Arbeitsplatzbeschreibung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

franzpeter
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Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 31.12.2019, 19:02

Hallo,

ich habe ein Schreiben meiner GKV vorliegen. Es geht um eine Arbeitsplatzbeschreibung, die ich der GKV zusenden soll,
welche jedoch vom Arbeitgeber unterzeichnet werden muss, daher hatte ich die GKV gebeten sich direkt an den AG zu
wenden und selbst nichts veranlasst.

Guten Tag Herr xxx,

wir hatten Sie mehrfach gebeten sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und uns die ausgefüllte
Arbeitsplatzbeschreibung zurückzusenden. Leider liegt uns die Arbeitsplatzbeschreibung bis heute nicht vor.

Senden Sie uns diese bis zum xxx zurück, andernfalls sind wir gesetzlich dazu verpflichtet die Krankengeldzahlung
einzustellen.

Grüße

yyyyy

Hier meine Fragen dazu:

Was will die GKV mit der Arbeitsplatzbeschreibung anfangen ?
Weshalb muss ich für die GKV meinen AG kontaktieren während ich Krank bin ?
Weshalb kontaktiert die GKV den AG nicht selbst, er muss ja auch unterzeichnen ?
Aus welcher gesetzlichen Grundlage ergibt sich ein Streichen des KrG, wenn ICH die
Arbeitsbescheinigung nicht fristgerecht zurücksende (abgesehen davon habe ich keine Kontrolle darüber, wann der AG das ausfüllt) ?

Viele Dank für Eure Rückmeldungen.

D-S-E
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von D-S-E » 01.01.2020, 13:45

franzpeter hat geschrieben:
31.12.2019, 19:02
Was will die GKV mit der Arbeitsplatzbeschreibung anfangen ?
Die Krankenkasse will prüfen, welche Anforderungen dein Arbeitsplatz stellt und inwiefern das mit den Einschränkungen, die du aufgrund deiner Krankheit hast, zusammenpasst.
Weshalb muss ich für die GKV meinen AG kontaktieren während ich Krank bin ?
Das musst du nicht.
Weshalb kontaktiert die GKV den AG nicht selbst, er muss ja auch unterzeichnen ?
Das würde tatsächlich Sinn machen.
Aus welcher gesetzlichen Grundlage ergibt sich ein Streichen des KrG, wenn ICH die
Arbeitsbescheinigung nicht fristgerecht zurücksende (abgesehen davon habe ich keine Kontrolle darüber, wann der AG das ausfüllt) ?
Dafür gibt es keine Grundlage.

Viele Dank für Eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
D-S-E

GerneKrankenVersichert
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.01.2020, 15:57

franzpeter hat geschrieben:
31.12.2019, 19:02
Was will die GKV mit der Arbeitsplatzbeschreibung anfangen ?
Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeit beurteilt werden soll. Denn die Frage, ob jemand arbeitsunfähig ist, bemisst sich immer an der konkreten Arbeitsplatzsituation.
franzpeter hat geschrieben:
31.12.2019, 19:02
Weshalb muss ich für die GKV meinen AG kontaktieren während ich Krank bin ?
Aufgrund er Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff SGB I
franzpeter hat geschrieben:
31.12.2019, 19:02
Weshalb kontaktiert die GKV den AG nicht selbst, er muss ja auch unterzeichnen ?
Selbst wenn die Kasse den Arbeitgeber kontaktiert, ist dieser nicht verpflichtiet, die Auskunft zu erteilen - Stichwort Datenschutz. Alternativ kannst du zustimmen, dass die Kasse die Informationen direkt beim Arbeitgeber einholen kann bzw. der Arbeitgeber sie direkt der Kasse melden darf. Einfach nichts machen ist allerdings keine Lösung.
franzpeter hat geschrieben:
31.12.2019, 19:02
Aus welcher gesetzlichen Grundlage ergibt sich ein Streichen des KrG, wenn ICH die
Arbeitsbescheinigung nicht fristgerecht zurücksende (abgesehen davon habe ich keine Kontrolle darüber, wann der AG das ausfüllt) ?
§§ 60 ff SGB I

Aufgrund deiner vielen Vorpostings und der Tatsache, dass diese Arbeitsplatzbeschreibung nur mit Stempel vom Arbeitgeber akzeptiert wird, gehe ich davon aus, dass die Kasse von dem ganzen Taktieren der Vergangenheit genug hat.

