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von vlac » 05.10.2015, 03:09
Hallo,
zunächst einmal: mein zutiefst empfundenes Beileid.
Und: Ich an Deiner Stelle würde mich gegen die Kündigung, so sie denn kommt, zur Wehr setzen, denn so geht es nicht: Es täte ihm leid, die Aushilfe kündigen zu müssen, ist sicherlich kein Grund, um zu kündigen. Wenn die Kündigung denn kommt, aber dazu komme ich im letzten Absatz.
Es ist aber auch so, dass dieser Arbeitgeber gerade aus diesem Grunde sehr, sehr genau hinschauen wird, was da genau los ist, wenn die erkrankte Arbeitnehmerin kurz nach dem Ablauf der Lohnfortzahlung bei der Arbeit erscheint, und dann schon wieder krank wird, und erneut Lohnfortzahlung begehrt.
Denn um die Ausführungen von Herrn Czauderna etwa auszubauen: Die neue Diagnose darf nicht nur mit der alten nichts zu tun haben. Die Arbeitsunfähigkeit in der alten Diagnose muss auch beendet sein, was bedeutet, dass Du, wäre die zweite Diagnose nicht hinzu gekommen, in der Lage sein müsstest, Deine Arbeit zu verrichten.
Arbeitsunfähigkeit ist letzten Endes nichts, was man mit einem vom Arzt unterschriebenen Zettel ein und ausschaltet; man kann auch ohne die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeitsfähig oder arbeitsunfähig sein.
Du kannst also nicht zwischen beiden Diagnosen hin und her wechseln, um Dir die maximal möglichen Vorteile zu verschaffen. Du musst wirklich arbeitsfähig gewesen sein, und dann erneut krank geworden sein.
Das ist in Deinem Fall schon deshalb nicht der Fall, weil sich die erneute Erkrankung während der alten Krankschreibung ereignet hat, und Du schreibst ja selbst, dass der Urologe Dich für arbeitsunfähig hält.
Der Arbeitgeber muss die Krankschreibung nicht ohne Weiteres akzeptieren, und im besten Fall bist Du dann im Krankengeld. Es kann aber auch passieren, nämlich dann, wenn Du dem Arbeitgeber vortäuschst, dass die neue Erkrankung plötzlich entsteht, oder verschweigst, dass sie schon während der alten Krankschreibung bestand, dass Dir ein versuchter Betrug vorgeworfen wird, denn das Konstrukt, dass Du Dir zurecht gelegt hast, dient dazu, Dir zum Nachteil Deines Arbeitgebers Vorteile zu verschaffen, die Dir nicht zustehen.
Du musst also, falls Du Dich dazu entscheidest, so vorzugehen, alle Tatsachen wahrheitsgemäß erklären, wenn Du danach gefragt wirst. Dann kann der Chef entscheiden, ob er Dir den Lohn fortzahlt, oder Dich an die Krankenkasse verweist.
Solltest Du das nicht tun, und der Chef von sich aus die Dinge erfahren, kann er Dich sogar fristlos kündigen. In diesem Fall hat das auch Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld I.
Und selbst wenn das alles so gut geht: Noch bist Du nicht gekündigt, und Du solltest Dir die Frage stellen, ob Du wirklich gekündigt werden wirst, und ob Du gekündigt werden willst. Denn es kann auch durchaus passieren, dass der Chef feststellt, dass es ihm an einem Kündigungsgrund fehlt, und die Kündigung gar nicht kommt, zumal Du ja auch demnächst im Krankengeld bist. Warum sollte er Dich also jetzt kündigen? Du kostest die Firma ja demnächst nichts mehr...