Ist das alles so rechtens? Nachforderungen als eh. Freiberuf

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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NichtBeeindruckt
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Ist das alles so rechtens? Nachforderungen als eh. Freiberuf

Beitrag von NichtBeeindruckt » 19.04.2018, 13:48

Hallo guten Tag liebes Forum,

ich hab ein paar Fragen an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Früher war ich schon einmal Freiberuflich und bei einer anderen Krankenkasse, 4 Jahre lang hat damals alles wunderbar geklappt.
Dann hatte ich keine Aufträge mehr und hatte irgendwann nur noch einen 450€ Job. Die damalige Krankenkasse verlangt aber trotzdem Gebühren von mir obwohl ich Ihnen mitteilte, ich verdiene nur noch 450€ im Monat. Darauf hin hat die Krankenkasse meiner Frau gemeint, kein Problem kommen Sie doch einfach als Familienmitglied Ihrer Frau zu uns. Hat alles geklappt so war ich dann bei meiner Frau. Dann bin ich irgendwann arbeitslos geworden.

Im Oktober 2015 hatte ich dann die Chance durch einen Bekannten, freiberuflich an einem Projekt zu arbeiten. Dies hab ich der Krankenkasse mitgeteilt und ich sollte mein Einkommen / Gewinn ? was auch immer schätzen. Dies hab ich auch realistisch getan. Ich wurde dann als freiwillig Versicherter mit Mindestbeitrag eingestuft ein Betrag von knapp 400€ im Monat. Diesen habe ich dann auch immer per Überweisung bezaht.

Ich hab also zum 01.10.2015 angefangen. Da wir mit einem wichtigen Teil des Projektes einen besonderen Erfolg hatten, und ein Teil des Projektes bis Ende Dezember 2015 realisieren konnte, gab es einen guten Bonus.

So habe ich dann laut Steuerbescheid in diesen 3 Monaten Oktober, November und Dezember 2015 ca 18000€ Gewinn gemacht.

Ab Januar 2016 ging das Projekt weiter und ging noch bis Ende Juni 2016.
In diesen Monaten habe ich im Schnitt ca 2500€/Monat Verdient.

Ich wusste, dass das Projekt befristet war und deshalb hab ich mir dann ab Juli 2016 wieder einen 450€ Job an der Tankstelle besorgt.

Diesen 450€ Job hab ich 3 Monate gemacht. Ab 1.Oktober 2016 konnte ich wieder freiberuflich arbeiten und dies wieder mit einem durschnittlichen Gewinn von 2500€ pro Monat, da sich ein weiteres Projekt angekündigt hatte.

Also hab ich im Jahr 2016 9 Monate freiberuflich gearbeitet und dabei ~22000€ Gewinn bei diesen Freiberuflichen Tätigkeit gemacht.

Im März 2017 konnte ich dann schliesslich in ein festes Angestellten Verhältniss übernommen werden.

Obwohl im Oktober 2015 mit der freiberuflichen Tätigkeit begonnen,
hat mich die Krankenkasse erst im Juli 2017, nach dem ich schon bereits festangestellt war, nach meinem Steuerbescheid gefragt.

Durch ein telefonisches Missverständniss (Sie sind ja jetzt festangestellt dann hat sich das erledigt) kam es, dass die Krankenkasse mich irgendwann in den Höchstbetrag zwangseingestuft hat.

Als dieser Bescheid dann im Oktober 2017 kam, hab ich natürlich nochmal nachgefragt und dann auch unverzüglich den Steuerbescheid von 2015 geschickt, den von 2016 hatte ich zu der Zeit noch nicht.

Die haben jetzt natürlich die 3 Monate von 2015 (Oktober, November, Dezember) genommen und blieben bei Ihrem Höchstbeitrag von knapp 800€.

Meinen Steuerbescheid von 2016 hab ich erst im Herbst gemacht, so dass ich diesen erst am 26.11.2017 vom Finanzamt zurück bekam.

Da ich meinen Kopf wo anderst hatte, hab ich den Steuerbescheid dann nicht gleich an die Krankenkasse weitergeleitet, sondern erst im Januar diesen Jahres. Zusätzlich verlangten die noch eine Einkommenserklärung was für mich überhaupt nicht verständlich war, da kein weiteres Einkommen vorliegt und sämtliche Einnahmen aus dem Steuerbescheid zu entnehmen sind.

Sie haben jetzt eine Beitragsanpassung anhand des Steuerbescheides 2016 vorgenommen, aber erst ab dem 01.Oktober 2016, nicht ab dem 01.01.2016. Ich hatte ja 3 Monate Unterbrechung im 2016 Juli,August,September wo ich den 450€ Job an der Tankstelle gemacht habe.

Ich soll also nach wie vor für Januar 2016 - Ende Juni 2016 den Höchstbetrag bezahlen und erst ab 01.Oktober 2016 dann den reduzierten Betrag.

Gezahlt hatte ich die ganzen Jahre den Mindestbeitrag. Dies war auch in meinen Augen realistisch abgeschätzt, da mir ein Verdienst pro Monat von ca 2500€ in Aussicht gestellt wurde. Ich habe also die Krankenkasse nicht belogen.
Das wir 2015 dann noch einen Bonus bekamen, dafür kann ich ja nichts. Der wurde auch korrekt versteuert.
Und obwohl ich 2016 nachweislich ca ~22000€ im ganzen Jahr mit dieser freiberuflichen Tätigkeit verdient habe, soll ich jetzt von Januar bis Ende Juni soviel bezahlen, als hätte ich 100.000€ im Monat verdient.

