AA zahlt nicht mehr, KK weigert sich zu zahlen, OP-Termin?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Lotte73
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AA zahlt nicht mehr, KK weigert sich zu zahlen, OP-Termin?

Beitrag von Lotte73 » 28.12.2009, 10:57

Hallo liebe Mitglieder, liebe fleißigen Helfer...

ich bin total verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. Vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.

Möchte euch mal kurz die Situation schildern.

Meine Mama (53) war seit 05.03.2007 Krank geschrieben auf Bandscheibe und wurde am 11.02.2009 ausgesteuert, hatte in dieser Zeit auch die ein oder andere Reha absolviert. Sie meldet sich ordnungsgemäß beim Arbeitsamt (Rentenabteilung) und bezieht seit 12.02.2009 Alg1.

Im Oktober 2009 hatte sie erneut Schmerzen an der Bandscheibe und wurde vom behandelnden Arzt vom 08.10. bis einschließlich 19.11. 2009 krank geschrieben.

Am 20.11. erlitt sie Nachmittags einen Herzinfarkt und wurde sofort ins Krankenhaus gebracht, wo eine Not-OP durchgeführt würde.
Die Liegebscheinigung vom Krankenhaus schickte ich umgehend zum Arbeitsamt.

Am 24.12.2009 erhielt meine Mutter ein Schreiben vom Arbeitsamt, wo mitgeteilt wurde, dass ihr Anspruch auf Alg1 zum 31.12.2009 erlischt und sie sich an die Krankenkasse zwecks Krankengeldzahlung wenden soll, damit sie dann auch weiterhin Krankenversichert ist.

Gesagt getan, habe ich mich mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und die so überfreundliche Dame, hat mit mitgeteilt das meine Mutter keinen Anspruch auf Krankengeld hat, da es sich hierbei um einen Hinzutritt einer Krankheit ist.

Wieso hinzutritt? Sie war doch wegen Bandscheibe nur bis 19.11. krank geschrieben und den Herzinfarkt erlitt sie am 20.11 und vor allem sind das doch in meinen Augen zwei verschiedene Krankheiten. Sie berief sich immer auf §§, die sie mir aber nicht nannte, selbst beim nachfragen nicht.

Meine Mama hat in der ganzen Zeit seit Aussteuerung kein Krankengeld bezogen, auch nicht für den Zeitraum von 10/09-11/09.

Nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt sind die der Meinung, das meine Mama einen Anspruch hat.

Meine Mama ist ab 01.01.2010 nicht mehr krankenversichert und hat am 05.01.2010 eine wichtige, dringende Herz-OP.
Habe Angst das meine Mama, auf den Kosten sitzen bleibt.

Anspruch auf Alg2 hat sich auch nicht, da sie nicht voll erwerbsfähig ist.

Ich kann von meinem geringen Einkommen meine Mama nicht unterstützen. Ich habe eine risen Angst, das meine Mama bei dem ganzen Stress auf der Strecke bleibt. Meine Mama ist noch zu jung um zu sterben.

Kann mir jemand weiterhelfen????
Ich weiß nicht mehr weiter, bin mit meinem Latein am Ende.

Bedanke mich schon im Voraus.
Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.12.2009, 14:05

Hallo,

so wie geschildert sieht es tatsächlich so aus, dass die Kasse im recht ist.
Die Herzerkrankung ist am 20.11. hinzugetreten und löst somit keinen erneuten Anspruch auf Krankengeld aus.
Das nur eine Krankmeldung bis 19.11. (war ein Donnerstag) vorliegt heisst nicht das ab dem 20.11. von einer Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden konnte

Wenn Du dir das Schreiben der Kasse zum Leistungsende (Aussteuerung) mal durchliest wirst Du auch entnehmen können wann der Anspruch dem Grunde nach wieder entstehen wird und an welche Bedingungen dies dann geknüpft ist.

Ich fürchte dass deine Mutter kein Krankengeldanspruch hat.

