Beim Augenarzt ein halbes Jahr mindestens

Welche Erfahrungen haben Sie beim Arzt gemacht?

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GerneKrankenVersichert
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Re: Demenztest

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.12.2013, 19:28

KKA hat geschrieben: Können wir daraus folgern, dass Ärzte mit dieser Neuregelung zum Abrechnungsbetrug 'eingeladen' werden? Wer - bei den Kassen - will die von dir genannten Kriterien und damit die Legitimation zur Abrechnung prüfen? Unmöglich?

Gruss
KKA
Und? Wer bekommt mal wieder den Schwarzen Peter? Die Ärztin, die jenseits von Gut und Böse handelt? Oder doch mal wieder die Kasse, die zum Abrechnungsbetrug einlädt?

Die Kassen prüfen die Abrechnung nicht. Das macht die Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Die Kassen verteilen die Gelder nicht. Das macht ebenfalls die Kassenärztliche Vereinigung - regional unterschiedlich. aerzteblatt.de/archiv/125027/Honorarverteilung-Jetzt-entscheiden-die-Regionen

Und die Kassen organisieren die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung nicht, das macht - die Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen des Sicherstellungsauftrags kbv.de/42132.html

Die Kassen haben - wenn überhaupt - Einfluss im Bewertungsausschuss, der partitätisch mit je drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes besetzt ist. Der Bewertungsausschuss erstellt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab, der die abrechnungsfähigen Leistungen definiert. http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/ ... chuss.html

KKA
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Beitrag von KKA » 03.12.2013, 20:55

broemmel hat geschrieben:Na da unterschätzt man wohl ein wenig die Prüfungen bei der KV.

Dann beantworte doch einfach meine Frage, wie engmaschig die KV Kontrollen sind und kläre den Laien/Leser auf (anstatt Vermutungen in die Diskussion zu schmeißen, wie:)

Ich kann mir nicht helfen (ich dir auch nicht mehr), aber ich lese bei KKA raus das dieser Fall der in der Presse beschrieben ist als Ergebnis bringt

a) Die Kassen laden zum Betrug ein - Wo schreibe ich 'die Kassen' laden zum Betrug ein... der Finger geht in Richtung Ärzte

b) Prüfungen werden nicht ordentlich durchgeführt - wer sagt das? Siehe meine diesbez. Frage

Ich bin dann auf die Gegenvorschläge von KKA hinsichtlich der Prüfungen bei den Abrechnungen gespannt.

Na klar, broemmel, ich bewerbe mich morgen beim Spibu oder der KV und werde dir danach meine Vorschläge unterbreiten.
Gruss
KKA

KKA
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Re: Demenztest

Beitrag von KKA » 03.12.2013, 21:08

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
KKA hat geschrieben: Können wir daraus folgern, dass Ärzte mit dieser Neuregelung zum Abrechnungsbetrug 'eingeladen' werden? Wer - bei den Kassen - will die von dir genannten Kriterien und damit die Legitimation zur Abrechnung prüfen? Unmöglich?

Gruss
KKA
Und? Wer bekommt mal wieder den Schwarzen Peter? Die Ärztin, die jenseits von Gut und Böse handelt? Oder doch mal wieder die Kasse, die zum Abrechnungsbetrug einlädt?

Die Kassen prüfen die Abrechnung nicht. Das macht die Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Die Kassen verteilen die Gelder nicht. Das macht ebenfalls die Kassenärztliche Vereinigung - regional unterschiedlich. http://www.aerzteblatt.de/archiv/125027 ... e-Regionen

Und die Kassen organisieren die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung nicht, das macht - die Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen des Sicherstellungsauftrags kbv.de/42132.html

Die Kassen haben - wenn überhaupt - Einfluss im Bewertungsausschuss, der partitätisch mit je drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes besetzt ist. Der Bewertungsausschuss erstellt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab, der die abrechnungsfähigen Leistungen definiert. http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/ ... chuss.html
GKV, das ist doch mal eine vernünftige Antwort, aber was willst du mir sagen? Mit keinem Worte zeige ich den Finger auf die Kassen, sondern auf Ärzte, die eine Neuregelung als Einladung zum Gelddrucken empfinden müssen. Da sind m.E. KV Kontrollen kaum von Nutzen, denn ein Kriterium lässt sich leicht und unbemerkt in die Patientenakte eintragen. Und meine Frage war, wer soll das prüfen? Und da ich Laie bin (und gerne wissen möchte, wie / von wem die Ärzte kontrolliert werden), ist die Frage wohl legitim, zumal mir nicht bekannt war, dass die Kassen deinem Beitrage zufolge keinen oder nur geringen Einfluss nehmen können.

