Aussteuerung wurde nicht mitgeteilt

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 26.09.2017, 11:18

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Hallo B. kannst dich beruhigen: wenn die Richter vom 11.05.2017 „taugen und wollen“, bereinigt sich
das Masuch-Chaos früher

http://www.krankenkassenforum.de/neue-k ... t9597.html

http://www.krankenkassenforum.de/verwal ... t9672.html

http://www.krankenkassenforum.de/behrde ... t9716.html

und du musst den Schaden der Krankenkasse zur Schadensregulierung der Hufflepuff nicht allein aus
deiner eigenen Tasche ersetzen.

P.S.: sehe gerade, da war noch eine Frage an B. auf der vorigen Seite.
.

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 26.09.2017, 11:27

Jetzt verwirrt doch den armen TE nicht endgültig. Die Klage wird offensichtlich Erfolg haben, weil der Bewilligungsbescheid nie aufgehoben wurde. Ich halte auch nichts vom "kurzen Dienstweg", ich gehe immer Widerspruch und Klage, dann darf die KK auch noch meine Papier- und Portokosten bezahlen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.09.2017, 14:46

Pichilemu hat geschrieben:Jetzt verwirrt doch den armen TE nicht endgültig. Die Klage wird offensichtlich Erfolg haben, weil der Bewilligungsbescheid nie aufgehoben wurde. Ich halte auch nichts vom "kurzen Dienstweg", ich gehe immer Widerspruch und Klage, dann darf die KK auch noch meine Papier- und Portokosten bezahlen.
Hallo,
sag ein mal - bist du ständiges "Opfer" deiner Krankenkasse oder bist du beruflich damit befasst - weil du von "immer" im Zusammenhang mit Widerspruch schreibst.
Gruss
Czauderna

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 26.09.2017, 15:16

Die Vergangenheit hat mir gezeigt, dass man Behörden grundsätzlich nicht trauen kann. Es war ein tragischer Fehler, dass ich mich damals nicht gewehrt habe, aber für die Zukunft will ich alles richtig machen und jede Behördenentscheidung gnadenlos anfechten. Hätte ich mich nicht gewehrt, wäre ich heute nicht mehr am Leben, denn nur durch den Kampf vor den Gerichten habe ich es geschafft, mir die Sozialleistungen in 2. Instanz einzuklagen. Dadurch bekomme ich heute meine Grundsicherung bei Erwerbsminderung und habe meine Ruhe.

Gustav
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Beitrag von Gustav » 26.09.2017, 16:25

Ich bin dann wohl der Einzige, der sich unter einer Kopie des Bescheides zur Mitteilung einer Leistungsunterbrechung etwas anderes vorgestellt hat, als einen Bescheid mit aktuellem Tagesdatum und einem "DUPLIKAT!" über dem Betreff? :D

Bitte erschlagt mich nicht mit Links :wink:

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 27.09.2017, 11:38

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Du meinst also auch, dass der Bescheid mit Datum vom 13.09.2017 gar kein
DUPLIKAT ist bzw. sein kann und die 6 Wochen rückwirkende Beendigung des
Krankengeldes so nicht „geht“?
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Hufflepuff
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Beitrag von Hufflepuff » 27.09.2017, 13:53

ich überlege ob ich im ws nur auf den tatsächlich erhaltenen bescheid bezug nehmen soll, im sinne von, ihr habt es verspätet mitgeteilt, also steht dafür gerade
oder ob ich auch auf die aussage in der mail das bereits am 03.05.17 ein schreiben rausgegangen sein soll eingehen soll und darauf hinweise dieses eben nicht erhalten zu haben

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 27.09.2017, 15:03

.
Der Widerspruch müsste sich gegen den Bescheid vom 13.09.2017 über die
rückwirkende Aussteuerung am 02.08.2017 richten. In der Begründung wäre
selbstverständlich darauf einzugehen, dass du den angeblichen Bescheid vom
03.05.2017 nicht erhalten hast und das Datum 13.09.2017 jedenfalls nicht
für ein "Duplikat" spricht.
.

Gustav
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Beitrag von Gustav » 27.09.2017, 19:46

[quote="Anton Butz"].
Du meinst also auch, dass der Bescheid mit Datum vom 13.09.2017 gar kein
DUPLIKAT ist bzw. sein kann und die 6 Wochen rückwirkende Beendigung des
Krankengeldes so nicht „geht“?
.[/quote]


Ich kann es mit Sicherheit nicht sagen(weil ich das System der IKK nicht kenne), aber wenn ich einem Versicherten einen Bescheid in Kopie schicke, dann steht da das Datum an dem der Bescheid auch wirklich erstellt worden ist. Demnach hat aus meiner Sicht die IKK noch keine Kopie des eventuell verschickten Bescheides zugesandt. Ob das daran liegt weil es den erstne Bescheid nicht gab oder weil es für den Mitarbeiter einfacher war einen neuen Bescheid zu erstellen, anstelle der Kopie wird sich noch zeigen denke ich.

Hufflepuff wird jetzt erstmal WS gegen den Bescheid aus September einlegen und wir warten dann mal auf die Antwort.

Hufflepuff
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Beitrag von Hufflepuff » 27.09.2017, 23:12

ich bedanke mich für alle infos und ideen von euch, das hilft mir wirklich weiter.

ich werde den ws nun parat machen und dann warte ich auf die antwort.
egal wie es weiter geht, ich werde definitiv hier weiter info geben.


:D

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 28.09.2017, 07:07

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Hast du den "kleinen Weg" aufgegeben?
Willst du den "großen Weg" ohne Rechtsvertreter machen?
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Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 28.09.2017, 09:57

Ich würde den Widerspruch auch ohne Rechtsverdreher einlegen, denn für die 90 Euro, die man mit der Beratungshilfe bewilligt bekommt (wenn man sie denn bewilligt bekommt, manche Amtsgerichte sind da ziemlich stur) machen die meisten Anwälte keinen Finger krumm. Der Anspruch auf anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren existiert nur auf dem Papier.

Borris01
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Re: Aussteuerung wurde nicht mitgeteilt

Beitrag von Borris01 » 07.10.2017, 07:37

Hufflepuff hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Wenn die Kasse es versäumt dem Versicherten mitzuteilen dass er ausgesteuert wird/wurde und ihm dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, weil er sich nicht rechtzeitig beim Amt melden konnte, was kann besagter Versicherter dann dagegen tun?

Gibt es da zufällig ein Gesetz, Rundschreiben oder Gerichtsurteil das dazu passt und was man nutzen könnte um vom Amt doch eine Nachzahlung zu erhalten, oder ggfs. Schadensersatz von der Kasse?

Danke im voraus!
Hallo,
na ja, erst natürlich mal Widerspruch einlegen und dann ggf. klagen.

Hufflepuff
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Beitrag von Hufflepuff » 22.01.2018, 16:34

hallo ihr lieben
lange nichts gepostet, da KEINE NEUIGKEITEN!

ach ja, nachträglich FROHES NEUES! :D

ich habe tatsächlich bisher noch keine antwort bzgl dem ws erhalten, habe aber mal nachgefragt und soll bis ende januar ein info haben.
daher an euch auch schon mal die "vorwarnung" das ich euch bald eine (hoffentlich) informationslastige rückmeldung geben kann.

bis dahin!

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.01.2018, 16:48

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Papier ist geduldig!
Wenn dir die Geduld ausgeht:
inzwischen müsste schon längst die Untätigkeitsklage
zulässig sein, § 88 Abs. 2 SGG:
https://dejure.org/gesetze/SGG/88.html
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