Anrechnung Leistungsprämien/Bonus auf Krankengeld?

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Moderator: Czauderna

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grit_Berlin
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Anrechnung Leistungsprämien/Bonus auf Krankengeld?

Beitrag von grit_Berlin » 05.11.2021, 11:15

Liebe Forumsteilnehmer:innen,

Ich hatte von Anfang September bis Mitte eine Reha-Maßnahmen, finanziert von der Dt. Rentenversicherung. In dem Zeitraum plus Folgewoche nach der Reha habe ich noch Lohnfortzahlung bekommen vom Arbeitgeber (6 Wochen). Leider wurde ich arbeitsunfähig entlassen und soll rückwirkend ab 21.10. Krankengeld bekommen. Ab dem 15.11.2021 bis 14.1. 2022 ist eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell geplant. Die Krankenkasse signalisierte dafür Bereitschaft die Wiedereingliederung mit Krankengeld abzudecken. Mein Arbeitgeber hatte mir vor der Krankheit eine freiwillige Leistungsprämie angekündigt (wenn es dabei bleibt). Dazu kommt eine vertraglich zugesicherte Prämie. Und es gibt für alle Mitarbeitenden einen Jahresendbonus und Weihnachtsgeld. Meine Krankenkasse meint nun, diese Einmalzahlungen würden mit dem Krankengeld ggf. verrechnet. Dass ich auf diese Zahlungen Sozialbeiträge (KV, AV, RV etc.) zahle, ist mir klar - logisch. Aber kann die Krankenkasse tatsächlich meine Prämien komplett "einkassieren", weil sie es als Arbeitsengelt einschätzt? Ich habe mir diese Prämien ja VOR der Krankheit erarbeitet - insbesondere die relativ hohe Leistungsprämie für ein Projekt. Wäre toll, wenn jemand helfen kann. Es geht da doch um ganz schön Geld. Zur Not müsste ich meinen Arbeitgeber bitten die Prämien nach der Wiedereingliederung auszuzahlen. Aber ist auch irgendwie unangenehm und er MUSS das ja nicht machen...

Dankeschön für die "Schwarm-Intelligenz" :) und einen schönen Freitag

LG grit

Czauderna
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Re: Anrechnung Leistungsprämien/Bonus auf Krankengeld?

Beitrag von Czauderna » 05.11.2021, 12:19

Hallo und willkommen im Forum
ich gehe davon aus, dass die "Prämie" eine Einmalzahlung darstellt und somit beitragspflichtig ist, d.h. der Arbeitgeber muss dafür Beitragsanteile des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einbehalten, allerdings kann eine Verrechnung mit einer laufenden Krankengeldzahlung nicht erfolgen.
Anders wäre es in diesem Falle nur, wenn der Arbeitgeber während der Wiedereingliederungsmaßnahme Arbeitsentgelt zahlen würden, dann würde das Krankengeld entsprechend gekürzt werden, meine ich.
Gruss
Czauderna

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