Gruss
KKA

Poet
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Beitrag von Poet » 03.12.2013, 22:30

Ich ergreife Partei für die Ärzteschaft. Natürlich ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt immer vorzuziehen aber ganz sicher kann auch eine ausgebildete Arzthelferin eine Art Fragebogen durchgehen wie es bei den Demenzuntersuchungen der Fall ist. Es wird doch kein körperlicher Befund erhoben. Abrechnungstechnisch geht es auch, ganz viele Leistungen werden mittelbar erbracht, teilweise sogar fernmündlich.

Bevor großer Neid aufkommt, werfe ich in die Runde, dass ein Arzt z.B. für einen Notdienst außerhalb der Sprechstunde 19,60€ abrechnen kann.

Wer sich durch den neuen EBM durchquälen will:

kbv.de/media/sp/EBM_Hausarzt_20130930_OPMBE.pdf

Aus vielen Kontakten mit Ärzten kann ich sagen, dass der überwiegende Teil der Ärzte gar keine Ahnung hat, was die gerade stattfindende Behandlung "einbringt." Die behandeln einfach nacheinander und fertig. Die Lust sich mit den EBM und Abrechnungen zu beschäftigen, ist bei den meisten Medizinern nicht besonders ausgeprägt. Bei rd. 134.000€ Durchschnittseinkünfte p.a. nach Abzug der Kosten allein durch normale (budgetierte) KBV-Zuflüsse besteht für die meisten wohl auch kein Bedarf.

vlac
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Beitrag von vlac » 04.12.2013, 15:56

Hallo,

@Swantje B.: In der im EBM angegebenen Liste dürfte sich bei jedem Patienten in diesem Alter etwas finden lassen, was die Positionen abrechenbar macht. Beispiel: Viele haben Arthrose; Arthrose verursacht Schmerzen, und weil das über einen sehr langen Zeitraum so weiter geht, haben wir das therapieresistente (therapiefraktäre) Schmerzsyndrom.

@Poet: Bitte entschuldige, dass ich Dir da widerspreche. Es gibt verschiedene Gründe dafür, warum solche Tests durch den Arzt selbst durch geführt werden müssen, auch wenn es so explizit nicht im EBM drin steht.

Es geht hier darum, eine Diagnose zu stellen. Eine Diagnose darf aber nur ein Arzt stellen. Nur in genau abgegrenzten Situationen darf eine solche Diagnose gestellt werden, ohne den Patienten selbst untersucht zu haben, und zwar immer dann, wenn es genaue diagnostische Befunde gibt: Ein Röntgenbild, auf dem eine Fraktur deutlich zu sehen ist, beispielsweise. Abnorme Blutwerte, auch, aber nur bis zu einem gewissen Grade.

Würde es beim Demenztest nur darum gehen, einen Fragebogen auszufüllen, dann könnte man hier gerade noch sagen, dass auch das zulässig ist, wobei man sich dann über die Aussagekraft eines solchen Fragebogens streiten müsste, denn, um es mit House MD zu sagen: "everybody lies".

Bei den zur Verfügung stehenden Demenztests, die wissenschaftlich anerkannt sind, geht es aber meist auch um die Art, wie ein Patient Fragen beantwortet, oder Aufgaben löst: Malt er die Uhr auf Anhieb richtig? Braucht er Zeit dafür? Theoretisch wäre es möglich, dass eine dafür ausgebildete Sprechstundenhilfe das macht.

Aber: Eine Diagnose darf in Deutschland nur ein Arzt stellen. Und er darf, außer in den beschriebenen Ausnahmefällen, keine Diagnosen aus der Ferne, oder auf der Grundlage von "Hörensagen" treffen: Er oder sie muss sich persänlich davon überzeugen, dass das, was ihm berichtet wird, auch stimmt, bevor er die Diagnose trifft. Denn es können Fehler passieren: Die Sprechstundenhilfe kann Dinge falsch einschätzen, bei solchen "Tür-und-Angel"-Tests können auch wichtige Zusatzinformationen unter den Tisch fallen. Zum Beispiel, dass der Patient gerade schwer erkältet ist, oder die Nacht durchgefeiert hat - das sind Dinge, die auch bei weit unter 70jährigen zu einem positiven Test-Ergebnis führen können. Und außerdem: Es kann auch ganz einfach Verständigungsprobleme zwischen den Beteiligten geben, Missverständnisse. Der Demenztest ist im Grunde vergleichbar mit der ADHS-Diagnostik bei Kindern.