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 02.01.2020, 20:53

Danke erstmal für die bisherigen Infos.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 15:57
Einfach nichts machen ist allerdings keine Lösung.
Ich hatte ja geschrieben, dass die GKV sich direkt an den AG wenden soll (siehe oben).
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 15:57

§§ 60 ff SGB I
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,

...

Das deckt sich doch mit meinem Vorgehen, indem ich geschrieben habe, dass die GKV sich direkt an den AG wenden soll.


Mit Rechtsgrundlage meinte ich eigentlich eine die besagt, dass ich verpflichtet bin für die Kasse den AG zu kontaktieren, so
wie es von mir verlangt wird. Auch die angedrohte Rechtsfolge müsste dann ja dort stehen, nämlich dass der Versicherte kein
KrG mehr bekommt, wenn der AG die Infos z.B. nicht (rechtzeitig) liefert. Solche Fälle gab es schon im Forum, siehe Kein Krankengeld-AG übersendet keine Bescheinigung. Der Kranke bekommt das KrG gestrichen, weil ein Dritter nicht agiert, was außerhalb der
Kontrolle des Kranken liegt ?

GerneKrankenVersichert
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.01.2020, 21:14

franzpeter hat geschrieben:
02.01.2020, 20:53
Danke erstmal für die bisherigen Infos.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 15:57
Einfach nichts machen ist allerdings keine Lösung.
Ich hatte ja geschrieben, dass die GKV sich direkt an den AG wenden soll (siehe oben).
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 15:57

§§ 60 ff SGB I
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,

...

Das deckt sich doch mit meinem Vorgehen, indem ich geschrieben habe, dass die GKV sich direkt an den AG wenden soll.


Mit Rechtsgrundlage meinte ich eigentlich eine die besagt, dass ich verpflichtet bin für die Kasse den AG zu kontaktieren, so
wie es von mir verlangt wird. Auch die angedrohte Rechtsfolge müsste dann ja dort stehen, nämlich dass der Versicherte kein
KrG mehr bekommt, wenn der AG die Infos z.B. nicht (rechtzeitig) liefert. Solche Fälle gab es schon im Forum, siehe Kein Krankengeld-AG übersendet keine Bescheinigung. Der Kranke bekommt das KrG gestrichen, weil ein Dritter nicht agiert, was außerhalb der
Kontrolle des Kranken liegt ?
Du bist verpflichtet, mitzuwirken. Wenn du den Arbeitgeber nicht kontaktieren willst, teile das der Kasse mit und gebe dein Einverständnis, dass sie es machen kann.

Ich habe den Eindruck, du willst einfach nicht. Hätte die Kasse dein Einverständnis gefordert, den Arbeitgeber zu befragen, gäbe es bestimmt einen Grund, warum das nicht geht. Und hätte die Kasse einfach deinen Arbeitgeber angeschrieben, wäre das dir bestimmt auch nicht recht gewesen. Mir kommt es so vor, als wolltest du auf keinen Fall, dass die Kasse eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung erhält.

Dein Beispiel habe ich hier im Forum so nicht gelesen und dafür gibt es auch keine Rechtsgrundlage - im Gegensatz zu der von dir geforderten Mitwirkung.

