Beratungsgespräch-Krankasse

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Bluub20
Beiträge: 24
Registriert: 25.10.2023, 23:28

Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 26.11.2023, 23:50

Hallo,
ich habe von meiner Krankenkasse einen Brief erhalten- für einen Beratungsgespräch. (ich erhalte erst seit kurzem Krankengeld)
Ich möchte aus bestimmten Gründen nicht daran teilnehmen. Ist dieses Gespräch jetzt Pflicht oder Freiwillig?
Weil diese Information steht nirgends auf dem Schreiben.

Gruß
Bluub20

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Czauderna » 27.11.2023, 08:36

Hallo,
nein, musst du nicht - das ist freiwillig.
Als ehemaliger Krankenkassenmitarbeiter, der solche Gespräche schon sehr,sehr oft geführt hat, verstehe ich zwar nicht so richtig, warum sich Versicherte gegen ein solches Gespräch wehren aber es ist kein "muss".
Gruss
Czauderna

Bluub20
Beiträge: 24
Registriert: 25.10.2023, 23:28

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 27.11.2023, 12:10

verstehe, danke für deine Antwort.

habe nachdem Inhalt des Gespräches gefragt,
es wird gefragt nach Beschwerden, Befundergebnis und welche Behandlung.

müsste schauen was ich preisgebe und was nicht. denke infos zur Behandlung werde ich weitergeben.

D-S-E
Beiträge: 446
Registriert: 14.12.2015, 20:27

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von D-S-E » 27.11.2023, 22:38

Ich kenne diese Gespräche auch aus der Praxis. Ich würde empfehlen, diese Beratung anzunehmen - manchmal hat die Kasse einfach Möglichkeiten, die man nicht für möglich gehalten hatte.

Falls die Kasse in irgendeiner Weise Druck macht, ziehst du einfach den Stecker.

Viele Grüße
D-S-E

Bluub20
Beiträge: 24
Registriert: 25.10.2023, 23:28

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 02.12.2023, 20:27

Ich wollte auf meinen nächsten Hausarzt Termin abwarten um meine Krankenkasse, wie aufgefordert, über meine weiteren Behandlungsmaßnahmen zu informieren.
Jetzt hab ich von der Krankenkasse ein Schreiben erhalten, dass eine weitere Arbeitsunfähigkeit nicht nachvollziehbar wäre. Ich kann hier wohl einen Einspruch einlegen.
Macht es Sinn meinen Hausarzt zu informieren? Und was soll ich in meinem Einspruch schreiben? dass ich weitere Termine bei einem Facharzt habe?

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Czauderna » 02.12.2023, 20:51

Hallo,
Bluub20 hat geschrieben:
02.12.2023, 20:27
Ich wollte auf meinen nächsten Hausarzt Termin abwarten um meine Krankenkasse, wie aufgefordert, über meine weiteren Behandlungsmaßnahmen zu informieren.
Jetzt hab ich von der Krankenkasse ein Schreiben erhalten, dass eine weitere Arbeitsunfähigkeit nicht nachvollziehbar wäre. Ich kann hier wohl einen Einspruch einlegen.
Macht es Sinn meinen Hausarzt zu informieren? Und was soll ich in meinem Einspruch schreiben? dass ich weitere Termine bei einem Facharzt habe?
Na, jetzt übertreibt die Kasse etwas oder hat sie dir auch einen Grund genannt - z.B. dass dein behandelnder Arzt oder der Medizinische Dienst die entsprechende, medizinische Begründung der Kasse geliefert haben ?
Hat die Kasse auch das Krankengeld verweigert und wenn ja, ab wann ?.
Auf jeden Fall solltest du mit diesem Schreiben der Kasse zu deinem Arzt gehen und ihn befragen, ob er Kontakt mit der Kasse hatte.
Gruss
Czauderna

Bluub20
Beiträge: 24
Registriert: 25.10.2023, 23:28

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 03.12.2023, 09:48

Czauderna hat geschrieben:
02.12.2023, 20:51

Na, jetzt übertreibt die Kasse etwas oder hat sie dir auch einen Grund genannt - z.B. dass dein behandelnder Arzt oder der Medizinische Dienst die entsprechende, medizinische Begründung der Kasse geliefert haben ?
ich kann mir nicht vorstellen dass mein Arzt mit der Krankenkasse Kontakt hatte. werde aber beim nächsten Termin Rat holen für einen Einspruch

In dem Schreiben steht nichts über medizinischen Dienst.
Czauderna hat geschrieben:
02.12.2023, 20:51

Hat die Kasse auch das Krankengeld verweigert und wenn ja, ab wann ?.
Die Krankenkasse hat einfach geschrieben dass ein weitere Arbeitsunfähigkeit nicht nachvollziehbar wäre. Heißt wohl kein Krankengeld bei der nächsten Krankmeldung vom Arzt. Meine Krankmeldung geht noch bis ca. 3 Wochen, und laut dem Schreiben werden die 3 Wochen noch akzeptiert.

Da ja nicht ich entscheide ob ich Arbeitsunfähig bin, sondern ein Arzt- kann ich schlecht einen Einspruch schreiben dass nach 3 Wochen mir immer noch nicht gut geht. Ich kann es ja nicht beurteilen. Bloß wird es dann knapp mit der Einspruchsfrist von einem Monat.

