In Deutschland gesetzlich krankenversichern

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Evviva
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In Deutschland gesetzlich krankenversichern

Beitrag von Evviva » 21.03.2011, 11:01

Ein herzliches Hallo in die Runde!

Ich bin ganz neu zum Thema “Krankenversicherung” geraten und möchte mich schon vorab für eventuelle dumme Fragen entschuldigen und mich für’s Lesen und für Antworten bedanken.
Leider habe ich bisher keine Antworten auf meine Fragen bei Recherchen im Web gefunden, daher versuche ich mein Glück hier.

Meine Situation ist folgende: ich habe zwei Wohnsitze, einen in Deutschland und einen in Italien. Bisher habe ich meine Zeit aus beruflichen und privaten Gründen zu gleichen Teilen in I und D verbracht. Da ich sehr lange in Italien gearbeitet (jetzt habe ich ein Gewerbe in Deutschland) und unbegrenztes Aufenthaltsrecht habe, bin ich bis jetzt bei der italienischen GKV versichert, was den Vorteil hat, dass man bei dieser keine Beiträge zahlen muss (aber nur kein Neid… dafür ist die Einkommensteuer in I unglaublich hoch! ;-) ).
Da ich aber jetzt aus privaten Gründen nicht mehr soviel Zeit in Italien verbringen kann, muss ich mich in Deutschland krankenversichern (die italienische Versicherung zahlt in D nur für dringend notwendige Behandlungen, aber Langzeitbehandlungen müsste ich in I durchführen lassen, was nun nicht mehr möglich ist).

Ich habe mich daher bei der AOK (bei der ich zuletzt von 20 Jahren in D versichert war) erkundigt, welche Unterlagen ich vorlegen muss, um mich freiwillig zu versichern.
Man teilte mir mit, dass ich nachweisen muss, dass ich in Italien nicht mehr krankenversichert bin, ausserdem brauche ich einen Nachweis meiner italienischen Gemeinde, wie lange ich schon in Italien lebe.
Und ich frage mich nun: wozu???

Ich habe wie gesagt nach italienischem Recht eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung und bin daher in I automatisch krankenversichert. Warum muss ich dieses Recht kündigen, um bei der deutschen GKV eintreten zu können? Die AOK hat mir darauf keine Antwort gegeben sondern nur wiederholt, dass das halt so sei. Weiss jemand von Euch, warum das so sein muss? Ich verstehe nämlich nicht, welchen Nachteil die AOK hat, wenn ich zusätzlich noch in I versichert bin.

Nun habe ich mich bei meiner italienischen Gemeinde nach diesem Nachweis erkundigt der bescheinigt, wie lange ich in Italien gewohnt habe. Da ich aber in mehreren Regionen gelebt habe, kann meine Gemeinde mir nur eine Bescheinigung über die Zeit ausstellen, in der ich meinen Wohnsitz in eben dieser Gemeinde hatte, d.h. ich müsste bei jeder anderen Gemeinde in der ich in den letzten 20 Jahren gewohnt habe einzeln nachfragen und hoffen, dass man mir den jeweiligen Nachweis zuschickt. Das ist aber ungewiss und kann ewig dauern.
Und auch hier stellt sich mir die Frage: warum muss ich der deutschen GKV nachweisen, wie lange ich im Ausland gelebt habe?

Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte, denn wie gesagt habe ich bisher nicht zu diesem Thema gefunden. Ich bedanke mich bei allen, die bis hierher gelesen haben und würde mich sehr über Antworten freuen!

Herby2011
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Beitrag von Herby2011 » 21.03.2011, 14:03

Hallo Evviva,
ein herzliches hallo zurück!

Die viele Fragerei nach Unterlagen aus Italien hat einen einfachen Grund: Für eine freiwillige Versicherung in Deutschland müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Z.B. muss, wenn Du aus dem Ausland nach Deutschland kommst, vorher dort für einen bestimmten Mindestzeitraum (z.B. die letzten 2 Jahre durchgehend) eine gesetzliche Versicherung bestanden haben. Desweiteren darf keine Doppelversicherung in Deutschland und im Ausland bestehen. Beides wird mit der Bescheinigung der italienischen GKV, aus der hervorgeht, von wann bis wann Du dort versichert warst, geprüft.
Beim Nachweis Deiner Gemeinde in Italien reicht Deine letzte Gemeinde. Aus deren Bescheinigung geht hervor, wie lange Du dort gelebt hast und dass Du dich dort mit Wohnortwechsel nach Deutschland abgemeldet hast. Damit kann die AOK sicherstellen, dass Dein Hauptwohnsitz auch offiziell nach Deutschland umgemeldet wurde.

Also: Alles in Ordnung. Das muss so sein. Die AOK braucht diese Unterlagen wirklich für die Durchführung einer freiwilligen Versicherung.

Gruß
Herby

Evviva
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Beitrag von Evviva » 21.03.2011, 14:45

Ciao Herby und mille grazie für die Erläuterung!
Ok, jetzt kann ich diesen Nachweis über den Aufenthalt in Italien auch besser nachvollziehen und wenn der meiner letzten Gemeinde ausreicht, ist das schonmal sehr viel einfacher!

Nun stelle ich mir noch eine letzte Frage: da ich ja meine italienische Versicherung kündigen muss, bevor ich die deutsche beantragen kann... bin ich dann über einen bestimmten Zeitraum garnicht versichert?