Gruß

Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 28.12.2009, 16:54

Hallo,

hat sich die Mutter am 20.11. bei der Arbeitsagentur wieder arbeitsfähig gemeldet?

MfG

ratte1

Lotte73
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AA zahlt nicht mehr, KK weigert sich zu zahlen, OP-Termin?

Beitrag von Lotte73 » 28.12.2009, 17:54

Hallo,

ja meine Mutter hat bereits am 19.11.2009, dass Arbeitsamt telefonisch davon in Kenntnis gesetzt, das sie ab 20.11.2009 nicht mehr krank geschrieben ist.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 28.12.2009, 19:37

vielleicht mal ein praktischer Vorschlag:

deiner Mutter ist wahrscheinlich egal, ob sie ALG I oder Krankengeld bekommt - Hauptsache, sie bekommt überhaupt Geld und sie ist versichert.

deine Mutter soll schriftlich Krankengeld von der Kasse beantragen aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit. Und die Kasse soll über diesen Antrag bitte schriftlich entscheiden. (du kannst auch bei der Kasse vorbeigehen und die bitten, dir die Ablehnung schriftlich zu geben). Die sollen bitte auch dazu schreiben, wieso sie keinen Anspruch auf Krankengeld hat.

Damit kannst du dann zum Arbeitsamt gehen - wenn du die schriftliche Ablehnung der Kasse hast, können die schlecht behaupten, dass deine Mutter einen Krankengeld-Anspruch hat.

viel Erfolg und gute Besserung für deine Mama.

Gruß Lady Butterfly

Keek
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Beitrag von Keek » 28.12.2009, 20:23

ich denke, in diesem Fall ist der punkt sehr wichtig, dass deine Mutter bereits am 19.11 die AfA telefonisch informiert hat, dass sie ab 20.11 wieder arbeitfähig sein wird.

Die neue Arbeitsunfähigkeit ab 20.11 ist somit eben kein Hinzutritt, sondern eine neue Erkrankung. Hier muss die AfA somit wieder für volle 6 wochen das ALG fortzahlen. Das tut sie anscheinend auch, die 6 wochen enden am 31.12.09

Wenn ab dem 20.11 wirklich nur noch noch Arbeitsunfähigkeit wegen des Herzens besteht und die Bandscheibengeschichte komplett abgeschlossen war zum 19.11 ,dürfte wieder erneuter anspruch auf Krankengeld ab 1.1 bestehen.
Wichtig ist hierfür aber, dass während ihrer alten Arbeitunfähigkeit, für die sie damals Krankengeld bezogen hat, zu keiner Zeit eine Herzerkrankung bestanden hat. Ansonsten wird der gesamte Zeitraum mit angerechnet und es besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Auf jedenfalls unbedingt schriftlich nochmal der Krankenkasse ausührlich den Sachverhalt schildern!!! Ggf vom arzt bestätigen lassen, dass es sich um eine neue Erkrankung handelt, dazu keine vorerkrankungen bestehen und die Arbeitsunfähigkeit wegen Bandscheibe zum 19.11 beendet war..

Wünsche viel Glück und Erfolg.. und hoffe deiner Mutter geht es bald wieder besser

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.12.2009, 20:35

Hallo,
ja, wenn es tatsächlich so war, dann handelt es sich bei der Erkrankung ab 20.11. um eine neue Erkrankung und wenn die Meldung vor dem 20.11. beim Arbeitsamt erfolgte dann hätte das Arbeitsamt am 20.11. die Zahlung von ALG wieder aufnehmen müssen, ergo gilt auch die 6 Wochen-Frist (meiner Meinung nach).
Nur, allein, mir fehlt der Glaube, eine bis dahin bestehende Erkrankung, die schon zur Aussteuerung führte ist mitten in der Woche plötzlich so geheilt, das ab einem Freitag wieder arbeitsfähigkeit besteht ???
Und dann kommt am nächsten Tag plötzlich ein Herzinfarkt dazu ??
Gut, alles im Leben ist möglich, aber der Fall erscheint mir dann doch etweas zu kontruiert.
Gruß
Czauderna

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 28.12.2009, 20:55

ich bin auch nicht sicher, ob es jetzt ein Hinzutritt ist oder eine komplett neue Erkrankung...aber ich denke, dass es in diesem Fall (mindestens für Lottes Mutter) keinen großen Unterschied macht: Krankengeld wird in der Regel in Höhe des ALG I gezahlt, wenn ich mich nicht ganz irre (habe aber mit Krankengeld lange nix zu tun gehabt).