Ich habe noch weitere Termine bei Fachärzten nächstes Jahr.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Czauderna » 03.12.2023, 10:59

Hallo,
mal abgesehen davon, dass du eigentlich keinen Widerspruch im Sinne des Gesetzes schreiben müsstest, handelt es sich hier nicht um einen Bescheid, sondern eigentlich nur um eine Information über die Meinung der Krankenkasse. Wenn es sich um einen Bescheid (belastender Verwaltungsakt) handeln würde, dann müsste folgende Kriterien mindestens darin stehen.
1. Sachverhalt
2. Entscheidung
3. rechtliche Grundlage
4. Rechtsbehelfsbelehrung ( Fristsetzung von einem Monat)
Nichts von dem scheint in dem Schreiben der Kasse zu stehen.
Wenn ein solcher "Bescheid" z.B. nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, dann würde sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr verlängern, aber hier handelt es sich ja ohnehin nicht um einen Bescheid.
Gruss
Czauderna

Bluub20
Beiträge: 24
Registriert: 25.10.2023, 23:28

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 03.12.2023, 18:33

Um sicher zu gehen, dass ich was nicht übersehen habe -hier das komplette Schreiben:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr..

seit dem …… sind Sie arbeitsunfähig erkrankt und stehen in unserem Leistungsbezug.

Bei der Beurteilung einer Erkrankung bzw Arbeitsunfähigkeit ist sowohl die Krankenkasse als auch der behandelnde Arzt gehalten, auf der Grundlage der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien zu überprüfen, inwieweit es einem Versicherten/Patienten zuzumuten ist, seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Bei dieser Beurteilung ist ein festgestelltes Krankheitsbild selbstverständlich zu berücksichtigen.

Aufgrund der uns vorliegenden Informationen, ist eine weitere Arbeitsunfähigkeit nicht weiter nachvollziehbar. Aktuell haben Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum …..
Bis zu diesem Tag erkennen wir Ihre Arbeitsunfähigkeit an. Die Abschlusszahlung werden wir zeitnah auf das uns bekannte Bankkonto überweisen.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

................

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der ………….. erheben.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


habe ich da was übersehen?

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Czauderna » 03.12.2023, 18:54

Hallo,
ja, das ist ein Bescheid über die Einstellung des Krankengelds zum .......
Er beinhaltet die Entscheidung, die Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung. Über die rechtliche Grundlage kann man streiten, die ist meiner Meinung nach zwar erläutert, aber nicht benannt, trotzdem handelt es sich meiner Auffassung nach um einen belastenden Verwaltungsakt.
Du hast jetzt einen Monat Zeit für den Widerspruch, also deinen Arzt kontaktieren und mit ihm besprechen, vor allen Dingen das hier -
....Aufgrund der uns vorliegenden Informationen, ist eine weitere Arbeitsunfähigkeit nicht weiter nachvollziehbar.
Gruss
Czauderna

Bluub20
Beiträge: 24
Registriert: 25.10.2023, 23:28

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 03.12.2023, 18:57

werde ich machen danke dir!

Bluub20
Beiträge: 24
Registriert: 25.10.2023, 23:28

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 04.12.2023, 11:33

achja was ich noch fragen wollte:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit mit einem Einspruch Erfolg zu haben. Wie schon erwähnt, ich davon aus dass mein Hausarzt nichts damit zu tuen hatte

und auch eine wichtige frage: gibt meine Krankenkasse die info, dass eine weitere Arbeitsunfähigkeit nicht nachvollziehbar wäre, an meinem Arbeitgeber weiter?

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Czauderna » 04.12.2023, 12:05

Hallo,
da kann ich nur aus meiner Erfahrung heraus berichten. Die Chancen stehen 50:50 - es kommt wirklich darauf an, die entsprechenden, medizinischen Gründe im Widerspruch detailliert aufzuführen. Deshalb ist es wichtig, den oder die behandelnden Ärzte für den Widerspruch mit ins Boot zu holen.
Solange ich tätig war, erfolgte in solchen Fällen keine Mitteilung durch die Kasse an den Arbeitgeber. Für die Kasse lag Arbeitsfähigkeit vor und demzufolge musste die Versicherten sich selbst mit Ihrem Arbeitgeber ins Benehmen setzen, also entweder arbeiten gehen oder bezahlten bzw. unbezahlten Urlaub nehmen.
Zur Info - das habe ich noch im Netz gefunden - https://www.bundesamtsozialesicherung.d ... iben61.pdf
Gruss
Czauderna

Bluub20
Beiträge: 24
Registriert: 25.10.2023, 23:28

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von Bluub20 » 04.12.2023, 12:29

"Die Chancen stehen 50:50" hört sich vielversprechend an. :D

auch wenn die Entscheidung der Krankenkasse nicht vom mdk beruht? weil in dem schreiben wurde mdk gar nicht erwähnt.

ich gehe mal davon aus weil ich das Beratungsgespräch nicht teilgenommen habe.

D-S-E
Beiträge: 446
Registriert: 14.12.2015, 20:27

Re: Beratungsgespräch-Krankasse

Beitrag von D-S-E » 04.12.2023, 22:38

Hallo,

ich arbeite selbst bei einer Kasse und bin gerade schockiert, dass es noch Kassen gibt, die so dreist versuchen, aus den Zahlungen rauszukommen.

Die Kasse darf das nur mit einem Gutachten machen. Das weiß sie auch.

Ich sehe die Chance, dass du im Widerspruchsverfahren recht bekommst, bei 95 Prozent. Der Fall wird gar nicht vor dem Widerspruchsausschuss verhandelt werden.

Ich empfehle die folgendes:
Schreib der Kasse einen Widerspruch, in dem du das zugrunde liegende Gutachten des Medizinischen Dienstes in Kopie anforderst.

Stell dich einfach doof! Du bringst damit den Fallmanager in die Bredouille, denn er kann dir gar nichts zu Verfügung stellen und weiß, dass es "ein Versuch" der Kasse ist, der bei Widerspruch nicht hält. Das könnte schon helfen, damit die Kasse klein bei gibt.

Mach dir keinen Kopf, das wirst du schon durchsetzen.

Viele Grüße
D-S-E

Antworten