Aussterung steht bevor

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

babyborn1122
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Aussterung steht bevor

Beitrag von babyborn1122 » 02.08.2018, 03:48

Habe noch mal eine Frage zu folgender Situation:

Bei mir sieht es jetzt wie folgt aus, ich ab 20. September ausgesteuert.Bei meinem MDK Termin sagte mir die Gutachtern das eine rehe jetzt noch zu früh ist Und erst die Schmerztherpie erfolgen sollte und sie es auch so aufschreibt. Ich habe jetzt einen 8 Seiten langen Anhörungen bogen nach Paragraph24 Sozialgesetzbuch SGB x bekommen.

Dort wurden meinen ausfallzeiten von 2016/ 2017 zusammengerechnet die zusammen am Stichtag dann 78 Wochen ergeben.Desweiteren wurde mir Direkt ein reha Antrag beigelegt den ich ausfüllen soll da meine Erwerbstätigkeit gefährdet ist. Mein Mitgliedschaft endet mit auslaufen des krankengeldes.

Ich habe dann noch ein vordruck bekommen wo ich bestätigen soll das ich den Bescheid über die einschrankung des Gestaltungsrecht erhalten habe.

In dem Brief steht das ich eine 10 Wochen frist für die rehe habe.Diese aber mit Arzt und auch MDK besprochen erst nach der stationären Schmerztherpie stattfinden soll um sozusagen den feinschliff zu verpassen vor der Wiedereingliederung in die Arbeitswelt.

Als ich bei der BKK Bescheid gesagt habe das die Therpie stationär ist Und ggf. Bis zu 2-3 Monaten dauert und ich die 10wochen frist für die reha nicht wirklich einhalten kann auch zwecks Termin Vergabe. Die Antwort war das es kein Problem sei ein Termin festzulegen und es nach der Therpie zu legen. Ich soll quasi nur den Antrag innerhalb 10 Wochen ausfüllen und einreichen.

Da ich nach dem MDK-Termin kein gutes Verhältnis mehr zu meiner KK und habe etwas Angst das sie mir wieder Mist erzählen und ich am Ende anstatt einer Therpie in der Reha sitze.Weißt Vielleicht jemand ob die Aussage korrekt ist Und ich den Termin wirklich so legen kann wie es mir bzw. Den Ärzten passt?


Besten Gruß und danke für alles

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.08.2018, 10:11

Hallo,
nun, die Kasse richtet sich nach dem, was der MDK im Gutachten geschrieben hat und wenn ich das richtig verstanden habe, dann sollte dort stehen, dass Du zwar die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllst (Bedrohung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit),eine Reha aber vor der bereits geplanten stationären Behandlung keinen Sinn macht.
Wenn das so da steht, dann kann die Kasse dich durchaus auffordern innerhalb von 10 Wochen einen solchen Reha-Antrag zu stellen und wenn dieser dann durch den Rentenversicherungsträger bewilligt ist, wird mit der Reha-Einrichtung vereinbart, dass eine Aufnahme entsprechend später vorgenommen wird. Bei dir kommt noch hinzu, dass das Leistungsende (Krankengeld) sowieso schon am 20.09.2018 eintritt, von daher gesehen, musst du dir tatsächlich keine Sorgen bzgl. der Krankenkasse machen - warte mit der Antragstellung zur 10. Woche - das dürfte sowieso nach dem 20..09.2018 sein (wann wurde die Aufforderung zugestellt?) und gut ist es.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 02.08.2018, 10:17

Hallo BB,

erstmal zur Aussteuerung bzw. starren Blockfrist:

Warst du "wegen Rücken" vor Juni 2017 auch im Jahr 2016 arbeitsunfähig, aber vorher
nie?

Steht die Anhörung im Zusammenhang mit der Aussteuerung? Mich würden die 8 Seiten sehr
interessieren - kannst du das anonymisiert hier einstellen?

Zum Reha-Antrag: Das ist bemerkenswert - zunächst verneint der MDK die Arbeitsunfähigkeit
und nachdem er diese Beurteilung korrigieren muss, kommt er gleich zum Ergebnis, dass
die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist.

Ist dir das Gutachten bekannt? Andernfalls solltest du dieses bei deiner KK dringend
anfordern.

Schönen Gruß
Anton

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 02.08.2018, 14:45

hallo

also beim MDK wurden sich kaum unterlagen angeschaut ich habe aber darauf bestanden das die einladung zur schmertherpie mit zu den akten genommen wird.

