§ 116 SGB VI Übergangsgeld oder Krankengeld ?

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Moderator: Czauderna

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edeh
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§ 116 SGB VI Übergangsgeld oder Krankengeld ?

Beitrag von edeh » 14.03.2010, 16:25

Ich beziehe seit dem 1.8.2009 Krankengeld und nach Aufforderung durch meine Kasse
habe ich am 18.12.2009 einen Reha- Eilantrag bei der DRV-Bund gestellt und gehe am
17.3.10 für 4 Wochen in eine Reha Einrichtung.

Während der Reha Massnahme bekomme ich von DRV-Bund Übergangsgeld, das wohl
niedriger als das Krankengeld ist. Dafür entfällt die Zuzahlung von 10 €/Tag.

Meine Kasse hatte mir in 2009 geschrieben:

"Der Rentenversicherungsträger kann lhren Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation, gegebenenfalls auch
nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme, in einen Antrag auf Rente umdeuten. In diesem Falle wird er
Sie entsprechend unterrichten und zur Antragstellung auffordern. Sie können dann nicht mehr uneingeschrän
über Art und Beginn der zu bewilligenden Rente oder über die Rücknahme des Antrages bestimmen. Wenn S
das dennoch beabsichtigen, holen Sie bitte vorher, unter Angabe der Gründe, die Zustimmung lhrer
Hamburg Münchener ein. Sollten Sie ohne Zustimmung den Antrag zurückziehen, müssen wir die Zahlung des
Krankengeldes einstellen."

Was passiert, wenn ich nach der Reha weiterhin "au" bin ? Bekomme ich dann Krankengeld oder weiterhin
Übergangsgeld ? Ist es möglich, "au" aus der Reha zu kommen, aber keinen Rentenantrag zu stellen ?

Wenn DRV-Bund mich zur Antragstellung auffordert, bekomme ich dann Krankengeld oder Übergangsgeld ?
Gibt es dann irgendeine Frist, in der ich den Antrag stellen muss ?

Die Erwerbsminderungsrente Rente würde sicher irgendwie rückwirkend gezahlt. Lt. Rentenauskunft erfülle ich die Anforderungen für
diese Rentenart erfüllen. Was bedeutet dieses Satz in der Praxis: "Sie wird frühestens mit beginn des 7. Kalendermonats nach
Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt". Wann ist der Eintritt der Erwerbsminderung ? Rückwirkend mit der
Zahlung der Krankengeldes , nach Beendigung der Reha oder der Tag der Antragsstellung ?

Wenn ich nach der Reha zunächst "au" bin, mir meine ambulanten Ärzte dann z.B. nach 4 - 6 Wochen
wieder meine Arbeitsfähigkeit bescheinigen, ist der Rentenantrag dann hinfällig ?


Gruss Ede

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.03.2010, 19:58

Hallo,
wenn Du "Au" aus der Reha entlassen wirst bekommst Du sofort wieder Krankengeld und zwar in gleicher Höhe wie vor der Reha.
Wenn die Reha nicht erfolgreich war ist der Rentenversicherungsträger
vom Amtswegen verpflichtet zu prüfen ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente (kann auch Zeitrente sein) vorliegen und dir das Ergebnis mitzuteilen - in diesem Fall gilt der Tag des Reha-Antrages auch als Tag der Rentenantragstellung. Normalerweise passiert eine solche Mitteilung innerhalb von 8 Wochen nach der Entlassung aus der Reha.
Bekommst du eine solche Mitteilung dann musst Du dich sofort mit deiner Kasse in Verbindung setzen und mit ihr besprechen ob ein formeller Rentenantrag gestellt werdern soll - erkundige dich auch bei einem Rentenberater wie hoch eigentlich dein Rentenanspruch überhaupt wäre.
Es gibt da bestimmte Voraussetzungen wonach man dich nicht zwingen kann eine Rente zu beantragen wenn es für dich von erheblichen finanziellen Nachteilen gegenüber dem Krankengeldbezug wäre, aber da solltest du dich wirklich individuell beraten lassen.
Einmal einen Rentenantrag gestellt kannst du ihn ohne die Zustimmung der Kasse nicht zurücknehmen ohne dein Krankengeld zu gefährden - dies gilt nun auch wenn du den Antrag von dir heraus stellst, also ohne Mitteilung der Rentenversicherung.
Ansonsten, wenn sich die Rentenversicherung nicht meldet, läuft der Krankengeldanspruch für die Dauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit weiter, maximal bis zum Leistungsende.
Gruß
Czauderna

edeh
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Beitrag von edeh » 14.03.2010, 22:05

Hallo Czauderna,

danke für die Infos. Du bist wirklich eine "Bank" in Sachen qualifizierter Infos für mich als Versicherten.

Gruss am Abend

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