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 02.01.2020, 21:39

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
02.01.2020, 21:14

Ich habe den Eindruck, du willst einfach nicht. Hätte die Kasse dein Einverständnis gefordert, den Arbeitgeber zu befragen, gäbe es bestimmt einen Grund, warum das nicht geht. Und hätte die Kasse einfach deinen Arbeitgeber angeschrieben, wäre das dir bestimmt auch nicht recht gewesen. Mir kommt es so vor, als wolltest du auf keinen Fall, dass die Kasse eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung erhält.
Das ist nicht so.
Ich frage mich nur, weshalb die GKV mich alle paar Tage mit etwas anderem schriftlich konfrontiert und/oder ständig telefonisch kontaktiert.
Bei einem längeren stationären Aufenthalt ginge das ja auch nicht. Laut Arzt dient die AU auch dazu etwas Abstand zu gewinnen, das geht
wohl kaum wenn man ständig irgendwelche Fragebögen ausfüllen soll, mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen soll und dann auch noch
mit Streichung des KrG gedroht bekommt.

Danke für deine Infos.

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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.01.2020, 21:55

Und ich frage mich, warum du nicht einfach die Kasse schriftlich informierst, dass sie sich die Informationen beim Arbeitgeber beschaffen soll und du damit einverstanden bist. Dann hast du deine Ruhe.

broemmel
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von broemmel » 02.01.2020, 23:45

Das geht doch nicht.

Er ist doch ein Problemsucher. Da wird nur die Konfrontation gesucht.

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 03.01.2020, 10:02

Es werden Dinge hinterfragt und Aussagen nicht einfach hingenommen, die häufig auch falsch sind oder keine Grundlage haben (siehe aktuelle Frage zur Berechnung der Blockfristen) oder unbegründet einfach mit ja/nein abgetan werden. Natürlich empfindet der Eine oder Andere, dessen Aussage davon betroffen ist, das als unangenehm. Letztlich dient es der Wahrheitsfindung und soll helfen. Viele verlassen sich darauf was hier gepostet wird. Insofern kann ich deine persönlichen Angriffe hier zwar nachvollziehen, sie sind aber unangebracht. Es sieht wohl eher so aus als suchest du die Konfrontation.

Einfachich
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Einfachich » 03.01.2020, 17:25

So ein Schreiben habe ich auch bekommen, allerdings ohne der Drohung dass das Krankengeld eingestellt wird. Die KK weiß dass es bei mir u.a. um Mobbing geht.

Beim ersten mal habe ich geschrieben sie mögen das bitte direkt dem AG senden. Nach einiger Zeit kam das gleiche Formular wieder, es würde noch fehlen. Also schrieb ich das selbe und bat zusätzlich darum mir dann eine Kopie zur Verfügung zu stellen.

Meiner Meinung nach soll da geprüft werden ob man wieder eingegliedert werden kann. Bei mir ist das an der letzten Dienststelle unmöglich und ich habe jetzt auch noch eine Diagnose einer Traumaambulanz.

Demnächst steht eine ambulante Reha an, mal sehen ob die mir weiterhelfen können, wenngleich ich sagen muss dass es mir leider immer noch nicht gut geht. Seit einiger Zeit bin ich dauermüde.

Früher hätte ich nie geglaubt dass Mitarbeiter einer KK so unglaublich böse sein können. Ich war die letzten über 10 Jahre kaum krank geschrieben, habe mich durchgekämpft und wurde dann angerufen und derart unter Druck gesetzt, unglaublich. Die Dame meinte ich müsse sie jetzt sehen wie ihren Arbeitgeber und wäre ihr Rechenschaft schuldig..... Dank meiner Recherchen habe ich hier den Tipp gefunden die Telefonnummer löschen zu lassen.

Bin mal gespannt ob die in der Reha mich für arbeitsfähig halten und erst Recht wie das weitergeht.