Es handelt es sich hierbei um mehrere Tausend Euro. Geld, dass ich nicht habe. Und als Alleinverdienen Familienvater, Frau in Elternzeit, 3. Kind gerade geobren, fällt mir selbst die angebotene Ratenzahlung von ~200€ im Monat für 2 Jahre schwer. Unsere Miete wurde auch gerade erhöht.

Ich sehe es absolut ein für 2015 noch etwas nachzubezahlen, von mir aus für Oktober November Dezember 2015 den Höchstbetrag, aber wieso bitte für Januar - Juni 2016 auch noch den Höchstbetrag? Wieso wird der Steuerbescheid 2016 erst ab meiner Wiederaufnahme der Freiberuflichen Tätigkeit ab 01.10.2016 verwendet?

Ja mir ist klar, dass ich sofort nach Erhalt des Steuerbescheides diesen hätte der Krankenkasse vorlegen sollen und die Krankenkasse mich nicht bitten muss. Meine Alte damals hat es immer getan, und ich musste damals in 4 Jahren Freiberuflicher Tätigkeit nicht einen Cent zurückbezahlen, war immer so, dass der Mindestbeitrag ausgereicht hat.

Der Herr zu mir am Telefon, ja obwohl sie Nachweislich 22000€ im ganzen Jahr Verdient haben, müssen sie für 01.01.2016 - Ende Juni 2016 soviel bezahlen als hätten sie in diesem Zeitraum 100.000€ im Monat verdient. Also den Höchstbetrag. Dies wäre wohl ein Gesetz, das der Gesetzgeber erst jetzt 2018 geändert hätte. Mir würde es nichts nützen und ich hätte Pech. Ich fühle mich keiner Schuld bewusst, ich hab in etwa soviel 2016 Verdient wie ich auch am Anfang der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit geschätzt habe und dies so der Krankenkasse mitgeteilt habe. Und ich verstehe es überhaupt nicht wieso ich für ein halbes Jahr jetzt den Höchstbeitrag bezahlen soll. Geld was ich ja überhaupt nicht verdient habe, und somit überhaupt nicht habe.

Ich bereue es jemals zu dieser Krankenkasse gewechselt zu sein. Bei meiner alten gab es in 4 Jahren Freiberuflicher Tätigkeit nie ein Problem und nie eine Nachzahlung. Bereue es sogar wieso ich überhaupt arbeiten gehe und nicht faul auf der Haut liege wie mein Nachbar der sich jetzt gerade in der April Sonne sonnt und schön vom Amt lebt.

Bin über jeden Tipp / Hilfe Dankbar.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.04.2018, 16:32

Hallo,
willkommen im Forum -
auf den langen, ausführlichen Text, was ich nicht negativ meine, eine erste
spontane und deshalb kurze Antwort.
Grundsätzlich gilt, dass bei ununterbrochener Selbständigkeit, dass im Einkommensteuerbescheid genannte Arbeitseinkommen auf alle Kalendermonate verteilt wird. Davon abgewichen wird nur, dann, wenn nachweislich und zeitnah der Kasse die Beendigung der selbständigen Tätigkeit mitgeteilt wird (man kann durchaus auch während einer geringfügigen Beschäftigung oder auch einer kranken versicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitseinkommen erzielen).
Die Aufnahme eines 450 € Jobs oder einer kranken versicherungspflichtigen Tätigkeit bedeutet also nicht automatisch, dass damit auch die Selbständigkeit beendet wurde.
Könnte dies dein Problem sein ?
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 19.04.2018, 16:47

Hallo,

wenn ich das richtig sehe, hast du noch richtig Glück gehabt.

Der Steuerbescheid 2015 gilt so lange, bis der neue Steuerbescheid kommt. Du hast den 2016er Bescheid erst 2017 erhalten und die Kasse berücksichtigt diesen schon ab 01.10.2016? Das kann ich gar nicht nachvollziehen.

Denn nur weil du in den drei Monaten Juli bis September 2016 keine Aufträge hattest, heißt das ja nicht, dass du deine freiberufliche Tätigkeit völlig aufgegeben hast. Oder hast du beim Finanzamt im Oktober 2016 eine ganz neue freiberufliche Tätigkeit angezeigt?


Viele Grüße

D-S-E

NichtBeeindruckt
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Beitrag von NichtBeeindruckt » 19.04.2018, 23:28

Hallo ihr zwei, danke für eure Antworten.

Nun wie gesagt ich hab den Steuerbescheid für 2016 ja erst Ende 2017 gemacht.

Und was heisst schon ab 01.10.2016? Ja wofür lege ich dann den Steuerbescheid 2016 denn der Krankenkasse vor wenn diese den nicht berücksichtigt? Es kann doch keiner von mir verlangen, dass ich direkt am 01.01.2017 den Steuerbescheid für 2016 mache??

Ich hab der Krankenkasse gesagt, dass ich meine freiberufliche Tätigkeit aufgegeben habe. Ich habe ja kein Gewerbe, dass ich dafür an oder abmelden muss sondern lediglich eine Steuernummer. Den Vertrag über den 450€ Job hab ich der Krankenkasse geschickt. Ab Oktober 2016 hab ich dann exakt die selbe freiberufliche Tätigkeit weiter geführt wie auch in den Monaten Januar-Juni 2016.

Ich finde es unfair, die Krankenkasse kann doch nicht Geld von mir einfordern, für einen Verdienst den ich niemals hatte. Die tun ja so als hätte ich von Januar - Juni 2016 jeden Monat 100.000€ Verdient, dann könnte ich ja auch die 800€ Krankenversicherung im Monat bezahlen, aber jetzt 800€ Krankenversicherung bezahlen obwohl ich wenig verdient habe entzieht sich meiner Verständnis.

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