In einer idealen Welt wären Sprechstundenhilfen viel besser ausgebildet, dürften viel mehr spezialisierte Aufgaben übernehmen. Aber das ist nicht die Realität. Die Realität in Deutschland ist, dass es in der Abstimmung zwischen Ärzten und deren Angestellten vielfach sogar an der simplen Frage harpert, wann der Patient sich für die Ausstellung der nächsten AU zurück melden muss.

Es gibt aber noch eine weitere, ethische Komponente, die es verbietet, solche Tests auf die beschriebene Art und Weise durchzuführen (wobei ich hier theoretisch davon ausgehe, dass der Bericht so stimmt): Die Frage, ob man an Demenz leidet, oder zu leiden droht, stellt einen Wendepunkt im Leben des Menschen dar; die Diagnose ist stets ein tiefer Einschnitt. Das Wissen um die nahende Demenz allein hat die Macht, Menschen zu verändern: Es schockiert, es lässt verzweifeln.

Viele Menschen haben deshalb im Angesicht dieser Frage große Sorgen und Ängste, und schon die Frage, ob man sich testen lassen möchte, oder nicht, ist für nicht wenige hochemotional.

Denn es droht der Verlust der Kontrolle über das eigene Leben. Und es geht damit die Angst einher, die auch viele Jüngere haben, wenn sie dem Psychiater oder Psychologen gegenüber sitzen: Dass sie in eine "Ecke" gedrängt werden, aus der sie nicht mehr hinaus kommen, selbst wenn sie sich weigern, einen solchen Test zu machen.

In der Praxis bekommt man es ständig zu hören, und auch hier im Forum war es leider schon zu lesen: "Es ist die Krankheit, die Dich daran hindert, das zu tun, was andere von Dir fordern" - mit meinen eigenen Worten zusammen gefasst.

Ein solcher Test erfordert deshalb, wie eigentlich alles im Bereich des Geistes, eine besondere Vorbereitung durch eine Vertrauensperson. Dem Patienten selbst muss zwingend die Entscheidung darüber überlassen werden, ob er einen solchen Test durchführen lassen will, oder nicht.

Keinesfalls darf es deshalb so sein, dass solche Tests ohne Wissen des Patienten durchgeführt werden.

Es gäbe also, falls dies alles tatsächlich so stimmen sollte, eigentlich gute Gründe dafür, die Ärztin zur Rechenschaft zu ziehen.

Aber auf Grund meiner beruflichen Erfahrungen muss ich leider auch sagen, dass es sehr, sehr unwahrscheinlich ist, dass etwas Nachhaltiges passiert - in diesem Fall schon allein deshalb, weil die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihrer unendlichen Weisheit darauf verzichtet hat, dezidiert in den EBM den persönlichen Arzt-Patient-Kontakt hinein zu schreiben. Die Ärztin könnte also argumentieren, dass sie glauben musste, dass das so in Ordnung ist. Dass diese Vorgehensweise auch eine besondere Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen ihrer Patienten darstellt, hat für die Kassenärztliche wenig Bedeutung: Sie ist ja keine Medizin-Polizei.

Widersprechen möchte ich Dir allerdings auch in diesem Punkt: Du sprichst von "Ärzteschaft". Man sollte deutlich hervor heben, dass wir hier nicht von "Ärzteschaft" sprechen, sondern von jenen Teilen der Ärzteschaft, die ihre Patienten aus den Augen verloren haben, und dann andere dafür verantwortlich machen.

Ich möchte gerne deutlich hervor kehen, dass sehr, sehr viele Ärzte in Deutschland tagtäglich eine gigantische Arbeit leisten. Gerade die jungen Ärzte, die für sehr wenig Geld in den Krankenhäusern arbeiten, leisten Beeindruckendes.

Womit ich bei einem weiteren Problem angekommen bin: Leistungserbringer sind Wirtschaftsbetriebe, die Umsatz generieren müssen, und das deutsche System ist, von dort, wo ich stehe aus betrachtet, so angelegt, dass es die Umsatzmaximierung begünstigt, ohne dass man sich dafür außerhalb der Gesetzbücher umschauen müsste.

