Personengruppen-Diskriminierung mit eGK

Welche Erfahrungen haben Sie beim Arzt gemacht?

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ghr8
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Personengruppen-Diskriminierung mit eGK

Beitrag von ghr8 » 15.10.2012, 07:41

Betreute i.S. § 264 SGB V erhalten auch bei der neuen eGK die ZGK-11 Kennzeichnung 4 "Sozialhilfeempfänger" im nicht geschützen Bereich der Versicherungdaten.

Diese Kennzeichnung ist gem. Aussage der zuständigen Abrechnungsstelle AOK-Sozialamt für die Abrechnung nicht erforderlich. Sämtliche abrechnungsrelevanten Daten sind mit der Versichertennummern ohnedies andernorts verfügbar. Sie dient m.E. jedoch der Diskriminierung des Patienten beim Arztbesuch. Zeigt sie doch mit einiger Wahrscheinlichkeit auch auf, dass vom Patienten z.B. keine IGeL-Einnahmen zu holen sind.

"Datenschutz" - Sprücheklopfer, auch bei den Aufsichtsbehörden, verschließen sich leider dieser Erkenntnis und verweisen stereotyp auf ein angebliches Gesetz, ohne diese jedoch konkret zu benennen. Man hat, im Gegenteil, akzeptiert, dass von der in langen Vorbereitungsjahren der eGK noch immer nicht realisierten Datenschutzlösung Abstriche gemacht werden.

Es würde mich nun interessieren, ob im GKG-Umfeld tatsächlich eine Sachbearbeitung in praxi etwas mit dieser Eintragung (HL7 Tabelle 49105) zu tun hat und diese Kennzeichnung benötigt.

amerin

Beitrag von amerin » 15.10.2012, 11:52

Tja, gibt noch viel mehr was darunter laufen kann: hl7.de/komitees/konformitaet/zsegmente/segzgk.php

Dr. Know
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Beitrag von Dr. Know » 15.10.2012, 21:36

GKG-Umfeld? Ist die GKV gemeint?

ghr8
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Beitrag von ghr8 » 16.10.2012, 15:53

Ja, GKV, Entschuldigung.

Ich würde gerne noch von weiteren z.B. AOK-Mitarbeitern erfahren, was sie, wenn überhaupt, mit dem Personengruppenstatus "Soziahlhilfeempfänger" eigentlich anfangen?

Zur Abrechnung mit dem Leistungsträger benötigt man es auf jeden Fall nicht.
Gibt es vielleicht eine Ertragsstatistik unter dieser Flagge? Nach 264 SGB V Betreute sind nämlich für GKVen ein aboluter Aktivposten und tragen mit den 5% Verwaltungskostenpauschale auch zur Pflege der Gummibäume und Betriebs-Tennisplätze hervorragend bei...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.10.2012, 23:07

Hallo,
ich bin zwar kein AOK-Mitarbeiter, kann aber trotzdem sagen, dass in der Praxis eines Krankenkassenmitarbeiters die egK. oder auch die "alte "KVK" nur die eine Bedeutung hatte - wenn der Versicherte sie vorlegt, die Versicherten-Nr. in den PC. übernehmen um die Kundendaten zu erhalten.
Mir ist es total egal, was da für eine Kennziffer zum Versicherten-Status steht,und ich denke, das geht allen Leistungserbringern (Ärzten, Apotheken usw.) genau so,
ergo ist aus meiner Sicht diese Ziffer auf der Karte sichtbar überflüssig.
Gruss
Czauderna

ghr8
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Beitrag von ghr8 » 17.10.2012, 06:34

Zumindest den Ärzten bzw. Arztpraxen ist dies wohl kaum egal! Wird man doch vermehrt mit IGeL-Formularen und Unterschriftsforderungen belästigt.
Dies unterbleibt, wenn die aufmerksame Sprechstundenhilfe den Hinweis auf "Sozialhilfeempfänger" registriert. Einen unmittelbaren Einfluss auf Terminvergaben musste daraus abgeleitet werden.
Aber ohne IGeL, auch wenn die Leistung in bestimmten Fälle ausdrücklich von der Krankenkasse bezahlt wird (z.B. PSA-Test bei medizinischer Indikation), wird man damit konfrontiert. Eine Ärztin verstieg sich mir gegenüber sogar zur Feststellung, dass sie ohne IGeL-Einnahmen ihre Praxis nicht halten könne. Meine Meldung darüber wurde sowohl bei der AOK als auch KV achselzuckend zur Kenntnis genommen.

