Guten Tag zusammen,
ich hoffe, es geht euch gut.
Nach meiner Kündigung Ende Oktober seitens des Arbeitgebers war ich insgesamt 6 Wochen krankgeschrieben. Dabei gab es eine kleine Lücke an einem Samstag und Sonntag aufgrund der Wochenendschließung der Arztpraxis. Die ersten 3 Krankheitstage hatten eine andere Diagnose als die folgenden Tage, aber beide Diagnosen sind eng miteinander verknüpft, und eine ganzheitliche Therapie ist erforderlich.
Ich habe von meiner Krankenkasse das Formular für das Krankengeld angefordert. Im Formular wurde jedoch nicht der eigentliche Krankheitstag der ersten Diagnose, sondern der Tag der zweiten Diagnose angesetzt. Dadurch käme ich nicht auf genau 42 Krankheitstage bis zu meiner Kündigung, sondern auf 39, und ich hätte wahrscheinlich kein Anrecht auf Krankengeld. Das Formular habe ich mit dem Hinweis ausgefüllt, dass der Krankheitsbeginn ab dem Tag der ersten Diagnose zählt und dass ich auf Wunsch zusätzliche ärztliche Unterlagen nachreichen kann, um zu zeigen, dass die beiden Diagnosen eng miteinander verknüpft sind und eine ganzheitliche Therapie erforderlich ist.
Nach einigen Wochen habe ich einen Brief von der Krankenkasse erhalten, der besagt, dass die Bearbeitung sich verzögert, weil mein ehemaliger Arbeitgeber Probleme mit der Übermittlung der elektronischen Meldung und den notwendigen Angaben zur Berechnung des Krankengeldes hat. Diese Informationen sollen in den nächsten Tagen per Post versendet werden.
Da die Zeit zum Monatsende knapp wird, habe ich bei der Hotline der Krankenkasse angerufen, um zu erfahren, ob mein Krankengeldantrag bewilligt wird, wenn mein Arbeitgeber die elektronische Meldung einreicht. Da die Hotline jedoch keine Sachbearbeiter sind, konnte ich nichts Näheres dazu erfahren.
Ich hege die Hoffnung, dass, wenn die Krankenkasse bereits die elektronische Meldung vom Arbeitgeber verlangt, die Krankheitstage ausreichen könnten. Andernfalls hätten sie mir vermutlich bereits mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Oder sammeln sie zunächst alle Unterlagen, um dann zu entscheiden und zu prüfen?
Aufgrund der Unsicherheit überlege ich, rechtzeitig Bürgergeld zu beantragen, falls mein Krankengeldantrag abgelehnt wird (Anrecht auf Arbeitslosengeld habe ich nicht, weil es eine vom Jobcenter geförderte Arbeitsstelle war. 4,5 Jahre mit unbefristetem Vertrag dort gearbeitet).
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung und Hilfe.
Beste Grüße
Anfrage zum Krankengeldanspruch
Moderator: Czauderna
Re: Anfrage zum Krankengeldanspruch
Hallo und willkommen im Forum,
"....Ich habe von meiner Krankenkasse das Formular für das Krankengeld angefordert. Im Formular wurde jedoch nicht der eigentliche Krankheitstag der ersten Diagnose, sondern der Tag der zweiten Diagnose angesetzt. Dadurch käme ich nicht auf genau 42 Krankheitstage bis zu meiner Kündigung, sondern auf 39, und ich hätte wahrscheinlich kein Anrecht auf Krankengeld"
Wenn der Arbeitgeber ab der ersten Erkrankung Entgeltfortzahlung geleistet hat, und das Ende der Entgeltfortzahlung zufällig auf das Ende der Beschäftigung fällt, dann zahlt die Krankenkasse ab dem Folgetag Krankengeld. Laufen die 42 Tage der Entgeltfortzahlung vor dem Ende der Beschäftigung ab, dann zahlt die Krankenkasse ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Ich verstehe nicht, warum du ein Problem damit hast.
Wenn du mal die konkreten Zeiten der Meldungen hast, kann ich dir konkreter sagen, wie sich das verhält.
1. Daten von - bis der ersten Meldung (Diagnosen weglassen) und wann wurde die Meldung ausgestellt.
2. Daten der zweiten Meldung und wann wurde die ausgestellt
3. Wann endete das Beschäftigungsverhältnis
Gruss
Czauderna
"....Ich habe von meiner Krankenkasse das Formular für das Krankengeld angefordert. Im Formular wurde jedoch nicht der eigentliche Krankheitstag der ersten Diagnose, sondern der Tag der zweiten Diagnose angesetzt. Dadurch käme ich nicht auf genau 42 Krankheitstage bis zu meiner Kündigung, sondern auf 39, und ich hätte wahrscheinlich kein Anrecht auf Krankengeld"
Wenn der Arbeitgeber ab der ersten Erkrankung Entgeltfortzahlung geleistet hat, und das Ende der Entgeltfortzahlung zufällig auf das Ende der Beschäftigung fällt, dann zahlt die Krankenkasse ab dem Folgetag Krankengeld. Laufen die 42 Tage der Entgeltfortzahlung vor dem Ende der Beschäftigung ab, dann zahlt die Krankenkasse ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Ich verstehe nicht, warum du ein Problem damit hast.
Wenn du mal die konkreten Zeiten der Meldungen hast, kann ich dir konkreter sagen, wie sich das verhält.
