Aussterung steht bevor

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 02.08.2018, 20:36

also auf meinem schreiben steht folgedes dies war auch das erste was ich hochgeladen habe

ablauf des krankengeldsanspruch für ihre arbeitsunfähigkeit ab 26.07.2017

da endet der anspruch am 21.09.2018 folgende zeiten wurden angerechnet
16.2-1.5.2016
9.5 -3.6 2016

UND

8.6.2017-30.6.2017 danach war mein urlaub und nach dem urlaub war ich nochmals 2 tage arbeiten. mein letzter arbeitstag wäre damit der 26.07.2017 wie am anfang geschrieben.hat es vieleicht damit etwas zu tun?


ich denke mal das ihr beide richtig gerechnet habt. wie setze ich das ganze um? muss ich den widerspruch gegen den reha antrag richten oder gegen die einstellung des krankengeldes?

danke für eure hilfe ohne euch wäre ich aufgeschmissen

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 03.08.2018, 05:51

Moin BB,

wenn ich dich richtig verstanden habe, sind das zwei unterschiedliche Vorgänge, auf die du auch
getrennt reagieren solltest:

a. Anspruchsdauer/Aussteuerung
Dieser Brief http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 213745.jpg ist eine Anhörung.
Dazu kannst du dich (bis heute) äußern, aber keinen Widerspruch einlegen. Wenn der 10.07.2014 als
erster Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit wie jetzt gesichert ist, teilst du das der
Audi BKK mit und weist darauf hin, dass damit die erste 3-Jahres-Blockfrist begann und seit 10.07.2017
die zweite Blockfrist läuft, in der du erneut 78 Wochen Krankengeld beanspruchen kannst. Bei ununter-
brochenem Krankengeld-Bezug kann der Anspruch frühestens Ende Januar 2019 erschöpft sein. (Die
Äußerung mit den 39 verbrauchten Tagen beruht auf einem Denkfehler.)

b. Aufforderung zum Reha-Antrag
Dieser weitere Brief http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 213800.jpg ist ein an-
fechtbarer Bescheid, gegen den du schriftlich (! per Brief, Fax) Widerspruch einlegen solltest (obwohl
die Audi BKK dies wohl vermeiden wollte, wenn sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung verzichtete). Eine
Begründung solltest du noch nicht abgeben, sondern erst die gegenteiligen Äußerungen des MDK zur
Krankengeld-Einstellung mdk-schreibt-gesund-vt10092.html
und als Anlass für die Aufforderung zum Reha-Antrag anfordern (egal was dein Arzt hat!) sowie um
Mitteilung der Gesichtspunkte der Ermessensabwägung bitten, zumal die vorgeschriebene Anhörung*
unterblieben sei und du wegen dieses Verfahrensfehlers auf der Grundlage des § 42 Satz 2 SGB X
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/42.html schon jetzt – unabhängig von der Widerspruchsbegründung –
ausdrücklich die Aufhebung des Verwaltungsaktes zur Aufforderung zum Reha-Antrag verlangst.

Wenn du beides erledigt hast, kommen wir zum nächsten Schritt, denn nun ist eine Beschwerde
an das Bundesversicherungsamt
fällig, das seit etwa 20 Jahren wiederholt – aber erfolglos – auf
das Erfordernis der Rechtsbehelfsbelehrung hinweist. Damit lassen sich Beanstandungen zu den
übrigen Machenschaften der Audi BKK und „ihres MDK“ prima verbinden.

Über die fürchterlichen Qualitätsmängel können auch heuchlerische Formulierungen in den
Schreiben der Audi BKK nicht hinwegtäuschen!

Schönen Gruß
Anton


* = Beispiel einer anderen Krankenkasse
https://www.elo-forum.org/attachments/s ... anonym.jpg

P.S.:
BB, darf ich dich - quasi als Gegenleistung - bitten, deinen anderen Thread gelegentlich
fortzuschreiben ... (Weiteren Text hier auf Wunsch des Moderators entfernt)
.
Zuletzt geändert von Anton Butz am 04.08.2018, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 04.08.2018, 11:10

.
Die AUDI BKK und die Schwachstellen der Krankengeld-
„Rechtsanwendung“, fast zur ganzen Palette:

- Krankengeld-Einstellung nach einem MDK-Aktenlage-Gutachten

- Aufforderung zum Reha-Antrag

- Anspruchsdauer / Aussteuerung

Falls wir von BB nun nichts mehr hören, könnte es auch daran
liegen, mit der Verlinkung hierher:

Bild
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.08.2018, 11:32

Hallo,
Zitat Anton :
P.S.:
BB, darf ich dich - quasi als Gegenleistung - bitten, deinen anderen Thread gelegentlich fort-
zuschreiben.....,

Text meiner Bitte wurde gelöscht
Vielen Dank an Anton ,für das Verständnis.
Gruss
Günter

