Kurz meine Situation:
- Krankengeld bis 02.08.2012
- Aussteuerung wegen Bewilligung EM-Rente (als Arbeitsmarktrente)
- Letzte Auszahlung Krankgeld am 04.08.2012 für die 5 Wochen davor, also ein höherer Betrag)
- Kein Anspruch über eine Versicherung über die KVdR, also freiwillige gesetzliche Versicherung von der KK vorgeschlagen
- Da meine Rente zum Leben nicht reicht, musste ich staatliche Unterstützung beantragen, in meinem Fall tatsächlich ALG2, Bewilligung 24.08. für die Zeit ab dem 01.09.2012
- Für August wurde allerdings ALG2 abgelehnt, da ich ja noch im August eine Krankengeldzahlung bekam und die höher war als mein ALG2 betragen würde
Meine Frage ist jetzt folgende:
Bis zum 02.08. und ab dem 01.09. bin ich ja gesetzlich pflichtversichert. Nur wie läuft es für die Zeit dazwischen ab? Kann die Krankenkasse für den Zeitraum dazwischen verlangen, dass ich Beiträge zu einer freiwilligen Versicherung bezahle? Da ich ALG2 erst ab September bekomme aufgrund der KK-Zahlung im August, bin ich ja auch erst ab 01.09. wieder in der Pflichtversicherung.
Antwort wäre toll, weil 140€ wären für mich viel Geld.
Danke
