AF durch ReHa aber AU

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Moderator: Czauderna

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holgerkoeln
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AF durch ReHa aber AU

Beitrag von holgerkoeln » 29.10.2018, 14:53

Hallo Gemeinde,
Wenn ich am 1.11 (Feiertag) AF aus einer Reha entlassen werde und mein Facharzt und ich sind der Meinung dass ich auch bin wann muss ich mir dann spätens die AU besorgen? An dem Feiertag was schlecht geht oder am am ersten Werktag danach? Zur Anmerkung es besteht aktuell eine AU vom Facharzt bis zum 27.11. . Alice würde diese durch die AF Entlassung wohl aufgehoben.
Vielen Dank!
Liebe Grüsse
Holger

broemmel
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Beitrag von broemmel » 29.10.2018, 16:00


holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 29.10.2018, 16:47

Hallo broemmel,
ich sehe da nicht die Antwort in meiner Frage wann die AU vom Facharzt zu erfolgen hat wenn der Enttlassungstag mit AF an einem Feiertag erfolgt, wenn man die Lückenlosigkeit sicher stellen will.
Wenn es so einfach ist, wäre es doch einfacher eine kurte klare Antwort zugeben absrstt Rätsel zu spielen... Z.B. Am Feiertag oder am ersten Werktag nach Entladung.
Liebe Grüße
Holger

broemmel
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Beitrag von broemmel » 29.10.2018, 18:34

Wie willst Du einen Arzt am Feiertag finden?
Dafür gab es bereits eine Gesetzesänderung.

Falls Du wirklich AU bist musst Du am 02.11.das. feststellen lassen

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 29.10.2018, 19:45

OK vielen Dank,
Man liest halt immer nur das bei AF Entlassung das Feststelldatum der AU beim FA am Entlassungstag sein muss und man tunlichst am Entlassungstag noch zum FA sich au schreiben soll wenn man auf entlassen wird.
Ich gehe Mal davon aus das du furdeiner Sache sicher bist. Aber der FA muss zum 1.11. rückwirkend auf schreiben, oder?
Vielen lieben Dank!
Liebe Grüsse
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.10.2018, 19:53

holgerkoeln hat geschrieben:OK vielen Dank,
Man liest halt immer nur das bei AF Entlassung das Feststelldatum der AU beim FA am Entlassungstag sein muss und man tunlichst am Entlassungstag noch zum FA sich au schreiben soll wenn man auf entlassen wird.
Ich gehe Mal davon aus das du furdeiner Sache sicher bist. Aber der FA muss zum 1.11. rückwirkend auf schreiben, oder?
Vielen lieben Dank!
Liebe Grüsse
Holger
Es muss vor allen Dingen die Meldung als Folgemeldung deklarieren.
Gruss
Czauderna

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 29.10.2018, 23:18

Aber am Folgetag rückwirkend dann reicht?
Liebe Grüße
Holger

broemmel
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Beitrag von broemmel » 30.10.2018, 14:15

Was ist das nur für ein rumgeiere mit der AU oder nicht AU.
Dann die Frage, ob alle Erkrankungen in der Reha angegeben werden müssen oder nicht...

Es kommt der Eindruck auf, dass es nicht um die Genesung geht sondern um andere Dinge.

Auf jeden Fall sollte sich der Threadersteller kurzfristig auf einen Termin beim MDK einrichten.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 30.10.2018, 15:46

broemmel hat geschrieben:Was ist das nur für ein rumgeiere mit der AU oder nicht AU.
Dann die Frage, ob alle Erkrankungen in der Reha angegeben werden müssen oder nicht...

Es kommt der Eindruck auf, dass es nicht um die Genesung geht sondern um andere Dinge.