Und die Entscheidung - ob Hinzutritt oder neue AU - muss die Kasse treffen. Notfalls nach einem MDK-Gutachten.

Wichtig ist im Moment meiner Meinung nach vor allem, dass irgendjemand Geld zahlt und dass Lottes Mutter krankenversichert ist. Daher mein Tip, von der Kasse einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung des Krankengeldes zu verlangen und damit zum Arbeitsamt zu marschieren. Ich habe nach der Schilderung den Eindruck, dass die Mutter im Moment zwischen allen Stühlen sitzt - sicherlich kein angenehmes Gefühl in einer solchen Situation

Gruß Lady Butterfly

Lotte73
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AA zahlt nicht mehr, KK weigert sich zu zahlen, OP-Termin?

Beitrag von Lotte73 » 29.12.2009, 00:09

Ich möchte mich erst einmal bei allen für die Tpps und Ratschläge bedanken. Werde alles versuchen auch in die Tat umzusetzen und werde morgen damit gleich beginnen.

Dann möchte ich noch gern zu Czauderna Kommentar Stellung beziehen, ich verbittet mir irgendwelche Vermutungen hier aufzustellen. Ich bin eigentlich keinem Rechenschaft schuldig, aber meine Mama wurde von ihrem Orthopäden bis zum 19.11.2009 krank geschrieben und an einem Spezialisten überwiesen, weil der Orthopäde nicht weitergekommen ist und dieser Spezialist, sah keine Notwendigkeit in einer weiteren Krankschreibung und so wurde meine Mutter nicht weiter krank geschrieben.

Wissen Sie, ich kann vom Glück reden, das der Freund meiner Mutter an diesem Tag mittags bei ihr vorbei geschaut hat, ansonsten hatte ich wohl in dieser Woche meine Mama beerdigen müssen. Lt. Aussage des behnadelnden Oberarzt im Klinikum, hat meine Mama an diesem tag alle Schutzengel auf ihrer Seite gehabt.

Mir geht es letzendlich darum, dass meine Mama krankenversichert ist, wer dafür aufkommt ist mir egal. Ich möchte nur das meine Mutter nicht am 05.01.2010 auf den Krankenhauskosten sitzen bleibt.

Also möchte ich sie höflich bitten mit solchen Äußerungen vorsichtig zu sein. Ich bin 36 Jahre alt und habe eine 6jährige Tochter, die bestimmt nicht ihre Oma mit 53 beerdigen lassen möchte.
Ich kann es mir finaziell nicht erlauben, ab 01.01.2010 die Medikamente meiner Mutter und die Behandlungskosten zu übernehmen.

Bin für weitere Tipps und Ratschläge dankbar.
Dann werde ich mich mal morgen wieder in den Kampf mit den Windmühlen (AA und KK) begeben. Euch allen einen angenehmen Abend.
Vielen Dank

Lotte73

Lotte73
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Beitrag von Lotte73 » 29.12.2009, 00:14

Meine Mama ist bereits soweit, die wichtige notwendige OP am 05.01.2010 abzusagen. Hat der Mensch in Deutschland überhaupt noch einen Wert?
Keiner fühlt sich zuständig, einer schiebt es auf den anderen. Wenn beide nicht zahlen, ist sie nicht krankenversichert und bekommt kein Geld.
Von was soll sie dann die freiwillige Versicherung bezahlen?
Das ist doch nicht normal.

