ALG nach Aussteuerung?

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Moderator: Czauderna

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elisabeth99
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ALG nach Aussteuerung?

Beitrag von elisabeth99 » 14.12.2020, 16:58

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Zum 1. Februar läuft mein Krankengeld aus und ich kann auf meine ursprünglichen Arbeit noch nicht wieder zurück. Vermutlich wird meine Krankheit noch einige Monate andauern. Ein Arbeitsverhältnis habe ich noch. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ich habe vorher 15 Jahre durchgehend gearbeitet und eingezahlt). Was muß ich genau tun um diese Zeit zu überbrücken? Laut mehreren Sozialverbänden steht mir ALG I zu, weil ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Ist das richtig? Aber muss man da nicht wahnsinnig aufpassen was man der Agentur sagt? Kann ich nach 3-4 Monaten einfach so wieder den alten Job dann aufnehmen?

Czauderna
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Re: ALG nach Aussteuerung?

Beitrag von Czauderna » 14.12.2020, 18:03

Hallo und willkommen im Forum,
ja, du hast Anspruch auf ALG-1 und solltest dich deshalb sofort, unter Vorlage der Kassenmitteilung über das Ende des Krankengeldanspruchs, beim Arbeitsamt melden - entweder persönlich, und wenn das momentan nicht geht, dann eben per Telefon oder per E-Mail.
Natürlich solltest du dem Arbeitsamt auch mitteilen, dass du in einem (ungekündigten) Arbeitsverhältnis stehst und gedenkst diese Tätigkeit auch wieder aufzunehmen.
Gruss
Czauderna

elisabeth99
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Re: ALG nach Aussteuerung?

Beitrag von elisabeth99 » 15.12.2020, 09:53

Muß ich da ansonsten etwas beachten? Lese immer von "im Rahmen meiner Möglichkeiten". Und dass es oft abgelehnt wird. Die werden ja nicht unbedingt erfreut sein zu zahlen. Und kann ich dann nach 3-4 Monaten einfach so in den Job zurück? Bin ich weiter krankenversichert?

Czauderna
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Re: ALG nach Aussteuerung?

Beitrag von Czauderna » 15.12.2020, 11:12

elisabeth99 hat geschrieben:
15.12.2020, 09:53
Muß ich da ansonsten etwas beachten? Lese immer von "im Rahmen meiner Möglichkeiten". Und dass es oft abgelehnt wird. Die werden ja nicht unbedingt erfreut sein zu zahlen. Und kann ich dann nach 3-4 Monaten einfach so in den Job zurück? Bin ich weiter krankenversichert?
Hallo,
zur Leistungsgewährung selbst kann ich leider nichts sagen, da müsste ein ALG-Fachmann ran - vielleicht kann aber einer unserer anderen Experten/innen da etwas mehr dazu schreiben.
Auch, ob du in 3-4 Monaten (wie kannst du das eigentlich schon jetzt wissen?) wieder in deinen Job kannst, das kann dir am besten dein Arbeitgeber sagen, nicht die Krankenkasse.
Solange du ALG-1 beziehst, bist du auch in der Krankenversicherung pflichtversichert und das Arbeitsamt zahlt deine Beiträge.
Gruss
Czauderna

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