Czauderna
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von Czauderna » 03.01.2020, 18:08

Hallo,
zugegeben, ich bin auch ein (ehemaliger) Krankenkassenmitarbeiter und ab und zu haben wir auch eine Arbeitsplatzbeschreibung
benötigt, aber das wirklich sehr selten der Fall. Wenn man das dem Versicherten ordentlich im Vorfeld erklärt, dan gibt es auch da wahrscheinlilch kein Problem. Natürlich tut sich ein Versicherter in der Regel etwas schwer damit seinen eigenen Arbeitsplatz zu beschreiben - es schwingt da immer die Besorgnis mit etwas falsch zu machen und sich dadurch in den Nachteil zu bringen denn so naiv dürfte wohl keiner sein, nicht zu wissen um was es da geht - es geht um das Krankengeld.
Wir haben das damals so geregelt - wir haben beide gebeten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, eine Arbeitsplatzbeschreibung zu machen und natürlich wussten auch beide, das der jeweils andere ein solche Beschreibung machen wird.
Die Auswertung der Arbeitsplatzbeschreibung erfolgt ja aufgrund der Erkrankung und des damit verbundenen Krankengeldbezuges und deshalb wurde dann auch die Beschreibung/en dem MDK vorgelegt wegen der medizinischen Beurteilung.
Ja, damals, da ging noch vieles einfacher.
Aber was ich eigentlich sagen wollte - wenn unser Ratsuchender nicht selbst so etwas schreiben will, warum redet er nicht mit seinem Arbeitgeber und gibt ihm nicht nur schriftlich sondern auch mündlich die Zustimmung zur Erstellung. Es dürfte doch klar sein, dass der Ärger mit der Kasse nicht beim Arbeitgeber hängen bleibt sondern beim Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 03.01.2020, 18:23

Einfachich hat geschrieben:
03.01.2020, 17:25
Beim ersten mal habe ich geschrieben sie mögen das bitte direkt dem AG senden. Nach einiger Zeit kam das gleiche Formular wieder, es würde noch fehlen. Also schrieb ich das selbe und bat zusätzlich darum mir dann eine Kopie zur Verfügung zu stellen.
Genau, so kenne ich das auch. Die GKV kann Mitteilungen des Versicherten einfach ignorieren. Dreht der Versicherte den Spieß einmal um, dann ist er der Böse und es wird mit KrG-Einstellung gedroht. Ist ja wohl eindeutig, wie hier die Machtverhältnisse ausgerichtet sind, da helfen auch die angeblichen "wir wollen nur Ihr Bestes" - Einleitungen der Schreiben nichts.
Einfachich hat geschrieben:
03.01.2020, 17:25
Die Dame meinte ich müsse sie jetzt sehen wie ihren Arbeitgeber und wäre ihr Rechenschaft schuldig.....
Das passt ja wunderbar zusammen.
Schon wieder ein Grund Telefonate nicht durchzuführen, obwohl das immer wieder empfohlen wird.
Auf eine solche Arroganz hat doch niemand Lust.

Genau deshalb frage ich immer nach Rechtsgrundlagen, die es häufig nicht gibt. Aber auch mir scheint man das unglaublich übel zu nehmen (siehe brommel-Kommentare). Die GKV-Dame hat auch vergessen, dass sie für eine Versicherung arbeitet, für die Du Beiträge geleistet hast. Du finanzierst also ihren Arbeitsplatz und Ihr persönlich bist Du keinerlei Rechenschaft schuldig, allenfalls der GKV im Rahmen des Gesetzes. Da steigt mir das Blut in den Kopf, wenn ich sowas höre. Diesen Personen kann man nur wünschen bald in einer ähnlichen Lage zu landen.
Zuletzt geändert von franzpeter am 03.01.2020, 18:45, insgesamt 2-mal geändert.

