auch du hast das Recht auf "Glück"!
Weil du von "Arge" schreibst: wenn ich richtig verstanden habe bist du bei der
Arbeitsagentur (AA = Alg I). Argen waren die rechtlichen Vorgänger der Job-Center
(= Alg II oder Hartz IV).
Dass du jetzt einige Monate Krankengeld nachgezahlt bekommst, könnte für die AA
wichtig sein, weil sich dadurch die Anspruchsdauer auf Alg I erhöhen kann
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/147.html Wenn das so wäre: am besten gegen
den Bewilligungsbescheid Widerspruch erheben und die längere Krankengeld-
Zahlung nachweisen.
P.S.:
@Czauderna: in diesem Thread hat mich manches überrascht.
@GKV: du hast dir hier ja schon einige

verstehe ich aber nicht. Ebenso wenig, dass "jetzt wohl jeder nachvollziehen kann,
warum es die Änderung gab und warum "bis auf weiteres" nicht mehr möglich
sein soll - im Gegenteil: das wäre Bauteil der - entschärften - gesetzlichen
Krankengeld-Falle, ohne jede Notwendigkeit wie deine übrige Argumentation
zeigt.
Schönen Gruß
Anton Butz