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Moderator: Czauderna
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hallo zusammen
danke für die vielen posts, ich bin geplättet...
bitte streitet euch nicht.
@gustav
bitte nicht aus der diskussion aussteigen.
hast du heute evtl was in erfahrung bringen können?
ich möchte jetzt erstmal "nur" eine beschwerde/widerspruch einlegen bei der kk wegen deren versäumnis. mir ist ein schaden entstanden und das darf einfach nicht sein.
wer mist baut muss dafür gerade stehen und es nicht einen anderen ausbaden lassen. ich bin diejenige der geld fehlt, die ohne versicherung dasteht und das nicht aufgrund meines fehlers, sondern dem der kg-bearbeiterin.
ob am ende die kk doch über die 78 wochen hinaus kg zahlt oder die kk das amt dazu überredet rückwirkend zu leisten ist mir egal. wichtig ist mir das sich darum gekümmert wird und nicht ich die gearschte bin!
danke für die vielen posts, ich bin geplättet...

bitte streitet euch nicht.
@gustav
bitte nicht aus der diskussion aussteigen.
hast du heute evtl was in erfahrung bringen können?
ich möchte jetzt erstmal "nur" eine beschwerde/widerspruch einlegen bei der kk wegen deren versäumnis. mir ist ein schaden entstanden und das darf einfach nicht sein.
wer mist baut muss dafür gerade stehen und es nicht einen anderen ausbaden lassen. ich bin diejenige der geld fehlt, die ohne versicherung dasteht und das nicht aufgrund meines fehlers, sondern dem der kg-bearbeiterin.
ob am ende die kk doch über die 78 wochen hinaus kg zahlt oder die kk das amt dazu überredet rückwirkend zu leisten ist mir egal. wichtig ist mir das sich darum gekümmert wird und nicht ich die gearschte bin!
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Ist dir das Thema
Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
http://www.krankenkassenforum.de/verwal ... t9672.html
schon begegnet?
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Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
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schon begegnet?
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Hallo,
also ich bin auch raus, und sage aber noch einmal an Hufflepuff gerichtet ganz deutlich: Es gibt bislang keinen Fall, in dem die Sichtweise von Anton Butz durch ein Gericht bestätigt wurde. Das einzig Richtige für Dich wäre, mögliche Ansprüche durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Solltest Du Dich von Anton (der anderswo unter dem Nick "Machts Sinn" auftritt) leiten lassen, musst Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, zu verlieren.
also ich bin auch raus, und sage aber noch einmal an Hufflepuff gerichtet ganz deutlich: Es gibt bislang keinen Fall, in dem die Sichtweise von Anton Butz durch ein Gericht bestätigt wurde. Das einzig Richtige für Dich wäre, mögliche Ansprüche durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Solltest Du Dich von Anton (der anderswo unter dem Nick "Machts Sinn" auftritt) leiten lassen, musst Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, zu verlieren.
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vlac hat geschrieben:Hallo,
also ich bin auch raus, und sage aber noch einmal an Hufflepuff gerichtet ganz deutlich: Es gibt bislang keinen Fall, in dem die Sichtweise von Anton Butz durch ein Gericht bestätigt wurde. Das einzig Richtige für Dich wäre, mögliche Ansprüche durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Solltest Du Dich von Anton (der anderswo unter dem Nick "Machts Sinn" auftritt) leiten lassen, musst Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, zu verlieren.
hallo vlac
meinst du echt ich soll gleich mit so harten bandagen kämpfen?
denkst du nicht das ich erstmal über einen ws gehen sollte?
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Anton Butz hat geschrieben:.
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Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
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nein bisher nicht.
mich wundert aber das in dem ganzen immer nur das sgb x zur sprache kommt und nie das sgb v wo ja die krankengeldparagraphen beheimatet sind...
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Ich habe das schon einmal erwähnt: bei einer Leistungsklage findet eine inhaltliche Prüfung des Bescheides nicht statt. Die KK hätte dem TE auch eine Millionen Euro bewilligen können, und obwohl ein solcher Bescheid völliger Quatsch ohne jede Rechtsgrundlage wäre, könnte der TE doch die Million aus dem Bescheid erfolgreich einklagen, denn es wurde eben so bewilligt.vlac hat geschrieben:Eine Leistungsklage vor dem Sozialgericht wäre schon deshalb erfolglos, weil ein Rechtsanspruch auf die geforderte Leistung bestehen muss
Freilich wäre so ein Verhalten denkbar, es wäre aber strafbar, denn das ist schlicht und ergreifend Betrug, wenn man wider besseren Wissens den Zugang eines Schreibens bestreitet, um dadurch eine längere Zahlung von Krankengeld zu erreichen. Kommt das raus (wobei die Beweislage wie gesagt schwierig ist), hätte das böse Konsequenzen für den Leistungsbezieher - Geldstrafe, vielleicht auch Freiheitsstrafe und das zu viel gezahlte Krankengeld kann er dann selbstverständlich nicht behalten, sondern muss es zurückzahlen.vlac hat geschrieben:Diese gesamte Logik leidet aber unheilbar unter dem Mangel, dass dadurch ein Sonderrecht für die finanziell Gepolsterten mit ALG I-Anspruch und dem Bedürfnis, längere Zeiträume zu überbrücken, schaffen würde, die einfach den Zugang eines Bescheids bestreiten, AU-Bescheinigungen weiter einreichen, und sich erst dann mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, wenn die Mittel ausgehen. Dieser Personenkreis würde also profitieren, während alle anderen das Ende nach 78 Wochen hinnehmen müssten.