Aussteuerung aus dem Krankengeld und Aufforderung ALG1 zu beantragen - Frage zur AU

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Moderator: Czauderna

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Bauchschmerzen
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Aussteuerung aus dem Krankengeld und Aufforderung ALG1 zu beantragen - Frage zur AU

Beitrag von Bauchschmerzen » 01.08.2023, 10:13

Guten Morgen,

ich freue mich sehr, dieses Forum gefunden zu haben und dadurch auch viele wertvolle Informationen gewonnen zu haben, die mir in den vergangenen Wochen Kraft und Energie gegeben haben. Kurz zu mir, ich habe gerade im Widerspruchsvefahren gegen meine Krankenkasse obsiegt, so dass das Krankengeld nun weitergezahlt wird. Gleichzeitig steht in wenigen Wochen jedoch auch schon die Aussteuerung aus dem Krankengeld an.

In diesem Zusammenhang sind bei mir noch 2 Fragen aufgekommen, vielleicht weiß hier jmd. Rat?

1. Ich habe im Krankengeldbezug meinen bisherigen Arbeitsplatz verloren, bin somit derzeit arbeitslos und im Krankengeldbezug. Wie ist es nun mit den AU Bescheinigungen meiner Ärztin. Muss ich darauf achten, dass die AU in deren Zeitraum mein Krankengeld endet, genau am Ende des Krankengeldbezugs endet? Beispiel: Mein Krankengeld läuft am 03.09.2023 aus. Bis wann muss die letzte AU meiner Ärztin ausgestellt sein, die ich der AfA vor der Aussteuerung vorlege? Bis zum 03.09. oder bis zum 04.09.? Ich gehe davon aus, dass die AfA eine Kopie meiner AU haben möchte, wenn ich dort wg. der Aussteuerung vorspreche.

2. Kann ich für im Widerspruchsverfahren entstandene Aufwendungen (im Krankengeldverfahren, dass für mich positiv ausgegangen ist) von Seiten der Krankenkasse beantragen? Was wird dort gezahlt? Erfolgt eine Erstattung auch ohne Anwalt und Co.? Klar wären mir Kosten für Porto etc. - Kann ich auch die Kosten für die An- und Abreise zum Sozialgericht (wg. der einstweiligen Anordnung ohne Anwalt) ansetzen? Macht das ganze Sinn oder stellen sich die Krankenkassen in der Praxis bei der Erstattung der entstanden Aufwendungen in solchen Widerspruchsverfahren ohne Anwaltskosten oftmals quer?

Danke für Tipps bzw. Informationen darüber!

Czauderna
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Re: Aussteuerung aus dem Krankengeld und Aufforderung ALG1 zu beantragen - Frage zur AU

Beitrag von Czauderna » 01.08.2023, 18:22

Bauchschmerzen hat geschrieben:
01.08.2023, 10:13
Guten Morgen,

ich freue mich sehr, dieses Forum gefunden zu haben und dadurch auch viele wertvolle Informationen gewonnen zu haben, die mir in den vergangenen Wochen Kraft und Energie gegeben haben. Kurz zu mir, ich habe gerade im Widerspruchsvefahren gegen meine Krankenkasse obsiegt, so dass das Krankengeld nun weitergezahlt wird. Gleichzeitig steht in wenigen Wochen jedoch auch schon die Aussteuerung aus dem Krankengeld an.

In diesem Zusammenhang sind bei mir noch 2 Fragen aufgekommen, vielleicht weiß hier jmd. Rat?

1. Ich habe im Krankengeldbezug meinen bisherigen Arbeitsplatz verloren, bin somit derzeit arbeitslos und im Krankengeldbezug. Wie ist es nun mit den AU Bescheinigungen meiner Ärztin. Muss ich darauf achten, dass die AU in deren Zeitraum mein Krankengeld endet, genau am Ende des Krankengeldbezugs endet? Beispiel: Mein Krankengeld läuft am 03.09.2023 aus. Bis wann muss die letzte AU meiner Ärztin ausgestellt sein, die ich der AfA vor der Aussteuerung vorlege? Bis zum 03.09. oder bis zum 04.09.? Ich gehe davon aus, dass die AfA eine Kopie meiner AU haben möchte, wenn ich dort wg. der Aussteuerung vorspreche.
Die Folgebescheinigung sollte auf jeden Fall bis zum 03.09.2023 laufen und ich empfehle, diese Bescheinigung sich erst ca. 1 Woche vor Ende der Krankengeldzahlung erstellen zu lassen. Dann wird die Kasse sicher das restliche Krankengeld im Voraus überweisen. Bis wann hast du denn Krankengeld erhalten und wann wurde die letzte Bescheinigung ausgestellt und bis wann läuft die ?
Dein Krankengeld bis zum 03.09. bekommst du mit Sicherheit, die Frage ist nur wann.


2. Kann ich für im Widerspruchsverfahren entstandene Aufwendungen (im Krankengeldverfahren, dass für mich positiv ausgegangen ist) von Seiten der Krankenkasse beantragen? Was wird dort gezahlt? Erfolgt eine Erstattung auch ohne Anwalt und Co.? Klar wären mir Kosten für Porto etc. - Kann ich auch die Kosten für die An- und Abreise zum Sozialgericht (wg. der einstweiligen Anordnung ohne Anwalt) ansetzen? Macht das ganze Sinn oder stellen sich die Krankenkassen in der Praxis bei der Erstattung der entstanden Aufwendungen in solchen Widerspruchsverfahren ohne Anwaltskosten oftmals quer?
Das ist eine Rechtsfrage - es macht immer Sinn, eine entsprechende Kostenaufstellung an die Kasse zu senden und die Erstattung einzufordern. Ob die Kasse sich darauf einlässt, kommt auch wahrscheinlich auf die Höhe der Forderung an. Ich meine aber, dass es ohne Anwalt und ggf. Gericht nicht funktionieren wird.
Gruss
Czauderna

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