ausgesteuert

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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fleure79
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ausgesteuert

Beitrag von fleure79 » 12.02.2010, 16:38

Hallo,
ich werde in 12 Tagen ausgesteuert.
Nun bin ich aber jetzt nach der Diagnose meines Arztes wie er sagt mit Sicherheit nochmals für 4-5 Monate arbeitsunfähig."Neue Krankheit"
Beginnt nun eine nochmalige neue Frist (78 Wochen)?
Oder muß ich ALG1 beantragen.
Ich möchte wenn möglich keine EU. :shock:

billy
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Beitrag von billy » 12.02.2010, 16:44

Nein, so wie Sie es schildern, besteht kein längerer oder neuer Krankengeldanspruch.

Die neue Diagnose gilt als hinzugetretene Erkrankung. Und eine solche verlängert den Krankengeldanspruch nicht.

Sie sollten in jedem Fall mit dem Bescheid der Krankenkasse zur Agentur für Arbeit gehen und Arbeitslosengeld beantragen, sofern Sie nicht wieder arbeiten können.

Alles Gute

fleure79
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Beitrag von fleure79 » 12.02.2010, 17:29

Danke für die Antwort :D

Wenn ich ALG1 beziehe und krank bin habe ich dann auch Anspruch auf Krankgeld.
Und wenn ich z.B nach mehreren Monaten des ALG1 Bezuges wieder an der gleichen Krankheit erkranke wie zuvor als ich ausgesteuert wurde ,besteht dann ein Anspruch?

LG

fleure79
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Beitrag von fleure79 » 12.02.2010, 17:31

fleure79 hat geschrieben:Danke für die Antwort :D

Wenn ich ALG1 beziehe und krank bin habe ich dann auch Anspruch auf Krankgeld.
Und wenn ich z.B nach mehreren Monaten des ALG1 Bezuges wieder an der gleichen Krankheit erkranke wie zuvor als ich ausgesteuert wurde ,besteht dann ein Anspruch?

LG

Danke für die Antwort :D

billy
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Beitrag von billy » 12.02.2010, 17:48

Wenn Sie ALG 1 beziehen, sind Sie grundsätzlich mit Anspruch auf Krankengeld versichert.

Wenn Sie nach einigen Monaten wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind, wird es kompliziert.

Zunächst mal besteht ein Anspruch dem Grunde nach, wenn eine neue sogenannte Blockfrist begonnen. Blockfrist bedeutet: ein neuer 3-Jahreszeitraum (Krankengeld bekommt man für maximal 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren, Die Blockfristen sind starr.....Bsp: erstmals Au wegen Rückenschmerzen ab 01.01.2007.....Blockfrist 01.01.2007 bis 31.12.2009....innerhalb dieser Zeit Anspruch auf 78 Wochen KG, ab 01.01.2010 neue Blockfrist und dem Grunde nach neuer Anspruch auf 78 Wochen KG).

So, wenn eine neue Blockfrist begonnen hat, besteht ein neuer KG-Anspruch wegen derselben Krankheit ABER NUR, wenn zwischen dem Ende des letzten KG-Bezuges wegen dieser Krankheit für mindestens 6 Monate keine AU bestanden.

Nochmal das Beispiel:
Blockfrist 01.01.2007 bis 31.12.2009, Ende KG wegen Aussteuerung am 30.06.2009. Neue Blockfrist ab 01.01.2010, neue AU ab 01.03.2010 = neuer KG-Anspruch, da mehr als 6 Monate deshalb nicht au. Wenn aber Aussteuerung am 30.06.2009, trotzdem darüber hinaus weiter AU wegen des Rückens auch ohne Krankgeld bis 30.11.2009....dann ab 01.03.2010 kein neuer Anspruch trotz neuer Blockfrist, weil nicht mindestens 6 Monate deswegen nicht arbeitsunfähig.

Klingt kompliziert und ist es auch. Hoffe aber, Sie konnten mit der Antwort etwas anfangen.

billy
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Beitrag von billy » 12.02.2010, 17:51

oooops, vergessen....

Das ganze gilt natürlich nur für dieselbe Krankheit. Wenn eine neue Erkrankung Au verursacht, gilt eine neue Blockfrist und ein neuer Anspruch. Aber nur dann, wenn die neue Erkrankung nicht zu der alten hinzugetreten ist.

fleure79
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Beitrag von fleure79 » 12.02.2010, 17:55

Nochmal Danke :lol:

fleure79
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Beitrag von fleure79 » 12.02.2010, 18:01

Also wenn ich ALG1 beziehe und dann nach 6 Monaten z.B wieder an der gleichen Krankheit wie zuvor als ich ausgesteuert wurde erkranke hätte ich einen Anspruch auf KG.
Obwohl ich nicht gearbeitet habe .

Wie wird denn das KG dann berrechnet?

billy
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Beitrag von billy » 12.02.2010, 18:07

Wenn mindestens 6 Monate wegen der Erkrankung keine Au bestanden UND ein neuer 3-Jahreszeitraum besteht (es muss BEIDES erfüllt sein).....dann gibt es Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Agentur f. Arbeit übermittelt die entsprechenden Daten und danach wird dann das KG festgesetzt.

fleure79
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Beitrag von fleure79 » 12.02.2010, 18:13

Habe es jetzt endlich verstanden..................... :P


LG

billy
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Beitrag von billy » 12.02.2010, 18:25

Noch ein gutgemeinter Hinweis:

Krankengeld dient nicht zur dauerhaften Absicherung, wenn man auf Dauer krank wegen einer Erkrankung ist.

Die Krankenkassen werden in einem derartigen Fall genau nachforschen, ob Sie wegen der Erkrankung wirklich nicht länger als bis zum Aussteuerungsdatum arbeitsunfähig waren. Sowas ist immer "verdächtig".

Mit "Nachforschen" meine ich, dass die ärztlichen Abrechnungsdaten ausgewertet werden und vor allem der behandelnde Arzt gefragt wird. Und wenn der dann sagt "Nee, Au bestand weiter bis dann und dann" .....dann ist der Drops schnell gelutscht.

Mit Recht, denn wie gesagt.....Krankengeld ist keine Dauerleistung für eigentlich Erwerbsunfähige. Für die ist die Rente da....auch wenn es weh tut.

Viel Glück und gute Besserung!!!

Liebe Grüße

julchen
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ausgesteuern oder nicht

Beitrag von julchen » 22.02.2010, 18:37

Hallo,
folgendes Sachverhalt:
Meine KK steuert mich mit Schreiben von Freitag zum 24.3.2010 aus.
Damit soll ich zur Agentur f. Arbeit - da noch ein Bestand von mindestens 6 Monaten ALG I besteht.

Mein Arzt stellte mir heute eine Krankmeldung bis zum 20.3.2010 aus.
Ab 21.3. bin ich , mit Einschränkungen bedingt durch meinen Unfall, wieder arbeitsfähig.

Werde ich jetzt augesteuert oder geht erst einmal alles seinen "normalen" Gang?
Will sagen, normale Rückmeldung bei der Agentur f. Arbeit und Bezug von ALG I?


LG

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