Notfall-Regelung : Faustformeln gibt es nicht !!!

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Helmes63
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Notfall-Regelung : Faustformeln gibt es nicht !!!

Beitrag von Helmes63 » 20.07.2013, 11:34

Guten Tag,

... das länger warten beim Arzt ist sicherlich nachweisbar ein Problem heut zu Tage. Allerdings darf man an dieser Stelle auch einmal betonen, dass in Deutschland immer noch die Notfallklauseln greifen, die meines Wissens die Bundesärztekammer aufgestellt hat.

Einen Termin in einigen Wochen ist bei einem gewissen Leidensdruck m. E. nach den heutigen Gesundheitsvorgaben nicht tragbar, gerade wenn man einem Facharzt die Treue halten will.

In diesem Zusammenhang weiß ich allerdings nicht, ab wann das Kriterium Notfall hier greift, offenkundig kann man das nicht am Leidensdruck messen, weil das ja bekanntlich subjektiv ist.

Auf der anderen Seite bleibt das ein wichtiger Gesichtspunkt. Frage: gibt es im Hinblick auf die Zumutbarkeitskriterien für bestimmte Beschwerden einen klar geregelten Kodex an die sich Fachärtze halten bzw. halten müssen ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.07.2013, 11:43

Hallo,
bei einem Notfall ist der Arzt natürlich verpflichtet sofort zu helfen und ein Notfall bedeutet, das sofort und unmittelbar geholfen werden muss, es sich als nicht um eine planbare Behandlung handelt.
Eine andere Regelung ist mir nicht bekannt, auch nicht unter dem Aspekt des "Leidensdrucks" - wer will diesen beurteilen um dafür Regeln aufzustellen - der eine Patient empfindet diesen Druck sofort, der andere erst nach ein paar Wochen und wieder Andere gar nicht.
Vielleicht kann ja ein anderer Experte etwas dazu schreiben, mir ist so etwas nicht bekannt. Der Arzt ist meiner Meinung nach da frei in seiner
Gestaltung der Termine bzw. der Patientenannahme.
Gruss
Czauderna

vlac
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Beitrag von vlac » 21.07.2013, 22:21

Hallo,

der Begriff "Leidensdruck" ist in diesem Zusammenhang zu unspezifisch. Was zählt sind die Begrifflichkeiten "Notfall" und "akuter Schmerzzustand".

Bei beidem ist nicht nur der Arzt, sondern jeder zur Hilfeleistung verpflichtet (wobei das meist darin besteht, dass man eine Erstversorgung vornimmt und Fachpersonal ruft).

Ein Notfall ist ein lebensbedrohlicher körperlicher Zustand, bei der der Kreislauf am Zusammenbrechen ist, oder ein psychischer Zustand, bei dem Eigen- oder Fremdgefährdung besteht. Das, was im Volksmund darüber hinaus als "Notfall" bezeichnet wird, ist eigentlich der "akute Schmerzzustand". Dabei hat der Patient so starke Schmerzen, dass er nicht abwarten kann.

Für beides gibt es im deutschen System, aber auch in den Gesundheitssystemen anderer Länder, Mechanismen, die eine kurzfristige Behandlung gewährleisten sollen: die Hausärzte, chirugische Akutpraxen, die Notaufnahmen. Den Rettungswagen. Niedergelassene Fachärzte sind außer bei den Chirurgen und den hausärztliche Internisten nicht dafür da, eine solche Akutbehandlung durch zu führen, und es wird vom Patienten erwartet, dass er sich in einer solchen Situation bei der Wahl der Arztes nicht wählerisch zeigt.

Das wirkliche Problem liegt bei den Erkrankungen, die nicht akut sind, aber dennoch einigen Leidensdruck mit sich bringen: Jeder muss warten, weil jeder, der einen Termin wünscht, Leidensdruck hat.

Helmes63
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Krankheit als Belastungseffekt

Beitrag von Helmes63 » 22.07.2013, 10:06

Ich denke eine Erkankung die nur als lästige Begleiterscheinung war genommen wird fällt nicht darunter. Allerdings sollte ein Arzt oder ein Apotheker hier auch eine provisorische Überbrückungshilfe anbieten können. Das gehört m. E. zu einem modernen Gesundheitswesen dazu.

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