Auf jeden Fall sollte sich der Threadersteller kurzfristig auf einen Termin beim MDK einrichten.
Ich frage mich zusätzlich, ob der Arzt überhaupt von der Reha weiß. Und wie Holger plötzlich an einen Termin bei ihm kommt, wenn vorher mit der Begründung "kein Termin frei" eine Krankmeldung über die Reha hinaus bis zum 27.11. erstellt wurde. Und natürlich, ob ein Arzt, der eine AU mal locker entgegen den AU-Richtlinien für fast 2 Monate ausstellt, überhaupt die Beurteilungskriterien für Arbeitslose richtig anwendet. Es bliebt spannend... bleiben Sie dran!

Ich rate dir, dich trotzdem bei der Arbeitsagentur zu melden, denn ich befürchte, dass die Kasse die Arbeitsunfähigkeit nicht anerkennen wird. Vor allen Dingen dann nicht, wenn der krankschreibende Arzt keine zusätzliche Begründung, wie laut Arbeitsunfähigkeitrichtlinien gefordert, angibt. Immer vor dem Hintergrund, dass der Reha-Entlassungbericht einem Gutachten entspricht, das für alle Sozialversicherungsträger gilt. Da bin ich wirklich gespannt, wie ein Arzt, der dich alle 2 Monate mal sieht, das aushebeln will.

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 31.10.2018, 10:54

Hallo,
Ich finde es schon traurig wie hier mit einem rum diskutiert wird, der sich nur seiner Sache absolut sicher gehen will damit ihm keine Fehler in den Lückenlosigkeit nachgewiesen wird.
Und ja ein Termin beim Psychiater ist am 27.11 und nach telefonischer Absprache gestern ist ja auch bereit mich am Freitag den 2. 11 kurz zu sehen um die AU zu aktualisieren! Kann man nun glauben oder sein lassen.
Zudem ist die ganze Diskussion hinfällig da ich jetzt schriftlich habe aus der Reha AU entlassen zu werden.
Zur Info für alle anderen. Nach einem längeren Gespräch mit der unabhängigen Patientenberatung muss bei arbeitsfähiger Entlassung noch am selben Tag die AU vom Facharzt wieder bestätigt werden wenn man die Lückenlosigkeit nachweisen will. Auch am Feiertag! Info von gestern Abend.
Und noch mal. ich fand es nicht gerade motivierend dass ich mich ja angegriffen fühle nur weil man sich Sorgen macht das in einer orthopädischen Reha die psychiatrische Facharzt Arbeitsunfähigkeit nicht richtig erkannt wird. Zudem ReHas die Auflage haben arbeitsfähig zu entlassen insbesondere bei Arbeitslosen... sogar soweit gehend dass die ReHas bestimmte Einsoruchsquoten haben müssen bei der Entlassung, da sie sonst zu gut entlassen würden. Diesen Eindruck habe ich hier auch ganz besonders bekommen! Nur durch die Hilfe einer Psychologin bin ich hier arbeitsunfähig entlassen. Sonst wäre ich arbeitsfähig entlassen unter orthopädischen Gesichtspunkten und das wäre ein gefundenes Fressen für die Krankenkasse gewesen. Das hat nichts mit Taktieren aus anderen Gründen zu tun, sondern nur Sorge das eine Krankheit im falschen Bereich nicht beachtet wird und deswegen arbeitsfähig entlassen wird!
Ich wünsche allen trotzdem einen schönen Feiertag!
Liebe Grüße
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.10.2018, 11:38

Hallo,
Na, dann ist doch alles klar. Allerdings ist die Auskunft der unabhängigen Patienberatung in meinen Augen nicht nur falsch sondern auch unlogisch. wie willst du z.B. am 1.11. von einem Arzt eine AU-Bescheinigung bekommen wenn keiner da ist wegen Feiertag - hat dir das die Patienberatung auch erklärt ?
Gruß
Czauderna