Der gutachter sagt mir das er reinschreibt das meine erwerbsfähigkeit gefährdet ist,eine reha zum jetztigen zeitpunkt keinen sinn macht.Was er aber letztendlich reingeschrieben hat kann ich nicht sagen weil niemand diese gutachten bekommen hat.Auf nachfrage wurde mir gesagt das ich es nicht einsehen kann das es intern ist,Daraufhin fragte ich verdutzt wieso ich mein eignes gutachten nicht einsehen kann und darauf wurde mir wieder die antwort verweigert.Mein arzt hat ebenfalls weder ein bericht noch eine rückmeldung vom MDK bekommen.Keiner wollte die verantwortung dafür übernehmen das sie mich 6tage nach meiner OP da haben antanzen lassen.Die Gutachterin sagte mir das sie keine auskünfte oder unterlagen von mir habe und nicht mal wisse wo&als was ich überhaupt arbeite. Das thema hatte sich dann wohl dann geklärt als ich sichtlich angeschlagen und kaputt durch die Tür gekommen bin. Es kam mir selber so vor als wenn sie verwundert über mein auftreten waren ich glaub sie haben jemand erwartet der top fit ist und nur ein bisschen urlaub haben will.Im nachhinein wurde mir auch klar wieso... die ärztin sagte mir am ende das sich die die kollegen der KK wohl über meinen auslandsaufthalt beschwert haben und es nicht zusammenpasse krank in den "urlaub zu fahren" ....

...Ich hatte damals einen 5 tage auslandaufthalt angekündigt und darum gebeten in der zeit bitte die zahlung einzustellen da ich keine KG hinterziehen wollte welches mir im ausland nicht zusteht. Ich hatte ebenfalls die empfehlung meiner psychologin und das okay meines arztes das mir eine kleine auszeit gut tun würde da ich fast 1 jahr unfähig in meiner wohung war.

des weitern wurde meine psychotherpie kleingeredet da ich ja nicht so häufig da wäre ihrer meinung hatte das kein gewicht . der zyklus betrug seit november alle 10 tage eine sitzung. Da die praxen die von der kasse übernommen werden hier restlos überbucht sind wäre auch keine andere termin vergabe möglich.


ich denke ich war 2014/15 ebenfalls auf rücken erkrank jedoch nicht allzulange die richtigen ausfallzeiten kamen 2016/2017 haben das schreiben angefügt

Jetzt kommt es die 10 wochen frist ist genau am 20.9 zu ende und bis dahin muss der antrag da sein. ab den 21.9 bin ich dann raus ich behaupte mal das es wieder der "Zufall" war.

ich habe die seiten so gut es geht zusammen gefügt falls es zu schwer zu lesen ich kann ich es auch gerne per mail rausschicken.



nummer 1
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 213745.jpg

nummer 2
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 213800.jpg

im antwortschreiben welches ich bis morgen abgeben muss steht:
Das ich den bescheid vom 9.7.2018 über die einschränkung des gestaltungsrechts erhalten habe.


ich habe irgendwie das gefühl das läuft in die falsche richtung ? was sagt ihr dazu

besten gruß und danke für alles

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 02.08.2018, 16:01

Ja BB,

im Kontakt mit den Krankenkassen müssen Versicherte unbedingt genau hinschauen!

a. Anspruchsdauer
Wenn du bspw. Ende 2014 erstmals wegen Rücken arbeitsunfähig gewesen wärst, würde die starre
Blockfrist bis Ende 2017 laufen und wärst seitdem in der 2. starren Blockfrist bis Ende 2020. Das be-
deutet, du hättest seit Ende 2017 erneut Anspruch auf Krankengeld für 78 Wochen, also über Sep-
tember 2018 hinaus bis Mitte 2019.

b. Aufforderung zum Reha-Antrag
Mein Vorschlag wäre, gegen den Bescheid zur Fristwahrung Widerspruch einzulegen und die MDK-
Gutachten sowie die Abwägungen der Audi-BKK anzufordern. Der Bescheid enthält dazu nur hohle
Phrasen. Erst wenn du die Details kennst, kannst du den Widerspruch auch zutreffend begründen.

c. Auskunft zum internen Gutachten
unglaublich!

Schönen Gruß
Anton

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 02.08.2018, 17:25

a.also ich war defintiv 2014/ 2015 wegen rückenschmerzen zuhause aber kam noch nie ins krankengeld wirkt die blockfrist dann trotzdem? muss die genau das selbe krankheits kennzeichen auf der AU gestanden haben?

b. kann ich einfach so ein widerspruch einlegen und muss der bis morgen abgegeben sein ?gibt es da einen besondern inhalt

besten gruß und danke

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 02.08.2018, 18:56

komme grade vom doctor wegen den Fehlzeiten und des MDK bereichtes der nun wohl doch eingegangen ist.

es sieht wie folgt aus:
10.7.2014-25.7.2014
22.8.2014-12.9.2014
16.9.2014-02.10.2014

erkrankt ausgefallen durch Lumboischialgie M54.4 (die jetztige ist 54.5)
das MRT vom 25.8.2014 liegt ebenfalls vor

ich habe nun auch den MDK-bericht zur hand wo festgehalten wurde das eine Reha derzeit vverfrührt wäre und die schmertherpie abgewartet werden soll und erst bei ausreichender belastbarkeit die indikation zur reha geprüft werden.



