Aufforderung der Kasse zur Kündigung

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Moderator: Czauderna

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Rossi
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Aufforderung der Kasse zur Kündigung

Beitrag von Rossi » 23.05.2011, 23:51

Was es nicht so alles gibt.

Das Kostenmangement der Kassen ist innovativ und creativ.

Ein Versicherter erhält Krankengeld. Jenes ist ja nicht ungewöhnlich.

Aufgrund der Erkrankung steht schon mal fest, dass der Versicherte nicht wieder in seinem bisherigen Beruf zurückkehren kann. Das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt. Von den 78 Wochen Krankengeld ist gerade mal die Hälfte ausgeschöpft.

Die innovative und creative Kasse hat es über den sog. Reha-Antrag versucht den Versicherten aus dem Krankengeldbezug zu kicken. Also schuppi duppi Aufforderung gem. § 51 SGB V.

Die Zielsetzung der Kasse dürfte mehr als eindeutig sein. Denn ein Reha-Antrag kann ja als Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente gewertet werden. Und ei der daus, ist die Kasse diesen Kunden (Erwerbsminderungsrente) los, obwohl er es vielleicht gar nicht will.

Tja, der Versicherte ist aber schon etwas älter. Genau aus diesem Grund wird die Reha abgelehnt.

Also hat leider das Kostenmnanagement der Kasse nicht gefruchtet. Es wird weder eine Reha bewilligt nocht wurde dieser Antrag umgedeutet (Antrag auf Erwerbsminderungsrente).

Nu geht die Kasse hin und belästigt den Versicherten dauernd das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Natürlich alles nur mündlich bzw. am Telefon. Etwas schriftliches mit Begründung der einschlägigen Rechtsnorm gibt es natürlich nicht.

Was steckt dahinter?

Was soll das (Arbeitsverhältnis kündigen)?

Wo ist die rechtliche Norm (Aufforderung zur Kündigung)?

leser
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Re: Aufforderung der Kasse zur Kündigung

Beitrag von leser » 24.05.2011, 02:30

Rossi hat geschrieben:Tja, der Versicherte ist aber schon etwas älter. Genau aus diesem Grund wird die Reha abgelehnt.
hmm, evtl vielleicht schon die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt? Die Aufforderung zur Kündigung ist dann völlig unnötig (und m.E. auch durch keine rechtliche Grundlage gedeckt). Es würde eine Aufforderung nach § 51 (2) erfolgen. Er muss den Antrag auch nicht zwingend stellen, allerdings endet dann das Krankengeld nach einer Frist von 10 Wochen.

Oder wird die Reha abgelehnt, weil die Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann? Dann würde allerdings die Umdeutung in Betracht kommen.

Paule
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Re: Aufforderung der Kasse zur Kündigung

Beitrag von Paule » 24.05.2011, 09:05

Rossi hat geschrieben:Tja, der Versicherte ist aber schon etwas älter. Genau aus diesem Grund wird die Reha abgelehnt.
"Etwas älter" reicht sicher nicht. Ich kenne einige, die mit Mitte 50 von der DRV zur Reha geschickt wurden...

Machts Sinn

Re: Aufforderung der Kasse zur Kündigung

Beitrag von Machts Sinn » 24.05.2011, 10:10

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 24.05.2011, 19:03

Nun denn, der Kunde ist um die 50 Jahre alt.

In meiner Region bewilligt der Rententräger in der Regel keine Reha mehr, sofern man über 45 Jahre alt ist.

Aus diesem Grunde wurde der Reha-Antrag auch abgelehnt. Eine Umdeutung in einem Erwerbsminderungsantrag ist vermutlich nicht erfolgt, bzw. gehe ich davon aus, dass eine volle bzw. teilweise Erwerbsminderung nicht vorliegt.

Fest steht jedoch, dass der Kunde in seinem Beruf nicht mehr (gesundheitlich) arbeiten kann.

Er noch irgendwelche anderen Tätigkeiten ausüben, aber nicht mehr beim bisherigen Arbeitgeber.

Es hat wohl den Anschein, dass mit einer Kündigung das Ziel erreicht wird, eine Verschiebung zum ALG I zu bewirken.

Wir sind uns jedoch einig, wenn die Kasse meint den Kunden zur Kündigung zu bewegen, dann bitte schriftlich unter Benennung der Rechtsgrundlage.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.05.2011, 19:20

Hallo,
in meinen Augen ist das eine Unverschämtheit der Kasse einen Versicherten zu einer Aufkündigung seines Arbeitsverhältnisses zu drängen.
Wo ist da die Berechtigung gegeben - ich kenne keine - zumal bei dieser Vorgeschichte es offenbar auf die volle Leistungszeit von 78 Wochen hinausläuft.
Sicher, man kann vieles in einem persönlichen Gespräch erörtern und auch die Möglichkeiten für den Versicherten aufzeigen, aber so etwas - das geht gar nicht.
Wahrscheinlich kommt das noch aus meinem Selbstverständnis wie eine Kasse und ihre Mitarbeiter gegenüber dem Versicherten aufzutreten und zu agieren hat.
Das da wäre nie und nimmer mein Ding.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 24.05.2011, 20:00

Da gebe ich Dir völlig Recht
zumal bei dieser Vorgeschichte es offenbar auf die volle Leistungszeit von 78 Wochen hinausläuft.
Eben, es sind gerade mal 6 Monate Krankengeldbezug vorhanden. Solange der Kunde nicht das Arbeitsverhältnis kündigt, wird es auf die 78 Wochen hinauslaufen.

Der Kunde wird auch nur dauernd mündlich bzw. fernmündlich hierzu - ich sage jetzt mal - genötigt.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 24.05.2011, 20:32

Dumme Frage mal nebenbei, ich gehe davon aus das du mit Reha eine berufliche Reha meinst?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 24.05.2011, 20:35

Na logo, es wurde ein Antrag auf berufliche Reha gestellt.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 24.05.2011, 20:49

hm, dachte ich mir schon, es gibt aber auch die möglichkeit durch Schulungen und Weiterbildungen durch die AfA ggf. das gleiche Ergebnis zu erzielen.

ttp://www.deutsche-rentenversicherung.de/Shar ... 7_teilhabe am arbeitsleben/welche_leistungen_gibt_es.html?nn=32320#doc32348bodyText3

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 25.05.2011, 14:15

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

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