das überhaupt billiger, da sie sich ja nicht über meinen Vater familienversichern kann. Dazu kommt noch, dass mein kleiner Bruder (16, Schüler) bei ihr mitversichert ist.
Wie sieht die günstigste Lösung für meine Eltern aus, ohne dass die Krankenkassenbeiträge alle Einkünfte auffressen? Wäre es sinnvoll, wenn meine Mutter auf halbtagsbasis bei meinem Vater arbeiten würde, um wieder in die gesetztlich Kasse zu kommen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
soey

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 18.10.2007, 19:24

Hallo soey,

das geht nicht. Unabhängig davon, dass Ihre Mutter bereits per Gesetz versicherungsfrei ist, wäre es auch ohne Verbeamtung hierfür einfach zu spät.

Eine Rückkehr Ihrer Mutter zur gesetzlichen Krankenkasse ist auch bei Aufnahme einer eigentlich versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht möglich, da sie bereits über 55 Jahre alt ist (§ 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch 5).

Ich finde diese Regelung richtig und unbedingt notwendig, um die gesetzlich Krankenversicherten vor älteren und damit potentiell teureren bisher Privatversicherten zu schützen

Gruß

ratte1

soey
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Beitrag von soey » 19.10.2007, 08:51

Zunächst vielen Dank für die Antwort. Ist dies auch der Fall, wenn sie arbeitslos wäre und ALG beziehen würde? Müßte sie sich auch dann privat weiter versichern? Wie sieht es mit meinem Bruder aus? Könnte man ihn wenigstens gesetzlich versichern? Und wie würde sich dann der Beitragssatz errechnen?
Vielen Dank
soey

wolf
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Beitrag von wolf » 19.10.2007, 10:08

Hallo soey,

wie Ratte1 schon schreibt. Eine Mitgliedschaft in der GKV ist für Deine Mutter ausgeschlossen. Auch dann wenn sie Arbeitslosengeld beziehen würde (sicher hat sie auch darauf keinen Anspruch, weil keine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung bestanden hat).

Eine Ausnahme wäre bei dem Bezug von Harz IV. Dann bestünde Versicherungspflicht. Aber aufgrund der geschilderten Einkommensverhältnisse schließe ich auch das aus.
Das gleiche gilt übrigens für den Sohn.

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