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 31.10.2018, 12:14

Hallo,
durch Ambulanz oder KV Bereitschaftsarzt....
Die Begründung war das der ursprünglichen AU eine neue Situation eingetreten ist die vorher nicht abzusehen war und dadurch die KK einen Strick drehen könnte das der ursprüngliche Grund nicht mehr gegeben sein kann.
War für mich auch schwer nachvollziehbar aber ich vertraute denen. Allerdings sagten sie auch zur Sicherheit die KK könnte es so auslegen...
im Übrigen bin ich aus der orthopädischen Reha entlassen worden aufgrund von psychologischer Beurteilung. Dahingehend war eure Emphlung gut die Psychosomatik mit beurteilen zu lassen und auf die zu bestehen, dafür danke ich euch!
Liebe Grüsse
Holger

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.10.2018, 13:37

Hallo,
das hat jetzt nix mit dir direkt zu tun, aber bei solchen Aussagen einer Patientenberatung sträubt sich mir das Gefieder. Da muss man sich nicht wundern, dass die Ambulanzen und Notfalleinrichtungen überlaufen sind mit solchen Kinkerlitzchen, zumal es dafür überhaupt keine Begründung gibt - der nächste Werktag genügt vollkommen - wie gesagt, du bist hier nicht persönlich gemeint aber deine Fallkonstellation. Was meinen die anderen Experten zu einer solchen Aussage - gerne auch in einem neuen Thread.
Gruzss
Czauderna

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 31.10.2018, 13:42

holgerkoeln hat geschrieben:Hallo,
durch Ambulanz oder KV Bereitschaftsarzt....
Die Begründung war das der ursprünglichen AU eine neue Situation eingetreten ist die vorher nicht abzusehen war und dadurch die KK einen Strick drehen könnte das der ursprüngliche Grund nicht mehr gegeben sein kann.
War für mich auch schwer nachvollziehbar aber ich vertraute denen. Allerdings sagten sie auch zur Sicherheit die KK könnte es so auslegen...
im Übrigen bin ich aus der orthopädischen Reha entlassen worden aufgrund von psychologischer Beurteilung. Dahingehend war eure Emphlung gut die Psychosomatik mit beurteilen zu lassen und auf die zu bestehen, dafür danke ich euch!
Liebe Grüsse
Holger
Das ist ja schön, dass du jemanden gefunden hast, dem du vertraust. Das was die Fachleute hier geschrieben haben, scheinst du ja nicht akzeptieren zu können. Schade um die Zeit.

Die Aussage der Patientenberatung wäre für mich nur dann logisch, wenn nach der Entlassung ein neuer Sachverhalt eintreten würde und eine Erstbescheinigung ausgestellt würde. Dann muss es der 01.11. sein. Ich vermute, die Beratung ging in diese Richtung.

holgerkoeln
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Beitrag von holgerkoeln » 31.10.2018, 14:23

Hallo Czauderna,
Vielen lieben Dank für deine sachliche Antwort!
Leider muss ich dir schon sagen daß ich mich hier manchmal persönlich angegriffen fühlte, nicht unbedingt von Dir. Aber ich habe eine Problem ratselratenden Antwirtrn da man vielleicht alles um biegen und brechen ohne Fehler machen zu wollen damit man nicht angreifbar ist wozu ich momentan wenig Kraft habe...
So gesehen war vielleicht die klare Ansage ohne warum machst du das oder die Aussage hast du das nicht bereits gefragt oder das würde schon beantwortet bzw. war das nicht deine Wunschantwort wesentlich einfacher für mich zu verstehen als Rätsel raten. Und wie gesagt, nein manche Sachen sind bei mir nicht angekommen, sonst hätte ich dich nicht gefragt. Vielleicht sind viele Sachen für euch alltäglich und somit Antworten selbsterklärend.... für mich aber nicht. Das mag auch an mir gelegen haben aber kurze klare Antworten (auch wenn sie aus Unsicherheit doppelt anhörten) sind für mich einfacher und bei der Patientenberatung kam kein unterschwellige Ton heraus daß ich vielleicht andere Interessen habe...
Nochmals, ich hatte grosse Sorgen die in meinen Augen und des FA berechtigte AU aberkannt zu bekommen und gegen den MDK/KK mit viel Kraft arbeiten zu müssen...
Euch allen noch einen schönen Feiertag...
Liebe Grüsse
Holger

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