Der niedergelassene Chirurg, der auch ambulant operiert, wird beispielsweise zwangsläufig OP-Indikationen stellen, wo es nur geht, auch wenn es billigere konservative Alternativen gibt. Der niedergelassene Orthopäde wird versuchen, am Tennisellenbogen so viel zu machen, wie es geht. Dabei kann man sich auf das Schlagwort "medizinischer Fortschritt" berufen, und muss wenig Gegenwehr von den Patienten befürchten, die sehr häufig von ihrem Arzt erwarten, dass er das so macht, und nicht anders.

@KKA: Ich habe mal versucht, mir erklären zu lassen, wie die Kassenärztlichen prüfen. Zunächst einmal werden die Abrechnungen auf ihre sachlich-rechnerische Richtigkeit geprüft - also ob alle Vorschriften eingehalten worden sind, der Arzt beispielsweise überhaupt dazu berechtigt ist, bestimmte Positionen abzurechnen.

Darüberhinaus gibt es auch Plausibiltätsprüfungen, bei denen beispielsweise anhand von Zeitprofilen nachgerechnet wird, ob der Arzt all' diese Leistungen, die er abgerechnet hat, auch wirklich erbracht haben kann.

Ich gehe mal davon aus, dass zumindest die regelhafte Plausibilitätsprüfung weitgehend automatisiert ablaufen dürfte. Darüber hinaus werden aber auch Abrechnungen stichprobenhaft genauer unter die Lupe genommen, wobei das alles nun sehr grob zusammen gefasst ist.

Wie genau solche Prüfungen sein können, dürfte wohl diskutabel sein. Und: All' das hat keine Aussagekraft über die Qualität einer Behandlung. Hier ist der Patient weit gehend sich selbst überlassen; eine Chance, zeitnah Ansprüche geltend zu machen, gibt es eigentlich nicht. Und auch die Kassenzulassung als solche wird nur äußerst selten entzogen, zumal diese Entscheidung daran geknüpft ist, dass dem Arzt das Fehlverhalten nachgewiesen ist. In der Regel bedeutet das, dass Gerichtsverfahren zunächst einmal abgeschlossen sein müssen. Und das kann dauern. Ausnahme: Ist der Arzt Drogen- oder alkoholabhängig ist die Zulassung erst einmal weg.

Aber: So lange die Aprobation nicht entogen wurde, kann der Arzt weiter praktizieren, und sich als Privatarzt neu erfinden. Ich persönlich plädiere immer dafür, sich die Frage zu stellen, warum ein Arzt eigentlich keine Kassenzulassung hat, bevor man in die Tasche greift, und Leistungen selbst bezahlt.

KKA
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Beitrag von KKA » 04.12.2013, 16:49

@vlac

Danke für deinen anerkennenswerten Beitrag. Ausgewogen, fair, aufklärend, frei von technokratischem Gehabe und Emotionen.

Bravo!

Gruss
KKA

Poet
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Beitrag von Poet » 05.12.2013, 00:11

vlac hat geschrieben:Widersprechen möchte ich Dir allerdings auch in diesem Punkt: Du sprichst von "Ärzteschaft". Man sollte deutlich hervor heben, dass wir hier nicht von "Ärzteschaft" sprechen, sondern von jenen Teilen der Ärzteschaft, die ihre Patienten aus den Augen verloren haben, und dann andere dafür verantwortlich machen.
@vlac: Da musst Du gar nicht widersprechen, ich habe nichts anderes gemeint als Du.

Bei dem genannten Demenztest geht es nur um eine Erst-Abfrage, was man auch an der niedrigen Vergütung erkennen kann. Die Aufnahme in den EBM erfolgte nach dem Motto "wenig ist besser als gar nichts", ähnlich wie seinerzeit mit den U-Untersuchungen oder Check up-Untersuchungen, die nun mittlerweile Standard geworden sind. Wir sind uns sicher einig, dass es bei Auffälligkeiten mit anderen Gebührenziffern und einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weitergeht/weitergehen muss...;-)

Das mit der idealen Welt gefällt mir.

