Ich hatte am 10.10.17 in einem Befristeten Arbeitsverhältnis (vom 9.10.17-10.11.17) einen Wegeunfall.
Da mein AG mich am Anfang falsch SV gemeldet hatte (ohne SV Abzüge) hat die Kasse mir das Verletzengeld verweigert. Das ist ja auch in Ordnung, die richtige SV Meldung wurde aber nachgeholt und ab jetzt wird es kompliziert :
Die BG hat die Leistung erstmal versagt, da die ausschließen wollen ob ggf. Innere Leiden am Unfall schuld waren.
Die Kasse hat mir gesagt, sobald wir die SV Meldung ordnungsgemäß haben, zahlen wir das Verletzengeld.
Doch als das Geld zur Anweisung vorlag, wurde es durch den Vorgesetzten gekenzelt.
Die BG hätte mitgeteilt, dass die nicht zahlen sollen!
Ich ließ die Sache ruhen, bekomme übergangsweise Geld vom JC.
Gestern fragte ich bei der BG nach, wie denn der Stand sei, da kam ich mit der Vertretung meiner Sachbearbeiterin ins Gespräch und die sagte mir, dass Sie es nicht verstehe, dass keine Leistung der Kasse gezahlt wird/wurde. Sie sagte noch dazu, dass der Verwaltungsakt nicht zur Lasten des Patienten gehen darf.
Ich rief heute wieder bei der Knappschaft an und sprach meine Sachbearbeiterin darauf an. Sie sagte zu mir, dass es für die Kasse und für mich besser sei, wenn die Zahlung erst anweisen bzw. Berechnen, wenn die BG Ja oder Nein sagt! Alles andere wäre zu viel Bearbeitung, da man das JC ja auch noch abrechnen müsste etc.
Außerdem, wäre alles einfacher gewesen, hätte mein Arbeitgeber mich von Anfang richtig SV gemeldet!
Falls die BG die Leistung versagt, bekäme ich für die 5 Wochen, Krankengeld.
Das waren Ihre Worte

Ich Frage mich nun, ist das rechtens was die Kasse da mit mir treibt, oder Willkür?
Vielleicht kann mir hier einer helfen oder es gab ähnliche Fälle, worauf man mich verweisen kann.
Danke vorab! Beste Grüße