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 04.08.2018, 21:40

hallo jungs

nartürlich bin ich in dem andern thema noch aktiv ich schaue oft ob ggf. jemand eine frage hat oder eine mail eingegangen ist.Ich bin mit sicherheit nicht der einzige der solche probleme hat und da helfe ich jedem mit meiner erfahrung gerne weiter


zu meinem jetztigen anliegen habe ich einmal eine anhörung geschrieben und für den reha antrag ein wiederspruch fertig gemacht und beides am freitag persönlich hingebracht.den erhalt habe ich mir sepperat bestätigen lassen.beide schreiben wurde mit etwas verwunderung angenommen,die sachbearbeiterin sagt mir nur doch das die Reha-frist TROTZ widerspruch nicht aufgehoben sei und weiterläuft .Desweitern habe ich nach meinem MDK gutachten gefragt welches mir aber nicht ausgehändigt werden kann,Nur mein arzt können es beantragen bzw. einsehen.



ich habe jeweils meine schreiben als auch die eingangbestätigung hochgeladen damit alles aktuell bleibt

Außerung zum schreiben:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 410978.jpg

wiederspruch reha:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 411040.jpg


Hier jeweils die eingangsbestätigungen:

Bestätigung Außerung
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 410791.jpg

Bestätigung reha
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 410697.jpg



Besten gruß und danke für eure umfangreiche hilfe.
Zuletzt geändert von babyborn1122 am 04.08.2018, 21:50, insgesamt 1-mal geändert.

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 04.08.2018, 21:48

Anton Butz hat geschrieben:.
Die AUDI BKK und die Schwachstellen der Krankengeld-
„Rechtsanwendung“, fast zur ganzen Palette:

- Krankengeld-Einstellung nach einem MDK-Aktenlage-Gutachten

- Aufforderung zum Reha-Antrag

- Anspruchsdauer / Aussteuerung

Falls wir von BB nun nichts mehr hören, könnte es auch daran
liegen, mit der Verlinkung hierher:

Bild
.


Danke Anton super mail!. alleine der Betreff ist ist zu 100% zutreffend. bin gespannt ob da was kommt. ich selber hatte versucht mit dem ein oder anderen da kontakt aufzunehmen leider kam nie was zurück.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 04.08.2018, 23:36

„Das Gutachten von dem Medizinischen Dienst dürfen wir Ihnen nicht
aushändigen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren behandelnden
Arzt.“
Vielleicht sollten die AUDI BKK-Mitarbeiter mal bei Krankenkassenbetriebswirt
Norbert Finkenbusch nachlesen, der hat das schon oft umfassend dargestellt,
aktuell wieder, Stichwort „Akteneinsicht“: http://www.finkenbusch.de/?p=2974.
Ergänzend ist § 25 SGB X relevant, insbesondere dessen Absatz 5:
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/25.html

Ich würde die MDK-Pamphlete erneut verlangen und andernfalls auch dazu
die Beteiligung des BVA ankündigen (plus unterlassene Anhörung, Rechts-
behelfsbelehrung)

Für näher Interessierte: ab Seite 119
https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... ht_web.pdf
.

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 05.08.2018, 16:11

hallo

meinst du ich sollte noch mals schriftlich mein gutachten anfordern ? ggf. auch bei dem leiter meiner KK? ich komme mir wirklich bisschen verarscht vor,erst mal ist es intern und dann darf das nur mein arzt einsehen.

der arzt bekommt aber auch nicht das komplette gutachten dort stand das aus datenschutz gründen inhalte ausgeblendet werden und das ich es selber anfordern soll um das komplette gutachten zu erhalten Aber das wird dann abgeschmettert.

in dem gutachten steht sogar drinne das nach meinen auslandaufthalt(der mit jedem arzt und bei der KK angekündigt war).Die AU beendet wurden ist da man nicht von westenlichen beschwerden ausginge.


in wie fern kann mir das BVA weiterhelfen und was sollte ich da anzeigen die unterlassene anhörung und belehrung?.

gruß und schönen sonntag

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 05.08.2018, 19:02

.
„Audi“ ist das lateinische Wort für „Höre“.
Vielleicht hört dir jemand zu, wenn du sagst:

"Grundsätzlich liegt die rechtsverbindliche Benachrichtigung des Versicherten
über das Ergebnis einer ärztlichen Stellungnahme oder Begutachtung, wenn sie
mit einer Leistungsentscheidung verbunden ist, im Zuständigkeitsbereich der
Krankenkasse."


s. Ergebnismitteilung Seite 71
https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... 170515.PDF

und auf diesen entsprechend geltenden Text verweist:
https://www.alzheimer-euskirchen.de/bil ... ewusst.pdf

Falls die sich weiterhin „taub und dumm stellen“,
solltest du diese Herrn um Hilfe rufen, bevor du
das BVA belästigst und ewig warten musst
https://www.audibkk.de/ueber-uns/vorstand/
.

