Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Martin HB
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Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld

Beitrag von Martin HB » 06.04.2022, 19:56

Wie verhält es sich eigentlich bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (Beschäftigung endet zum 31.07.2022), wenn man noch während der Beschäftigung erkrankt (Beispiel 1-2 Wochen vor Ende des Arbeitsvertrages)? Ich denke es würde dann die Lohnfortzahlung zu 100% vom Arbeitgeber bis zum 31.07.2022 geleistet. Würde die GKV dann ab dem 01.08.2022 dann Krankengeld zahlen, obwohl der Arbeitsvertrag zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr besteht?

Czauderna
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 06.04.2022, 21:06

Hallo,
ja, wenn ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch Vertragsablauf endet und vor dem Ende dieser Beschäftigung eine Arbeitsunfähigkeit eintritt, dann zahlt der Arbeitgeber bis maximal zum Ende der Beschäftigung das Entgelt und ab dem Folgetag bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse Krankengeld.
Gruß
Czauderna

Martin HB
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Re: Befristeter Arbeitsvertrag und Krankengeld

Beitrag von Martin HB » 07.04.2022, 05:50

Hallo,
vielen Dank für die Info.

In den Fragebögen der GKV ist meines Wissens auch eine Frage ".....wann endet das Arbeitsverhältnis.....oder Befristung...usw"
Dann sollte man sich durch solche Fragen nicht verunsichern lassen... :-)

Sicher wird der MDK recht schnell eingeschaltet, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, und ein paar Tage vorher wird eine AU eingereicht...

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