In Deiner Beschreibung der Rechnungsprüfung fehlt ein wichtiger Aspekt: Es gibt keine Konsequenz für den Leistungserbringer außer dass die Position gestrichen oder bei rückwirkenden Prüfungen regressiert wird. Die Stichprobenprüfungen macht übrigens nicht die KV (aus gutem Grund) sondern die autonome Prüfungsstelle, dafür unterstützt die KV die Leistungserbringer bei Prüfungen aber, in dem sie einen Datenträger an den Arzt weiterleitet auf dem die zu prüfenden Vorgänge drauf sind und beratend zur Seite steht damit dem Kunde "Arzt" wenig Ärger entsteht. Auch bei den laufenden Prüfungen agiert die KV eher beratend "als Dach der Kassenärzte" als sanktionierend...*ähm*

KKA
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Beitrag von KKA » 05.12.2013, 00:45

Poet hat geschrieben: .... Die Stichprobenprüfungen macht übrigens nicht die KV (aus gutem Grund) sondern die autonome Prüfungsstelle, dafür unterstützt die KV die Leistungserbringer bei Prüfungen aber, in dem sie einen Datenträger an den Arzt weiterleitet auf dem die zu prüfenden Vorgänge drauf sind und beratend zur Seite steht damit dem Kunde "Arzt" wenig Ärger entsteht. Auch bei den laufenden Prüfungen agiert die KV eher beratend "als Dach der Kassenärzte" als sanktionierend...*ähm*
...und
broemmel hat geschrieben: Na da unterschätzt man wohl ein wenig die Prüfungen bei der KV.


Ja, was denn nun? :wink:

Gruss
KKA

broemmel
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Beitrag von broemmel » 05.12.2013, 09:47

Die Prüfvereinbarungen sind problemlos im Netz zu finden. Stichprobenprüfungen sind nur ein Teil der gesamten Prüfungen

§ 6
Prüfungsarten
(1) Die Prüfgremien prüfen arztbezogen die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung
durch:
1. arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Leistungen bei Überschreitung der
Richtgrößenvolumina nach § 84 SGB V (Auffälligkeitsprüfung) gemäß § 7
2. arztbezogene Prüfung ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen auf der
Grundlage von arztbezogenen und versichertenbezogenen Stichproben, die mindestens
2 vom Hundert der Ärzte je Quartal umfassen (Zufälligkeitsprüfung) gemäß
§ 8. Die Höhe der Stichprobe ist nach Arztgruppen gesondert zu bestimmen,
4
3. Prüfung nach Durchschnittswerten von ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
(§ 9),
4. Prüfung im Einzelfall (§ 10).
(2) Auffälligkeits- und Zufälligkeitsprüfung werden vorrangig durchgeführt und schließen
sich gegenseitig für denselben Zeitraum aus. Sofern Auffälligkeits- und Zufälligkeitsprüfung
nicht durchgeführt werden, kann in demselben Bereich (Honorar-, Arzneiund
Heilmittelbereich) eine Prüfung nach Durchschnittswerten erfolgen.
(3) Gegenstand der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit in den Prüfungen sind, soweit dafür
Veranlassung besteht,
1. die medizinische Notwendigkeit der Leistungen (Indikation),
2. die Eignung der Leistungen zur Erreichung des therapeutischen oder diagnostischen
Ziels (Effektivität),
3. die Übereinstimmung der Leistungen mit den anerkannten Kriterien für ihre fachgerechte
Erbringung (Qualität), insbesondere mit den in den Richtlinien des Gemeinsamen
Bundesausschusses enthaltenen Vorgaben,
4. die Angemessenheit der durch die Leistungen verursachten Kosten im Hinblick auf
das Behandlungsziel.
Die Ausschüsse/Kammern haben die Prüfung nach den für die jeweilige Prüfungsart
bestimmten nachstehenden Grundsätzen und Maßgaben vorzunehmen. Gezielte Beratungen
sollen weiteren Maßnahmen in der Regel vorangehen.
(4) In den Prüfungsverfahren ist grundsätzlich die Gesamttätigkeit des Arztes zu berücksichtigen.
Hierbei sind die bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Prüfungsverfahrens
vorliegenden Daten über veranlasste und verordnete Leistungen - ggf. aus Vorquartalen
- beizuziehen. Dies gilt auch für Angaben über die Häufigkeit der Überweisungen,
Krankenhauseinweisungen und der Feststellungen der Arbeitsunfähigkeit sowie
die Häufigkeit und Umfang sonstiger veranlasster Leistungen, insbesondere aufwändiger
medizinisch-technischer Leistungen, soweit diese Daten lieferbar sind und zur
Verfügung stehen. Bei Prüfung der veranlassten oder verordneten Leistungen werden
die selbst abgerechneten Leistungen in die Beurteilung mit einbezogen, soweit diese
Daten lieferbar sind und zur Verfügung stehen. Veranlasste Leistungen umfassen
Auftragsleistungen und Leistungen im Rahmen von Konsiliaruntersuchungen und zur
Mit-/Weiter-behandlung gem. §§ 24 BMV-Ä , 27 EKV.
(5) Der Arzt kann im Verordnungsbereich auf Antrag Überschreitungen bei den Heilmittelverordnungskosten
in Zusammenhang mit Unterschreitungen bei den Arzneimittelverordnungen
und umgekehrt vortragen. Ein ursächlicher Zusammenhang ist nachzuweisen.
(6) Stellen die Prüfungseinrichtungen sachliche oder rechnerische Fehler der Abrechnung
(falsche Gebührennummer, fachfremde Leistungen, nicht vollständige Leistungserbringung)
fest, geben sie die Abrechnung zur Berichtigung an die KVSH zurück.
Das Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren wird für diesen Bereich und für die Zeit der
Prüfung ausgesetzt. Die sachlich-rechnerische Korrektur hat innerhalb eines Quartals
zu erfolgen. Nach Korrektur bzw. Feststellung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit
durch die KVSH ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung fortzusetzen.
(7) Ergeben sich bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit Hinweise auf andere Pflichtverletzungen,
informieren die Prüfungseinrichtungen die Vertragspartner.
5
(8 ) Für die Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung gilt grundsätzlich eine Geringfügigkeitsgrenze
von 50,- Euro je Arzt und je Quartal. Darüber hinaus ist der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
(9 ) Für den Fall fortgesetzt festgestellter Unwirtschaftlichkeit sind gemäß § 106 Abs. 3
SGB V pauschale Honorarkürzungen vorzunehmen.