Dr. Know
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Beitrag von Dr. Know » 17.10.2012, 18:27

Der Personenstatus Sozialhilfeempfänger ist übrigens ausschließlich zur Abrechnung der Erstattungsansprüche.

ghr8
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Beitrag von ghr8 » 18.10.2012, 03:41

Das trifft NICHT zu!
Ich habe es schriftlich von der AOK Bayern, dass ein solches Kennzeichen zur Abrechnung nicht benötigt wird! Selbstverständlich, möchte ich ergänzend hinzufügen. Denn nicht überall gibt es Idioten.

Wer die leidvolle Murks- und Pfuschgeschichte mit der "neuen", sprich eGK seit 2004 verfolgte, die ja auch heute noch bei weitem nicht abgeschlossen ist, kann das Weiterführen dieses und auch anderer Kennzeichen aus der Pappendeckel-Ära trotzdem nicht nachvollziehen - wohl aber die realen Auswirkungen dieser -gesetzwidrigen- Offenlegung.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.10.2012, 08:07

ghr8 hat geschrieben:Das trifft NICHT zu!
Ich habe es schriftlich von der AOK Bayern, dass ein solches Kennzeichen zur Abrechnung nicht benötigt wird! Selbstverständlich, möchte ich ergänzend hinzufügen. Denn nicht überall gibt es Idioten.
Dann frage doch die Nicht-Idioten von der AOK. Ich als Idiot frage mich allerdings, wie die AOK ohne Versichertenkennzeichnen herausfiltert, welche Zahlungen dem Sozialamt oder ausländischen Krankenversicherungsträgern in Rechnung gestellt werden. Die ohnehin knapp kalkulierten 5 % werden nicht ausreichen, wenn jede Abrechung einzeln kontrolliert wird, ganz davon abgesehen, dass die Daten von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht versichertenbezogen an die Kassen gemeldet werden. Deshalb würde ich an deiner Stelle mal bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachfragen, da diese die Abrechnung durchführt. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Sozialhilfeempfänger oder Grenzgänger für den Arzt eher lukrativ ist, da das Geld von außerhalb zusätzlich ohne Deckel in den den großen Honorartopf kommt. Und dein IGeL-Problem - falls die Praxen so ticken, wie von dir befürchtet, kommt es zu den Auswirkungen immer dann, wenn jemand IGeL ablehnt, unabhängig davon, ob er Sozialhilfe bezieht oder Millionär ist. Da hilft es nur, eine andere Praxis aufzusuchen.

Die Rechtsgrundlage ist übrigens der § 291 Abs. 2 Nr. 7 SGB V.

ghr8
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Beitrag von ghr8 » 18.10.2012, 08:51

Schon mal was von Versicherten-Stammdaten gehört?
Oder davon, dass auszuwertende Verschreibungen, und diese werden ausgewertet, KEIN Statuskennzeichen tragen? Es geht also gut auch ohne Kennzeichen auf der Karte. Und wenn schon auf gesetzliche Betsimmungen hinweisen: Bitte auch hinterfragen, wo denn der "geschützte Container" geblieben ist, um den es bereits ein Dutzend Diplomarbeiten und Millionen an Kosten gegeben hat.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.10.2012, 09:21

Willst du hier eigentlich nur rumpöbeln und deine Meinung bestätigt sehen?

Du fragst nach der Rechtsgrundlage - die habe ich dir genannt.

Auf jeder Verordnung muss das Statuskennzeichen angegeben werden. Wenn der Leistungserbringer kein Einlesegerät für die eGK hat (was meistens der Fall ist) muss er das Statuskennzeichen manuell erfassen, um abrechnen zu können.

Dr. Know
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Beitrag von Dr. Know » 18.10.2012, 18:34

Schon mal was von Versicherten-Stammdaten gehört?
Was willst du denn mit Stammdaten anfangen :D ? Jeden einzeln händisch in eine Excel-Liste eintragen? Und die Verschreibungen sind ebenfalls mit dem Status-Kennzeichen der KVK versehen, also ist das nicht korrekt, was du da behauptest.

De Abrechnung der Leistungen ist sehr personalintensiv, da würd ich nicht drauf wetten, dass die VK mit 5 Prozent wirklich gedeckt sind. Als Kasse legt man garantiert keinen Wert auf diese Abrechnungen.

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