greift bei mir die blockfrist?

ich weiß das ich im November 2015 2 Wochen ebfenfalls wegen rücken zuhause war weil ich da das Reifenwechseln nicht vertragen habe. müsste aber noch mal zu einem andern Arzt da es beim meinem Jetztigen Hausarzt nicht hinterlegt ist


vielen dank für die hilfe

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 02.08.2018, 19:11

.
a. schau mal hier, Seite 2, 2.2. (1) und (2) sowie Seite 6, 3.1.1.
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 120905.pdf

b. hat denn die Audi BKK nicht auf die Widerspruchsmöglichkeit einschl. Frist und Form hingewiesen? Hiernach (Seite 3, III.) wäre die Rechtsbehelfsbelehrung nach § 36 SGB X erforderlich (möglicherweise auch eine vorherige Anhörung)
https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... iben49.pdf
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.08.2018, 19:17

Hallo,
ich denke, dass du sowieso auf Anton hörst, aber ich hab mal nachgerechnet. Unter Berücksichtigung der Zeiten aus 2014 und als angenommenen Beginn der AU. in 2017 am 01.6. - und unter Berücksichtigung der neuen Blockfrist (Juni 17 - Mai 2020) komme ich auf den 26.09.2018 als Leistungsablauf. Wie gesagt, ohne genauen Daten was die aktuelle AU angeht und ohne Gewähr - sage ich mal, die Kasse liegt richtig .
Aber du wirst das schon machen - du hast ja einen Experten an deiner Seite.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 02.08.2018, 19:28

.
Der zwischenzeitliche Beitrag von BB war bei meiner letzten Antwort leider noch
unberücksichtigt. Nun käme ich auf eine Krankengeld-Anspruchsdauer bis Januar 2019.

Und - vorsorglich für später - zum Reha-Antrag aufzufordern, scheint ebenfalls fragwürdig.
.

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 02.08.2018, 19:30

die aktuelle AU geht bis zum 21.8

und die KK hat mich nicht auf ein Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen, ich habe alle Brief die nach der Gesundschreibung nach Aktenlage gekommen sind hochgeladen

gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.08.2018, 19:33

babyborn1122 hat geschrieben:die aktuelle AU geht bis zum 21.8

und die KK hat mich nicht auf ein Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen, ich habe alle Brief die nach der Gesundschreibung nach Aktenlage gekommen sind hochgeladen

gruß
Hallo,
ich meinte den Beginn in 2017.
Gruss
Czauderna

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 02.08.2018, 19:41

der beginn war laut KK am 26.7.2017 ich war aber ab Mitte Juni 2017 auch wegen der selben Krankheit zuhause

edit
der JUNI Zeitraum wurde angerechnet

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 02.08.2018, 20:00

wie setzte ich den KG Anspruch bis januar 2019 nun durch? reicht dort der widerspruch gegen die Reha Maßnahme und die einstellung?


will nichts falsches machen und dann abrutschen oder ausgesteuert werden.


danke für die tolle hilfe

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.08.2018, 20:09

babyborn1122 hat geschrieben:der beginn war laut KK am 26.7.2017 ich war aber ab Mitte Juni 2017 auch wegen der selben Krankheit zuhause

edit
der JUNI Zeitraum wurde angerechnet
sorry, aber das hilft nicht weiter - wenn du lt. Krankenkasse erst ab 26.07.2017 arbeitsunfähig warst, wie kann dann ein Zeitraum (ab Mitte Juni 2017) angerechnet werden - warum und mit wie viel Tagen ?.
Aber ich will dir gerne noch erläutern wie ich gerechnet habe, wobei jetzt natürlich ein anderes Datum herauskommen wird :
Gehen wir mal vom Datum der Krankenkasse aus, dem 26.07.2017.
Danach musste die Krankenkasse drei Jahre zurückschauen, wäre also die Zeit vom 27.07.2014 - 25.07.2017. - da fielen zwei Zeiträume rein, nämlich 22.08.14 - 12.09.2014 (22 Tage) und 16.09.2014 - 02.10.2014 (17 Tage.
Es gab eine erste Blockfrist vom 10.07.2014 - 09.07.2017 und dann eine 10.07.2017 - 09.7.2020, d.h. ab dem 10.07.2017 hast du einen erneuten Anspruch auf 546 Tage Krankengeld, von denen 39 Tage innerhalb der letzten drei Jahre bereits verbraucht sind.
vom 26.07.2017 - 08.01.2019 sind es unter Berücksichtigung der bereits verbrauchten 39 Tage dann genau 546 Tage, also wäre jetzt mein errechnete Leistungsende der 08.01.2019 (ohne Gewähr)
Da bin ich jetzt wieder mit Anton auf gleicher Höhe.
Bei meiner ersten Berechnung hatte ich einen Denkfehler - und bin natürlich von anderen Daten ausgegangen -sorry.
Gruss
Czauderna

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