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 21.08.2018, 23:03

hallo

habe endlich Antwort auf meine widersprüche bekommen.leider hat sich weder der vorstand gemeldet noch jemand von meiner KK-station.

ich habe ja darauf bestanden das ich meine ausfallzeiten mitgeteilt bekomme. ich bin mir aber sicher das dort was fehlt und ich 2015 ebenfalls wegen meinem rücken ausgefallen bin, damals hatte ich einen andern Arzt aufgesucht. ich habe aber das gefühl das es extra nicht angeben wurde damit sich meine blockfirst nicht noch weiter verschiebt.

ist es richtig das wenn ich einen nachweis zur AU im jahr 2015 erwiese das sich meine blockfrist verlängert? komme leider mit der brechnung nicht zurecht

kann ich irgendwas machen um die 10 wochen frist vom reha antrag auszuhebeln? meine sachbearbeiterin meinte nur zu mir das die weiter läuft egal was für ein widerspruch kommt ist das soweit richtig?




hier mal die antwort endlich mal mit rechtsbelehrung.

https://ibb.co/iFUR8K

https://ibb.co/bYU4vz


gruß

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 28.08.2018, 19:16

hallo

ich hatte noch mal eine brief and die pressestelle und vorstand geschrieben und detaliert erklärt was bei mir so abgezogen wird. leider bis heute keine rückmeldung oder reaktion.

meine KK teilte mir mit das ich das erste mal mit der selben krankheit AU gegangen bin am 22.11.2013

aufgrund dessen läuft die erste blockfrist vom
22.11.2013-22.11.2016

die aktuelle blockfrist verläuft demnach vom
22.11.16-21.11.2019

und mein anspruch auf krankengeld ENDET am 31.12.2018





Nun habe ich grade in meinen unterlagen nachgeschaut wonach ich
mit der selben diagnose ebenfalls vom:

10.11.2015 - 22.11.2015

ausgefallen bin.

wenn ich jetzt richtig gerechnet habe müsste sich die blockfrist dann bis zum 22.11.2020 gehen ist das richtig? und das krankegeld bis ende 2019 weitergezahlt werden.



ich habe extra einen brief aufgesetzt in dem ich meine ausfallzeiten erbitte. da ich diese auch für meine gleichstellung brauche. leider bekomm ich nicht mal da ausreichende oder verwertbare informationen.



ich weiß langsam nicht mehr weiter es wird alles getan um mich zu entfernen. wenn der MDK mich gesundschreibt wird der rat angenommen wenn er aber eine REHA als zurzeit nicht gerechtfertig ansieht wird es einfach übersehen.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 28.08.2018, 20:32

Spätere Erkrankungen nach dem erstmaligen Auftritt verlängern nicht die Blockfrist.

Die Erkrankung aus 2013 ist maßgebend.

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 28.08.2018, 21:00

okay super danke für die kontrolle.

die frage ist jetzt was kann ich gegen den reha antrag machen? da dieser ja vom mdk ebenfalls als viel zu früh eingestuft wurde.


gibt es da eine möglichkeit die lage etwas zu entspannen? und erst nach der therapie damit konfrontiert zu werden?


gruß und danke

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.08.2018, 21:17

babyborn1122 hat geschrieben:okay super danke für die kontrolle.

die frage ist jetzt was kann ich gegen den reha antrag machen? da dieser ja vom mdk ebenfalls als viel zu früh eingestuft wurde.


gibt es da eine möglichkeit die lage etwas zu entspannen? und erst nach der therapie damit konfrontiert zu werden?


gruß und danke
Hallo,
ich habe es ja schon mal geschrieben - warte bis zur 37. KW und schicke den Antrag oder gib ihn persönlich ab am 14.09. an die Kasse und warte dann ab.
Wenn dann die Bewilligung kommt und danach kommt die "Einberufung", dann kannst du, bzw. dein Arzt immer noch eine bestehende Reha-Unfähigkeit erklären und begründen - damit hast du die Lage entspannt, meine ich.
Du kannst natürlich auch jetzt den Widerspruch gegen die Aufforderung generell formulieren oder aufrecht erhalten und als Begründung auch auf das MDK-Gutachten verweisen, aber wie wir gelesen haben ist die Kasse nicht sehr kooperativ und wird evtl. auf ihrer Aufforderung bestehen. Dein Argument , dass der MDK auch gegen eine Reha derzeit für zu früh hält ist zwar logisch, aber derzeit war der Zeitpunkt der Begutachtung und nicht Ende September oder Anfang Oktober, das könnte auch die Kasse so sehen - also, der Stress ist allein auf deiner Seite, meine ich.
Ich meine aber auch, dass die Kasse angesichts des bevorstehenden Leistungsendes nicht mehr ganz so aggressiv vorgehen wird.
Gruss
Czauderna

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