1. Daten von - bis der ersten Meldung (Diagnosen weglassen) und wann wurde die Meldung ausgestellt.
2. Daten der zweiten Meldung und wann wurde die ausgestellt
3. Wann endete das Beschäftigungsverhältnis
Gruss
Czauderna
Re: Anfrage zum Krankengeldanspruch
Hallo Czauderna,
-Erste Krankschreibung mit 1. Diagnose am Mittwoch dem 20.09.2023 bis Freitag 22.09.2023
-23. und 24.09.2023 war Wochenende somit Arztpraxis zu und ich arbeite eh nur Wochentags.
-Ab Montag dem 25.09.2023 weitere (lückenlose) Krankmeldungen mit 2. Diagnose bis vorerst 28.11.2023
Kündigung vom Arbeitgeber zum 31.10.2023. Der Arbeitgeber hat seit meiner ersten Erkrankung (20.09.2023) bis zu meiner Kündigung (31.10.2023) Entgeltfortzahlung für 42 Krankheitstage geleistet.
Meine Sorge ist, dass im Krankengeld-Formular, welches mir zum ausfüllen zugesendet wurde aber steht "Antrag auf Krankengeld für die Arbeitsunfähigkeit ab 25.09.2023".
Grüße
-Erste Krankschreibung mit 1. Diagnose am Mittwoch dem 20.09.2023 bis Freitag 22.09.2023
-23. und 24.09.2023 war Wochenende somit Arztpraxis zu und ich arbeite eh nur Wochentags.
-Ab Montag dem 25.09.2023 weitere (lückenlose) Krankmeldungen mit 2. Diagnose bis vorerst 28.11.2023
Kündigung vom Arbeitgeber zum 31.10.2023. Der Arbeitgeber hat seit meiner ersten Erkrankung (20.09.2023) bis zu meiner Kündigung (31.10.2023) Entgeltfortzahlung für 42 Krankheitstage geleistet.
Meine Sorge ist, dass im Krankengeld-Formular, welches mir zum ausfüllen zugesendet wurde aber steht "Antrag auf Krankengeld für die Arbeitsunfähigkeit ab 25.09.2023".
Grüße
Re: Anfrage zum Krankengeldanspruch
Hallo,
Meine Sorge ist, dass im Krankengeld-Formular, welches mir zum ausfüllen zugesendet wurde aber steht "Antrag auf Krankengeld für die Arbeitsunfähigkeit ab 25.09.2023".
Da musst du keine Sorgen haben - du bekommst Krankengeld ab dem 01.11, auch wenn auf dem Formular statt dem 20.09. nur der 25.09. steht.
Die Meldung vom 25.09 ist eine Folgemeldung, zwar mit anderer Diagnose aber trotzdem eine Folgemeldung.
Selbst wenn es keine Folgemeldung, sondern eine Erstmeldung wäre, auch das würde nichts daran ändern, dass du ab dem 1.11. Krankengeld bekommen musst, da der Arbeitgeber so oder so bis zum 31.10. zahlen musste.
Du kannst auch das Datum auf dem Formular von der Kasse selbst ändern, wenn du das für notwendig hältst.
Gruss
Czauderna
Meine Sorge ist, dass im Krankengeld-Formular, welches mir zum ausfüllen zugesendet wurde aber steht "Antrag auf Krankengeld für die Arbeitsunfähigkeit ab 25.09.2023".
Da musst du keine Sorgen haben - du bekommst Krankengeld ab dem 01.11, auch wenn auf dem Formular statt dem 20.09. nur der 25.09. steht.
Die Meldung vom 25.09 ist eine Folgemeldung, zwar mit anderer Diagnose aber trotzdem eine Folgemeldung.
Selbst wenn es keine Folgemeldung, sondern eine Erstmeldung wäre, auch das würde nichts daran ändern, dass du ab dem 1.11. Krankengeld bekommen musst, da der Arbeitgeber so oder so bis zum 31.10. zahlen musste.
Du kannst auch das Datum auf dem Formular von der Kasse selbst ändern, wenn du das für notwendig hältst.
Gruss
Czauderna
Re: Anfrage zum Krankengeldanspruch
Hi Czauderna,
Ok. Danke dir.
Die zweite Krankmeldung war keine Folgemeldung sondern wiederum eine Erstmeldung.
Aber glaub ich sollte mir wie du geschrieben hast da nicht so viele Gedanken machen und einfach abwarten.
Anstatt das Datum vom Formular zu ändern hatte ich eine Zusatzseite beigelegt mit einer Klarstellung bezüglich meiner Krankheitsdiagnose, Krankheitsbeginn und Krankengeldanspruch mit einer chronologische Darstellung der Diagnoseentwicklung und alle Krankmeldungen mit reingetan.
Ich warte einfach ab und informiere euch was sich ergeben wird.
Bin jetzt beruhigt .
Grüße
Ok. Danke dir.
Die zweite Krankmeldung war keine Folgemeldung sondern wiederum eine Erstmeldung.
Aber glaub ich sollte mir wie du geschrieben hast da nicht so viele Gedanken machen und einfach abwarten.
Anstatt das Datum vom Formular zu ändern hatte ich eine Zusatzseite beigelegt mit einer Klarstellung bezüglich meiner Krankheitsdiagnose, Krankheitsbeginn und Krankengeldanspruch mit einer chronologische Darstellung der Diagnoseentwicklung und alle Krankmeldungen mit reingetan.
Ich warte einfach ab und informiere euch was sich ergeben wird.
Bin jetzt beruhigt .
Grüße