Netti
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Registriert: 29.03.2013, 19:47

Beitrag von Netti » 17.12.2013, 22:49

Zum Thema Augenarzt kann ich auch noch eine nette Story erzählen.

Zuerst 1 Jahr Wartezeit....dann empfängt mich die Arzthelferin, list die Karte ein und sagt: ich bekomme jetzt 25 euro von Ihnen.

Ich:??????
Wofür???

Na, wenn sie das jetzt nicht bezahlen, werden sie blind!!!

Ich wiederum????
Bitte? Noch einmal, ich werde blind, wenn ich ihnen keine 25 euro gebe?

Sie: stotter...rotwerd..äh. na, für die Untersuchung.


Ich: welche Untersuchung?

Sie fing wieder davon an, dass ich blind werden würde, wenn ich jetzt nicht die Untersuchung machen lasse und dafür bezahle.

Ich bat sie dann, einfach mal zu warten, bis der Arzt denn nun auch eine Untersuchung gemacht hat..
Sie zog beleidigt ab und ich konnte ins Behandlungszimmer.

Ich konfrontierte den Arzt gleich mit der Aussage seiner Helferin und beschwerte mich.

Er meinte, sie hätte sich verkehrt ausgedrückt, es ginge um die Augeninnendruckmessung...das war ja auch eine ganz andere Aussage. Trotzdem machte ich die Untersuchung nicht, da wir im Betrieb alle 2 Jahre von der BG untersucht werden.

Als ich dann endlich zu meinem eigentlichen Problem kam, hab ich den Glauben an diesen Arzt verloren.
Ich fragte nach einer Lidstraffung...er untersuchte und meinte, es würde ca. 2000€ kosten...wenn ich das aber bei seinem Bekannten in NL machen würde, dann nur ca. 200 €....

Ich habe fluchtartig die Praxis verlassen...
Ist sowas zu glauben?

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 18.12.2013, 00:22

Netti hat geschrieben:Ist sowas zu glauben?
Ja, leider!
Ich kann aus Erzählungen von Versicherten Ähnliches berichten. Hier wird mit der Angst gespielt - das ist allerunterste Schublade.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 18.12.2013, 07:16

Um Druck aufzubauen lassen sich einige Ärzte extra unterschreiben das keine Igel-Leistung in Anspruch genommen werden wollen.

Umgekehrt ist es richtig. Ich unterschreibe wenn ich was un Anspruch nehmen möchte

Thomas3
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Registriert: 29.10.2012, 08:08

Beitrag von Thomas3 » 03.08.2014, 13:53

Also, ich habe beim Augenarzt sofort einen Termin bekommen, noch am selben Tag.

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 03.08.2014, 14:52

Hallo,
na, das ist doch super !!
Gruss
Czauderna

Lady Butterfly
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Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 03.08.2014, 21:57

Thomas3 hat geschrieben:Also, ich habe beim Augenarzt sofort einen Termin bekommen, noch am selben Tag.
Congratulations - da weißt du doch wenigstens, für was du bezahlst :D

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