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 03.01.2020, 18:34

Czauderna hat geschrieben:
03.01.2020, 18:08
Aber was ich eigentlich sagen wollte - wenn unser Ratsuchender nicht selbst so etwas schreiben will, warum redet er nicht mit seinem Arbeitgeber und gibt ihm nicht nur schriftlich sondern auch mündlich die Zustimmung zur Erstellung.
Vielleicht ist er wegen des AG AU, es wäre nicht der erste Mobbingfall, siehe oben. Vielleicht möchte er keinen Kontakt zum AG oder vielleicht hat man ihm sogar davon abgeraten. Alles hat seine Gründe und keiner davon muss mit Konfrontationsfreude oder mit Problemsuche zu tun haben.
Czauderna hat geschrieben:
03.01.2020, 18:08
Es dürfte doch klar sein, dass der Ärger mit der Kasse nicht beim Arbeitgeber hängen bleibt sondern beim Arbeitnehmer.
Natürlich ist das klar, es ist aber nicht Rechtens und es gibt auch keine Rechtsgrundlage dafür.
Und es ist auch klar dass ich es wieder angekreidet bekomme, wenn ich nach einer solchen Rechtsgrundlage frage.
Die beliebtesten Zeitgenossen sind diejenigen die Kuschen, schön brav zahlen und bloß niemals Ansprüche stellen, idealerweise sterben Sie kurz vor oder kurz nach dem Renteneintritt (meine persönliche Meinung).

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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.01.2020, 18:46

franzpeter hat geschrieben:
03.01.2020, 18:34
Czauderna hat geschrieben:
03.01.2020, 18:08
Aber was ich eigentlich sagen wollte - wenn unser Ratsuchender nicht selbst so etwas schreiben will, warum redet er nicht mit seinem Arbeitgeber und gibt ihm nicht nur schriftlich sondern auch mündlich die Zustimmung zur Erstellung.
Vielleicht ist er wegen des AG AU, es wäre nicht der erste Mobbingfall, siehe oben. Vielleicht möchte er keinen Kontakt zum AG oder vielleicht hat man ihm sogar davon abgeraten. Alles hat seine Gründe und keiner davon muss mit Konfrontationsfreude oder mit Problemsuche zu tun haben.
Czauderna hat geschrieben:
03.01.2020, 18:08
Es dürfte doch klar sein, dass der Ärger mit der Kasse nicht beim Arbeitgeber hängen bleibt sondern beim Arbeitnehmer.
Natürlich ist das klar, es ist aber nicht Rechtens und es gibt auch keine Rechtsgrundlage dafür.
Und es ist auch klar dass ich es wieder angekreidet bekomme, wenn ich nach einer solchen Rechtsgrundlage frage.
Die beliebtesten Zeitgenossen sind diejenigen die Kuschen, schön brav zahlen und bloß niemals Ansprüche stellen, idealerweise sterben Sie kurz vor oder kurz nach dem Renteneintritt (meine persönliche Meinung).
Wieso denke ich hier nur an Pippi Langstrumpf? Die Rechtsgrundlagen habe ich dir genannt. Warum fragst du immer noch danach?

Mobbing alleine begründet keine Arbeitsunfähigkeit. Und wenn das Mobbing so krank macht, dass man nicht mehr arbeiten gehen kann, ändert sich nichts an der Mobbing-Situation, wenn man sich eine Zeitlang rauszieht. Da müssen andere Lösungen her. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema und hat mit dem Ursprungsthema nichts zu tun.

franzpeter
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Re: Arbeitsplatzbeschreibung

Beitrag von franzpeter » 03.01.2020, 18:54

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
03.01.2020, 18:46
Wieso denke ich hier nur an Pippi Langstrumpf?
Keine Ahnung !
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
03.01.2020, 18:46
Die Rechtsgrundlagen habe ich dir genannt. Warum fragst du immer noch danach?
Die genannte Rechtsgrundlage besagt:

... und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen ...


Das Anschreiben lautet:

... wir hatten Sie mehrfach gebeten sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und uns die ausgefüllte Arbeitsplatzbeschreibung zurückzusenden.


Ich kann aus der genannten Rechtsgrundlage nicht erkennen, dass ich mich im Auftrag der GKV mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen muss, also für die GKV als Erfüllungsgehilfe aktiv etwas veranlassen muss und ggf. auch noch 2 x Porto (zum AG, zur GKV) etc. übernehmen muss.

Ich kann allenfalls erkennen, dass ich einer Vorgehensweise zustimmen muss.

Bitte mal googeln was Subsumtion bedeutet: https://www.duden.de/rechtschreibung/subsumieren.

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