BEM kurz vor oder nach Aussteuerung ...

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 02.09.2018, 00:24

Hallo,
Ja, sehe ich auch so - da wird das BEM mit einer stufenweise Widereingliederungsmassnahme "vermischt".
Mein Beitrag bezog sich auf die Wiedereingliederung, zur BEM verweise ich auf RonMcDon
Gruß
Czauderna

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 02.09.2018, 07:42

Hallo,
Ja, sehe ich auch so - da wird das BEM mit einer stufenweise Widereingliederungsmassnahme "vermischt".
Mein Beitrag bezog sich auf die Wiedereingliederung, zur BEM verweise ich auf RonMcDon
Gruß
Czauderna

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.09.2018, 10:33

franzpeter hat geschrieben: Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage welche die finanzielle Sicherheit des Arbeitnehmers während eines stufenweisen BEM's regelt, d.h. klarstellt woher das Geld kommt, insbesondere wenn weder KG noch Nahtlos ALG1 in Frage kommt bzw. nicht (mehr) gewährt wird.

Es kann ja nicht sein, dass jemand der sich auf ein stufenweises BEM einlässt dann auch noch mit dem AG verhandeln muss bzgl. einer Vergütung.

Irgendwo muss ja geregelt wer abhängig von den äußeren Umständen des Einzelfalls zahlt.
Da es keine stufenweise BEM gibt, gibt es auch keine rechtlichen Grundlagen dazu.

Falls es dir um die stufenweise Wiedereingliederung im Rahmen des BEM geht - die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Der Arbeitgeber zahlt für 6 Wochen, danach ist er bei Arbeitsunfähigkeit raus. Während einer stufenweisen Wiedereingliederung besteht Arbeitsunfähigkeit.

Die Krankengeldzahlung ist im SGB V geregelt - nach der Aussteuerung ist auch die Kasse raus.

Die Agentur für Arbeit ist nicht zuständig, da ein Arbeitsverhältnis besteht und die Nahtlosigkeit nicht greift, wenn die Minderung der Leistungsfähigkeit nicht vorliegt.

Wenn ich mich richtig erinnere, hast du von Anfang an alle Versuche der Kasse abgewehrt, die zu einer schnellen Eingliederung an den Arbeitsplatz hätten führen können. An deinem Beispiel sieht man, wie wichtig eine vernünftige Fallsteuerung gerade für den Versicherten ist, damit er am Ende nicht zwischen allen Stühlen landet.

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 02.09.2018, 11:12

Hallo,

wenn in den letzten Wochen vor Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung eine Reha der Rentenversicherung endete, kommt Übergangsgeld der Rentenversicherung in Betracht.

Der Arbeitgeber ist laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Zahlung von Entgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung verpflichtet. Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers sind natürlich möglich.
https://www.rehadat-recht.de/de/arbeit- ... gliederung

franzpeter
Beiträge: 213
Registriert: 04.10.2015, 14:13

Beitrag von franzpeter » 02.09.2018, 17:55

Vielen Dank an Alle, jetzt sehe ich klarer !

Antworten