Aussteuerung - Blockfristen

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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ritch602
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Aussteuerung - Blockfristen

Beitrag von ritch602 » 06.10.2009, 11:03

Hallo zusammen

Nach insgesamt 78 wochen krankengeldbezug, ( verschiedene erkrankungen ursächlich gleich )bin ich von der krankenkasse ausgesteuert worden.

Meine blockfrist begann am 14.12.06.

Jetztz habe ich gelesen das man aufgrund der gleichen erkrankungen ja erst nach 3 jahren, bei mir also ab 15.12.09 wieder anspruch auf krankengeld hat, vorausgesetzt man war sechs monate innerhalb der blockfrist nicht wegen der ausgesteuerten erkrankungen arbeitsunfähig.

Meine frage:

Wie verhält es sich denn wenn ich beispielsweise nach der aussteuerung nochmals arbeitsunfähig war, beispielsweise 4 wochen, wegen der ausgesteuerten erkrankungen.

Beginnt dann die neue blockfrist trotzdem am 15.12.09 oder wie wird das bei der krankenkasse gehandhabt ??

Danke im voraus für antworten.

Gruß Ritch 602

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.10.2009, 12:26

Hallo,

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 8.11 2005, B 1 KR 27/04 R
Krankenversicherung - Leistungsdauer des Krankengeldes - Dreijahreszeitraum
dieselbe Krankheit - hinzugetretene Krankheit

Leitsätze

Die Leistungsdauer des Krankengeldes wird
5 verlängert, wenn innerhalb einer laufenden
bereits Krankengeld gewährt wurde, wieder i
weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des
auch dann nicht iS von § 48 Abs 1 S 2 SGB
Blockfrist eine Krankheit, wegen derer
luftritt und am selben Tag zusätzlich eine
/ersicherten bedingt


Hilft das weiter ?

Gruß

Czauderna

ritch602
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Beitrag von ritch602 » 06.10.2009, 13:22

Hallo czauderna

Leider kann ich ihre geschriebenen leitsätze nur bruchstückhaft lesen.

Deshalb hilft es leider nicht weiter.

Gruss Ritch

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.10.2009, 13:46

Hier die Korrektur :

Leitsätze

Die Leistungsdauer des Krankengeldes wird auch dann nicht iS von § 48 Abs 1 S 2 SGB 5 verlängert, wenn innerhalb einer laufenden Blockfrist eine Krankheit, wegen derer bereits Krankengeld gewährt wurde, wieder auftritt und am selben Tag zusätzlich eine weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bedingt


Gruß

Czauderna

ritch602
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Beitrag von ritch602 » 06.10.2009, 15:24

Hallo czauderna

Ich glaube wir reden etwas aneinander vorbei, oder ich bringe meine frage falsch rüber. Versuchs nochmal.

Die blockfrist fängt am 14.12.06 an.

eine neue blockfrist beginnt am 15.12.09. Wir sprechen immer über die gleiche erkrankung.

Die 78 wochen sind ausgeschöpft im - beisp.- april 09. Es gibt ab mai 09 kein krankengeld mehr für dieselbe erkrankung.

Jetzt wird man wieder krank beispiel - 01.08.09. bis 28.08.09. wiederum gleiche erkrankung. Es gibt kein krankengeld weil immer noch gleiche blockfrist läuft.

Hat diese zusätzliche erkrankung einen einfluss auf die neue blockfrist die am 15.12.09 anfangen würde ? Würde die neue blockfrist wegen der erkrankung in 08.09 später beginnen ??

Ich hoffe das man jetzt versteht worauf ich hinaus möchte.

Gruss Ritch

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.10.2009, 15:47

Hallo,

nein, hätte sie nicht - man spricht hier von einer "starren" Blockfrist, d.h. der Krankengeldanspruch bestünde dem Grunde nach (wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind) mit dem nächsten Tag nach Ablauf der Blockfrist am 15.09.2009.

Gruß

Czauderna

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