Also vielen Dank nochmal.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.12.2009, 20:03

Hallo Lotte 73,

"Dann möchte ich noch gern zu Czauderna Kommentar Stellung beziehen, ich verbittet mir irgendwelche Vermutungen hier aufzustellen. Ich bin eigentlich keinem Rechenschaft schuldig, aber meine Mama wurde von ihrem Orthopäden bis zum 19.11.2009 krank geschrieben und an einem Spezialisten überwiesen, weil der Orthopäde nicht weitergekommen ist und dieser Spezialist, sah keine Notwendigkeit in einer weiteren Krankschreibung und so wurde meine Mutter nicht weiter krank geschrieben".

ich hatte in keinster Weise irgendwelche Vermutungen oder gar Unterstellungen mit meinem Beitrag gemeint sondern nur lediglich vermerkt dass die zeitlichen Angaben mehr als ungewöhnlich sind - ich habe auch geschrieben wenn es denn so zuträfe, dass es sich um eine neue Erkrankung handelt. Übermitteln Sie Ihrer Mutter ,unbekanntwerweise,meine Entschuldigung ,sollte ich sie damit persönlich angegangen haben.
Da Sie unter einem Pseudoym geschrieben haben und dazu auch noch nicht einmal für sich selbst sehe ich auch die Sache Ihnen gegenüber von meiner Warte nicht ganz so dramatisch - dabei meine ich nicht den Umstand dass es ihrer Mutter gesundheitlich sehr schlecht geht sondern nur den Sachverhalt., also die sozialversicherungsrechtliche Frage.

Rechenschaft sind Sie ganz bestimmt hier niemanden schuldig !!!!

Zum Sachverhalt selbst : Ich wiederhole, hier muss meine Meinung nach das Arbeitsamt ab dem 20.11. wie mit Leistung eintreten weil eben die Vorerkrankung mit dem 19.11 abgeschlossen war, die Meldung beim Arbeitsamt vor dem 20.11. erfolgte und Ihre Mutter somit der Arbeitsvermittlung also dem Arbeitsmarkt ab dem 20.11. wieder zur Verfügung stand.

Gruß
Czauderna (kein Pseudonym)

Lotte73
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Beitrag von Lotte73 » 29.12.2009, 22:42

Guten Abend,

möchte sie gern auf dem laufenden halten. Meine Hartnäckigkeit hat sich bewehrt.
Die Krankenkasse hat dem Antrag auf Krankengeld zugestimmt und ihren Bescheid auf Nichtzahlung von KG wegen angeblichen Hinzutritt zurückgezogen. Man hat den Herzinfarkt als neue erkrankung anerkannt, weil auch ein zeitlicher Abstand zwischen dem einen und dem anderen bestand.
Also ist meine Mama ab 01.01. weiter versichert und kann beruhigt ihre OP antreten.


Ich danke allen für ihre Hinweise und Ratschläge, die mir in der ein oder anderen Situation heute doch ganz schön weitergeholfen haben.

Vielen, vielen Dank nochmal. Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr. :wink:

Lotte73
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Beitrag von Lotte73 » 29.12.2009, 22:46

Entschuldigung,
das sich meine Mutter 1973 für den Namen Lotte entschieden hat, konnte mir damals keinen anderen Namen aussuchen.

Ich habe also auch kein Pseudonym oder muss man hier auch sein Familiennamen mit angeben?

Trotzdem Danke für die Hinweise.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.12.2009, 16:22

Hallo Lotte 73,

herzlichen Glückwunsch zu Entscheidung der Krankenkasse weiterhin Krankengeld zu zahlen - ich bin zwar immer noch der Meinung dass dies nicht die richtige Entscheidung war (bitte, das ist rein fachlich und keinesfalls persönlich gemeint), aber es ist für Ihre Mutter die beste Entscheidung die getroffen werden konnte.

Ich wünsche Ihnen für 2010 alles erdenklich Gute und vor allem dass es Ihrer Mutter gesundheitlich wieder sehr viel besser gehen möge.

Gruß


Czauderna (der sich auch hätte Guenter 53 nennen können - nix für ungut.)

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