Herby2011
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Beitrag von Herby2011 » 21.03.2011, 14:52

Hallo Evviva,

da brauchst Du dir keine Sorgen machen: Der Vorteil der freiwilligen Versicherung besteht darin, dass sie direkt an eine bisher bestehende gesetzliche Versicherung anschließt. Dafür muss sie innerhalb von 3 Monaten beantragt werden. Also: In Italien die Versicherung beenden, dann innerhalb von 3 Monaten hier die freiwillige Versicherung beantragen - und schon läuft die Versicherung rückwirkend ab dem Ende Deiner Versicherung in Italien (vorausgesetzt, Du erfüllst die Voraussetzungen, die die Krankenkasse anhand der geforderten Unterlagen überprüft).
Am besten ist es natürlich, Du beantragst die Versicherung kurzfristig :wink:

Alles Gute

Herby

Evviva
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Beitrag von Evviva » 23.03.2011, 15:15

Vielen Dank nochmal für die kompetenten und verständlichen (!) Antworten.

Nun gibt es da noch zwei Dinge, die mich verunsichern:

Ich leide an einer chronischen Krankheit. Kann mich die GKV aus diesem Grund ablehnen?

Der Umsatz meiner kleinen Firma ist deutlich geringer als der von den Krankenkassen angenommene Mindestumsatz. Besteht Hoffnung, dass bezahlbare Beiträge berechnet werden?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 23.03.2011, 18:58

Was heißt bezahlbare Beiträge?

Evviva
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Beitrag von Evviva » 23.03.2011, 20:10

Ich meine damit Beträge, die mich nicht zwingen das Gewerbe abzumelden weil ich durch die KK-Beiträge pleite gehe.
Ich verdiene brutto an die 1200 Euro im Monat, zur Zeit krankheitsbedingt noch wesentlich weniger.
Ich habe etwas von "bedürftigen Selbständigen" gelesen, bei denen nur 1277,50 Euro als Bemessungsgrenze berechnet werden, andererseits habe ich gelesen, dass das meist nicht anerkannt wird... im Moment klingt das für mich sehr verwirrend.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.03.2011, 20:14

Hallo,
einfach mal die Krankenkasse auf diese verminderte Mindestbeitragsbemessungsgrenze ansprechen, theoretisch geht die auch für Leute die keinen Existensgründerzuschuss erhalten, es müssen eben die persönlichen Voraussetzungen (Einkommens und Vermögensverhältnisse, ggf. auch die der Familie) erfüllt sein. Von hier aus kann da sicher keine abschliessende Aussage gemacht werden, nur der Hinweis die Kasse direkt dazu zu befragen.
Gruss
Czauderna

Herby2011
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Beitrag von Herby2011 » 24.03.2011, 17:47

Hallo Evviva,
Ich leide an einer chronischen Krankheit. Kann mich die GKV aus diesem Grund ablehnen?
Nein, dass kann sie nicht. Wir haben hier in der GKV den riesigen Vorteil, dass es keine Gesundheitsprüfung gibt! Eine Ablehnung wegen irgendwelcher Erkrankungen ist in der GKV nicht möglich.

Gruß
Herby

Bully
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Beitrag von Bully » 24.03.2011, 20:23

Hallo Evviva,
oder aber, Du übst mit Deiner kleinen Firma,
eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit aus,
dann sind die mtl. Beiträge noch günstiger :)

Gruß Bully

Evviva
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Beitrag von Evviva » 01.04.2011, 11:47

Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde!
Bully, das mit der künstlerischen und publizistischen Tätigkeit klingt interessant, da ich u.a. Werbetexte verfasse, Logos entwerfe und PR-Broschüren bzw. PR-Webseiten herausgebe. Allerdings ist das nicht meine ausschliessliche Tätigkeit (die anderen fallen leider nicht unter "Publizistik")... d.h. es wird wahrscheinlich nix aus dem "Publizisten-Rabatt", oder?

Ich hätte jetzt nochmal eine Frage zur freiwilligen Versicherung. Gestern hab' ich eine Mail von der AOK bekommen, in der u.a. steht: "Für die Durchführung der freiwilligen Versicherung ist bei uns ein schriftlicher Antrag zu stellen ab endgültiger Wohnohrtnahme in Deutschland. Bitte beachten Sie hierbei die Antragsfrist von 3 Monaten. Zu diesem Zeitpunkt ist dann die italienische Versicherung zu beenden."

Da leider die Sachbearbeitern erst am Montag wieder im Büro ist, frage ich Euch: was versteht man unter "endgültiger Wohnortaufnahme"? Ich habe bereits seit 4 Jahren einen Wohnsitz in Deutschland und als ich jetzt hier von "Antragsfrist von 3 Monaten" gelesen habe, hab' ich mich ziemlich erschrocken. Ich hoffe, damit ist nur die Kündigung der italienischen Versicherung gemeint und nicht, dass ich mich 3 Monate nach Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland hätte bei der AOK verichern müssen.

Ich hatte mich damals (vor 4 Jahren) ausführlich erkundigt, ob ich meine italienische Versicherung beibehalten kann, solange ich auch noch einen Wohnsitz in Italien habe und man hat mir versichert, dass das ok sei (mir wurde gesagt: "Hauptsache, Sie sind versichert")... ich hoffe doch sehr, dass sich da in der Zwischenzeit nichts geändert hat?

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